Phase 1
Vorlaufphase: Klärung der Erforderlichkeit 1 Abs. 3
Phase 2
Abfrage der Ziele der Raumordnung 1 Abs. 4
Phase 3
-> Aufstellungsbeschluß (mit Geltungbereich) 2 Abs. 1
Regelfall: Beginn der Umweltprüfung 2 Abs. 4
Ausnahme: Vereinfachtes Verfahren 13
Phase 4
Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit Aufforderung, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Grundlage: Informationsblatt) und vorhandene umweltbezogene Informationen zu übermitteln
4 Abs 1,2
Phase 5
Festlegung des umfangs und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung (Scopingtermin?)
2 Abs 4.
Phase 6
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1
Phase 7
Vorentwurf Ausführlicher Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2
und der Nachbargemeiden (auch im Ausland) 2 Abs. 2
evtl. elektronische 4a, 4b
Phase 8
Entwurf - Vorläufige Abwägung: 1 Abs. 6,
Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen 1 Abs. 7,
-> Auslegungsbeschluss 1a
Phase 9
Öffentliche Auslegung mit Benachrichtigung der beteiligten Behörden 3 Abs. 2
Phase 10
Endgültige Abwägung- evtl. Wiederholung der Auslegung 3 Abs. 3
Phase 11
-> Satzungsbeschluss über den Rechtsplan 10 Abs. 1
(beim F-Plan: Feststellungsbeschluß) 6
Phase 12
Beim F-Plan und bei B-Plänen, die nicht aus dem F-Plan entwickelt sind: Genehmigung d. höhere Verw.behörde 6, 10
evtl. landesrechtliches Anzeigeverfahren 246 (1a)
Phase 13
Ausfertigung. Bekanntmachung der Genehmigung bzw. des Satzungsbeschlusses
6 Abs. 5
10 abs. 3
Phase 14
Inkrafttreten des Plans; Mitteilung an die TÖB und die Absender von Stellungnahmen über das Ergebnis 6, 10 3 Abs. 2
Phase 15
Durchführung des Monitorung 4c
Phase 1-15
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