Greift § 108 (3) AO auch bei einem späteren Zugang?
Nein!
Was passiert, wenn ein Bescheid der wzsichen einigen Werbeprospekten gerutscht war, versehentlich entsorgt wird?
Der nachträgliche Verlust einer in den Machtbereich gelangten Postsendung fällt in die Risikosphäre des Adressaten und macht die bereits eingetretene Bekanntgabe nicht ungeschehen. Verschulden bei der Organisation des Postempfangs, z. B. unregelmäßige Kontrolle des Briefkastens oder Postfachs, Entsorgung einer zwischen die überquellende Reklame geratenen Zustellungsbenachrichtigung) steht außerdem einer Wiedereinsetzung entgegen.
Wann ist ein Bescheid in den Machtbereich eines Stpf. zugegangen?
. Zugegangen ist eine Sendung nur dann, wenn sie derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, dass er unter Ausschluss unbefugter Dritter von dem Schriftstück Kenntnis nehmen und diese Kenntnisnahme nach allgemeinen Gepflogenheiten auch erwartet werden kann. Hätte der Empfänger in einem solchen Fall den Brief gleichwohl aufgefunden, so wäre er im Augenblick des Auffindens zugegangen (§ 8 VwZG analog).
Bescheid wird in den Briefkasten des Nachbarn eingeworfen. Am Abend wurde der Brief in den Briefkasten des Stpf. eingeworfen. Wie ist die Rechtslage?
Die Möglichkeit der Kenntnisnahme genügt für den Zugang allein noch nicht; erforderlich ist ferner, dass mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen gerechnet werden kann. Daher ist ein Brief, der am frühen Abend oder gar zur Nachtzeit in einen Hausbriefkasten geworfen wird, erst am nächsten Morgen zugegangen
FA schickt Bescheid trotzt vorliegender Empfangsvollmacht nicht dem StB sondern dem Stpf. WIe ist die Rechtslage?
Da dem FA eine ausdrückliche Empfangsvollmacht vorliegt, soll die Bekanntgabe gem. § 122 Abs. 1 Satz 4 AO an den Empfangsbevollmächtigen erfolgen. Da keine entgegenstehenden Gründe ersichtlich sind, reduziert sich das (eingeschränkte) Ermessen hierbei auf null, so dass die Bekanntgabe zwingend an den Berater hätte erfolgen müssen. Da sie erst am 08.09.2025 in den Machtbereich des Beraters gelangt ist, erfolgte die Bekanntgabe erst in dem Zeitpunkt, in dem der StB den Bescheid erhält.
Der Einkommensteuerbescheid 2023 wurde am 01.09.2025 (Montag) mit einfachem Brief zur Post aufgegeben und gemäß vorliegender Empfangsvollmacht für Steuerberater Schmitz an diesen adressiert. Im kanzleiinternen Posteingangsbuch wurde der Bescheidzugang am 10.09.2025 vermerkt.
Durch die Vorlage eines Posteingangsbuchs kann das Datum eines späteren Zugangs nicht bewiesen werden. Denn aus dem Posteingangsbuch geht das Datum der Eintragung des Empfangs einer Sendung, nicht jedoch das Datum des Eingangs des VA selbst hervor (BFH v. 8.2.1996 - III R 127/93, BFH/NV 1996, 850). Dies gilt gleichermaßen für einen Eingangsvermerk.
Wann ist der Bekanntgabezeitpunkt, wenn ein Bescheid mittels
Einschreiben durch Übergabe
Einschreibung mit Rückschein
zugestellt wird?
Einschreiben durch Übergabe:
Eine Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, Die Bekanntgabe erfolgte gem. § 122 Abs. 5 AO i.V.m. § 4 VwZG am 08.09.2025, da der 07.09.2025 ein Sonntag war.
Einschreiben mit Rückschein:
Eine Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein gem. § 122 Abs. 5 AO, § 4 VwZG gilt an dem Tag als bewirkt, den der Rückschein angibt. Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. § 108 (3) gilt nicht.
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