Was ist Sanierungsrecht?
= die Summe der für die Unternehmenssanierung relevanten gesetzlichen Bestimmungen
Was bedeutet Unternehmenssanierung?
= Summe aller organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Maßnahmen zur Beseitigung einer dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Illiquidität bzw. einer bedrohlich fallenden Rentabilität.
Finanzwirtschaftliche Sanierung (= Summe aller finanziellen Maßnahmen, die bestimmt und geeignet sind, die Zahlungs- und Ertragsfähigkeit der Unternehmung sowie die eine Überschuldung vermeidenden Bilanzrelationen wiederherzustellen.)
Leistungswirtschaftliche Sanierung (= alle Rationalisierungs- und Änderungsmaßnahmen innerhalb der betrieblichen Sphäre einer Unternehmung, die nach einer Schwachstellenanalyse und Aufdeckung der Krisenursachen dazu geeignet und bestimmt sind, die Ertragsfähigkeit der Unternehmung zu erhalten oder wiederherzustellen.)
Was sind leistungswirtschaftliche Maßnahmen in der Unternehmenssanierung?
Kündigung von Verträgen
Schließung von Standorten
Maßnahmen im Vertriebsbereich
Implementierung von Controlllinginstrumenten
Optimierung der Aufbauorganisation
Was sind finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen?
Eigenkapital (Kapitalerhöhung, nachrangiges Kapiral, Patronatserklärung, Kapitalerhöhung in Verbinduhgn mit Kapitalherabsetzung, Naschüsse, Gesellschafterzuschüsse)
Fremdkapital (Stundung von Verbindlichkeiten, Zinsfreistellung (echte Stundung), Reduktion von Verbindlichkeiten (teilweise Verzicht))
Was ist eine Kapitalerhöhung?
Aktiengesellschaft
ordentliche Kapitalerhöhung (durch Bar- und/oder Sacheinlagen oder aus Gesellschaftsmitteln)
bedingte Kapitalerhöhung (zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen [Verzinsung/ Aktienbezugsrecht] oder zur Vorbereitung einer Fusion, etwa Verschmelzung)
genehmigtes Kapital (Ermächtigung des Vorstandes in der Satzung für höchstens 5 Jahre und bis höchstens 50 % des aktuellen Grundkapitals)
Gesellschaft m. b. H.
nur ordentliche Kapitalerhöhung (auch aus Gesellschaftsmitteln)
Kapitalerhöhung mit Gesellschaftsmitteln bei AG und GmbH
Grundlage = Kapitalberichtigungsgesetz
Offene Rücklagen und vorgetragener Bilanzgewinn werden in Grund- oder Stammkapital umgewandelt
Was ist eine vereinfachte Kapitalherabsetzung?
Kapitalherabsetzung, um einen sonst auszuweisenden Bilanzverlust zu decken und allenfalls Beträge in die gebundene Kapitalrücklage einzustellen (gebundene Kapitalrücklage nur bei AG und großer GmbH vorhanden)
vorher Auflösung der gebundenen Kapitalrücklagen bis auf einen Betrag von 10 % des nach der Herabsetzung verbleibenden Nennkapitals und aller nicht gebundenen Kapitalrücklagen sowie aller satzungsmäßigen und anderen Gewinnrücklagen
keine Zahlung an die Gesellschafter aus der Kapitalherabsetzung und aus der Auflösung der Rücklagen
im Herabsetzungsbeschluss ist der Zweck der Herabsetzung anzugeben
keine Herabsetzung unter das Mindestnennkapital (außer bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung
Was ist eine vereinfachte Kapitalherabsetzung mit gleichzeitiger Kapitalerhöhung?
Kapitalherabsetzung unter das gesetzliche Mindestnennkapital möglich, wenn gleichzeitig eine Kapitalerhöhung zumindest auf das gesetzliche Mindestnennkapital durchgeführt wird (keine Sacheinlage)
Einzahlung der Kapitalerhöhung auf ein Konto des Zeichners / Übernehmers möglich, wenn sich die Bank für die Dauer der Verbindlichkeit der Aktienzeichnung / Übernahmserklärung unwiderruflich verpflichtet, den eingezahlten Betrag bei Nachweis der Eintragung der Kapitalerhöhung der Gesellschaft zur freien Verfügung zu stellen
Rückwirkung der Kapitalherabsetzung und -erhöhung zum letzten Jahresabschluss möglich
Kapitalherabsetzung und -erhöhung sind nichtig, wenn die Durchführung nicht binnen 3 Monaten nach Beschlussfassung im Firmenbuch eingetragen wird
Was ist ein Gesellschafterdarlehen?
Passivierungspflicht in der Bilanz; wenn eigenkapitalersetzend dann Ausweis unter den Verbindlichkeiten im Rahmen eines eigenen Passivpostens und Hinweis im Anhang oder Lagebericht
eine Eigenkapital ersetzende Leistung, die aufgrund von Rangrücktritt und Gewinnabhängigkeit als materielles Eigenkapital angesehen werden kann, ist gemäß § 223 (4) UGB als Sonderposten (zB: Gesellschafterdarlehen mit Eigenkapitalcharakter) nach dem Eigenkapital und vor den unversteuerten Rücklagen auszuweisen.
ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen ist im Überschuldungsstatus zu passivieren, soweit nicht eine Rückstehungserklärung iSd § 67 (3) IO vorliegt.
Was sind Nachschüsse und freiwillige Gesellschafterzuschüsse?
Was ist eine Patronatserklärung?
Mittel der Kreditsicherung; Erklärung einer dem Schuldner nahestehenden Person (Patron) zB eines Gesellschafters, der Muttergesellschaft usw.
• Sie kann inhaltlich von einer völlig unverbindlichen Erklärung bis zur Garantie ausgestaltet sein.
• Die Patronatserklärung führt unmittelbar zu keiner Verbesserung des Eigenkapitals; sie kann bei negativen Eigenkapital im Rahmen der Erläuterungspflicht nützlich sein.
• „Harte Patronatserklärung“
„Wir verpflichten uns, dafür Sorge zu tragen, dass unsere Tochtergesellschaft bis zur vollständigen Rückzahlung des von Ihnen gewährten Kredits stets so geleitet und ausgestattet wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen.“
• Verwendungszusage
„...wir werden insbesondere auch dafür Sorge tragen, dass unsere Tochtergesellschaft jeweils die notwendigen Mittel zur Abstattung des Kredits bereitstellen wird.“
• Wissenserklärung
„Wir haben Verbindlichkeiten unserer Tochtergese
Was weißt du über die Reduktion von Verbindlichkeiten durch Gläubigerverzicht?
Außerhalb eines Insolvenzverfahrens
durch Vergleich mit den Gläubigern = außergerichtlicher Ausgleich
Eintritt der ZU/Ü keine Voraussetzung
Im Insolvenzverfahren
Eintritt der ZU/Ü Voraussetzung (für Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung genügt
„drohende ZU“)
Sanierungsverfahren: nur über Schuldnerantrag
Konkurs:
über Schuldner oder Gläubigerantrag
Sanierungsplan (Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren sehen die Verwertung des gesamten Schuldnervermögens voraus und sind daher zur Unternehmenssanierung nicht geeignet)
Außergerichtlicher Ausgleich
• Fülle voneinander unabhängiger Verträge zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern
• Im Regelfall unter der Bedingung, dass eine allseitige oder wenigstens weitreichende Übereinstimmung der Gläubiger erreicht wird
• Inhalt: Forderungsverzicht und/oder Stundung
• Rechtsgrundlage § 1380 ABGB; keine gesetzlichen Regelungen in den Insolvenzgesetzen
• keine Mindestquote
• Verpflichtung zur Gleichbehandlung?
• auch vor Eintritt der ZU/Ü möglich
• zulässig auch in der 60 (120) -Tagesfrist nach § 69 (2) IO, wenn nicht von vornherein aussichtslos und
ernsthafte und sorgfältige Betreibung
• Publizität; Einschaltung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände
• kein Schutz gegen Prozesse, Exekutionen und Insolvenzanträge
• keine Möglichkeit der Mehrheitsbildung
• Bereitschaft der Arbeitnehmer und der Abgabengläubiger zur Teilnahme gering.
• keine Zustimmungsmöglichkeit für Sozialversicherungsträger
Was sind die Grundsätze für Restrukturierungen in Österreich?
Stand-Still Periode
Informationspolitik
Bestellung professioneller Berater
Bestellung eines Konsortialführers
Entwicklung von Koordinationsausschüssen
Standstill-Agreement
Bankenrunde
Vorrangige Zurverfügungstellung weiterer Mittel
Was ist eine Unternehmenskrise?
Regelungen (§ 83 AktG, § 36 (2) GmbHG):
Krise liegt vor, wenn:
Vermögen < 50 % des Grund-/Stammkapitals.
GmbH: Eigenmittelquote < 8 % und Schuldentilgungsdauer > 15 Jahre.
Pflichten:
Vorstand/Geschäftsführer müssen unverzüglich eine Haupt-/Gesellschafterversammlung einberufen.
Beschlüsse sind dem Handelsgericht mitzuteilen (nur im Firmenbuchakt einsehbar).
Zweck: Schutz der Aktionäre/Gesellschafter, kein Gläubigerschutz.
Reorganisationsbedarf (§ 1, 22 URG):
Eigenmittelquote < 8 % und Schuldentilgungsdauer > 15 Jahre.
Ziel: Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Was sind die Insolvenzeröffnungsgründe?
Die Insolvenzeröffnungsgründe sind:
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Unfähigkeit, fällige Zahlungen zu leisten.
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO): Absehbare zukünftige Zahlungsunfähigkeit.
Überschuldung (§ 19 InsO): Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht mehr (für juristische Personen).
Was ist der Unterschied zwischen Unternehmen und Unternehmensträger?
• Unternehmensträger = Zuordnungssubjekt aller Rechte und Pflichten des Unternehmens
• Unternehmen = Organisierte Wirtschaftseinheit, mittels derer der Unternehmer (Unternehmensträger) am
Markt auftritt
Was ist die übertragende Sanierung?
= Loslösung eines Unternehmens, Betriebs, Betriebsteil von seinen bisherigen Trägern zwecks Fortführung durch einen anderen (neuen oder bereits bestehenden) Träger. Entscheidend ist der Liquidationswert oder Fortführungswert —> Sanierungsfähigkeitsprüfung
Fortführungswert (Reorganisationswert) = Wert des Unternehmens nach Sanierung = künftiger Ertragswert - Sanierungskosten
Sanierungskosten = erforderlicher zusätzlicher Kapitalbedarf für die Sanierung
Was ist die Nachfolgehaftung (§ 1409 ABGB)?
Erwerber haftet für bekannte oder erkennbar unternehmensbezogene Schulden. Veräußerer und Erwerber haften solidarisch. Haftung entfällt, wenn der Kaufpreis zur Gläubigerbefriedigung genutzt wird. Keine Haftung bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz (§ 1409a ABGB).
Was ist die Nachfolgehaftung (§ 38 UGB)?
Nachfolgehaftung (§ 38 UGB):
Erwerber übernimmt unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse mit bestehenden Rechten und Verbindlichkeiten, sofern nicht ausgeschlossen.
Haftung kann vertraglich ausgeschlossen und ins Firmenbuch eingetragen werden.
Vertragspartner haben ein dreimonatiges Widerspruchsrecht.
Keine Haftung bei Zwangsvollstreckung, Insolvenz oder Treuhänderüberwachung (§ 38 Abs. 5 UGB).
Nachhaftung (§ 39 UGB): Veräußerer haftet für Verbindlichkeiten, die innerhalb von fünf Jahren nach Übergang fällig werden.
Was ist die Nachfolgehaftung nach (§ 3 und § 6 AVRAG)?
Nachfolgehaftung (§ 3 und § 6 AVRAG):
§ 3 AVRAG: Erwerber übernimmt bei Betriebsübergang alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen, außer bei Sanierungs- oder Konkursverfahren ohne Eigenverwaltung.
§ 6 AVRAG: Veräußerer und Erwerber haften solidarisch für Verpflichtungen aus Arbeitsverhältnissen vor dem Übergang, insbesondere für betriebliche Pensionszusagen (§ 1409 ABGB gilt).
Welche Risiken bestehen bei fehlgeschlagener Sanierung?
Strafrechtliche Haftung
Zivilrechtliche Haftung
Eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen
Insolvenzrechtliche Anfechtung
Haftung für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge
Wo ist der Unterschied zwischen Alt- und Neugläubiger?
Wie ist der Unterschied zwischen Quootenschaden und Vertrauensschaden?
Quotenschaden: Entsteht im Insolvenzverfahren durch eine Verringerung der Gläubigerquote (z. B. durch verspäteten Insolvenzantrag).
Vertrauensschaden: Entsteht durch verletztes Vertrauen, z. B. durch falsche Angaben, auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden (z. B. Warenlieferung an zahlungsunfähigen Schuldner).
Was ist ein faktischer Geschäftsführer?
Faktischer Geschäftsführer: Leitet das Unternehmen ohne formelle Bestellung. Haftung für Insolvenzverschleppung besteht, wenn er (1) zur Antragstellung bevollmächtigt war, (2) auf den GF zur Nichtantragstellung eingewirkt hat oder (3) seine Pflicht zur Einwirkung auf fristgerechte Antragstellung verletzt hat.
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