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Martius Klausurfragen

MS
by Maximilian S.

Aufgabe 5.1 Beispiele Klausur

Richtig, falsch oder „kommt drauf an“

a) Hat sich der Unternehmer bei Erstellung des Angebotes verkalkuliert und hat der Besteller das Angebot beauftragt: Pech für den Unternehmer, Vertrag ist Vertrag.

b) Das Gesetz gibt auch dem Architekten das Recht, Abschlagsforderungen auf angeordnete Leistungsänderung per einstweiliger Verfügung durchzusetzen.

c) Die fiktive Abnahme scheitert i.d.R. an der fehlenden Abnahmereife

d) Eine konkludente Abnahme ist gegeben, wenn der Auftraggeber die Schlussrechnungvorbehaltlos bezahlt.

e) Bei angeordneten Leistungsänderungen im Architektenvertrag gilt derMindestsatzschutz nicht. Der Architekt kann nach Tagessätzen abrechnen.

f) Offensichtlich erkennbare Mängel am Bauwerk brauchen bei der Abnahme nichtunbedingt gerügt werden, da diesbezüglich der Unternehmer über die gesamte

Gewährleistungsfrist in Anspruch genommen werden kann.

a. Kommt drauf an

Grundsätzlich hat der AN Pech, da “Vertrag ist Vertrag”.

Bei einem offensichtlichen Kalkulations Irrtum (z.b. falsch kommuliert) ist eine Anfechtung möglich.


b. Richtig. §650 d BGB


c. falsch. das war nach altem Recht wirksam.

neues Recht:

  • Abnahmefiktion nicht von Abnahmereife abhängig.

  • Nach neuem Recht kann bereits die Rüge eines einzelnen Mangels ausreichen, um die Abnahme zu verweigern.


d. Richtig (Zahlen der Abschlussrechnung ist konkludentes Handeln)


e. Falsch, Mindestsatzschutz gilt.


f. Jeder Mangel sollte bei der Abnahme gerügt werden, sonst kann der AG seine Mängelrechte verlieren.


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Maximilian S.

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