=> geht davon aus, dass Individuen oder Gruppen bestimmte Merkmale besitzen, die für ihre Identität von grundlegender Bedeutung sind.
§24 AGG
Persönlicher Anwendungsbereich
Sachlicher Anwendungsbereich
BeamtInnen, RichterInnen, Zivildienstleistende
öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
BVerfG, Beschl. v. 21.4.2015, 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis in NRW verstoßen gegen Art. 33 II GG
➢ EGL nicht hinreichend bestimmt; Wesentlichkeitstheorie, Bestimmtheitsgrundsatz
Dienen idR Zielen, die außerhalb des Leistungsgrundsatzes liegen (hier z.B. ausgewogene Altersstrukturen)
Solche Ziele können nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (z.B. Art. 33 V GG: Finanzierbarkeit und Funktionsfähigkeit der beamtenrechtl. Versorgung; nicht: Ziel einer ausgewogenen Altersstruktur)
→ Praktische Konkordanz (Art. 33 II GG – Art. 33 V GG)!
Starre Quote: unbedingter Vorrang
Absolute vs. qualifikationsabhängige Quote
Flexible Quote: Spielraum bei der Entscheidung; z.B. Kaskaden-Modell
Entscheidungsquote: Vorgabe für jede Entscheidung, bis der Zielwert erreicht ist => flexible Zielvorgabe oder Empfehlung
Ergebnis-/Zielquote: insgesamt zu erreichender Wert (ergebnisorientiert, flexibel bei der Umsetzung)
§ 7LGG NRW - Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
§ 4 BGremBG - Besetzung der Aufsichtsgremien und der wesentlichen Gremien
§ 76 AktienG - Leitung der Aktiengesellschaft
§ 96 AktienG - Zusammensetzung des Aufsichtsrats
§ 154 I SGB IX - Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
§ 160 I SGB IX - Ausgleichsabgabe
Maßnahmen zur Ermächtigung Benachteiligter (Empowerment)
ermächtigende nicht paternalistische Förderung
Stärkung von Netzwerken oder Vereinigungen
Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
=> setzen direkt bei Benachteiligten an
=> Privilegienauseinandersetzung
Maßnahmen zur Gestaltung von Entscheidungen
wenden sich an Menschen mit Entscheidungsmacht (soll sie dazu bringen, gerecht zu be/urteilen)
→ Verbote diskriminierender Entscheidungen, Trainings für Personalauswahl oder -beurteilung, Aus- und Fortbildung für Lehrende, strategische und fachliche Kompetenzentwicklung für Politik und Verwaltung usw.
Maßnahmen zur Gestaltung von Verhältnissen (Pluralismus).
adressieren ebenfalls Menschen mit Entscheidungsmacht
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