= Unterscheidung zwischen verschiedenen Gruppen von nicht binären Personen durch Betonung ihrer Körperlichkeit.
Normmensch im Recht spiegelt dominante Ausprägungen der Gesellschaften wieder
=> objektiver Empfängerhorizont etc.
Definition
Art. 1 II UNBRK (2006)
2018: § 2 I SGB IX (2018)
Barrieren
Art. 9 I UNBRK, Art. 2 UA 5 UNBRK
Eigenschaften oder Beziehungen zu anderen: Beeinträchtigungen sind eigentlich nicht das Problem, sondern die Barrieren.
Autonomiekonzept
Art. 12 UNBRK Gleiche Anerkennung vor dem Recht
Was würde „universal design“ für andere Diskriminierungsgründe bedeuten?
Schutzräume
Stadtdesign, Nahverkehr
Beleuchtung
breitere Gehwege
Erreichbarkeit von Unterstützung
regelmäßige Busfahrten
nahe Erreichbarkeit
Notrufanlagen •„Colorblind Algorithms“
2013: Personenstandsrechtlicher Eintrag kann offengelassen werden (§ 22 III PStG)
2017: „Dritte Option“
2018: Eintrag „divers“ möglich (§ 45b I PStG) bei diagnostizierter „Variante der Geschlechtsentwicklung“
1980: TSG
2005: Verlust des geänderten Vornamens bei Eheschließung
2008: Scheidungszwang
2011: Operative Anpassung und dauerhafte Unfruchtbarkeit
2017: Personenstandsrechtlicher Eintrag => P: Varianten der Geschlechtsentwicklung
Sollte sexuelle/geschlechtliche Identität als neue Kategorie antidiskriminierungsrechtlich geschützt sein?
Wirkt sich auf Rechtfertigungsanforderungen aus
Seit Dritter Option: Geschlechtsidentität = „Geschlecht“ i.S.v. Art. 3 III 1 GG => Alle Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau verstehen, sind von Verfassung wegen gleichermaßen in ihrem „empfundenen Geschlecht“ geschützt – ungeachtet ihrer körperlichen Merkmale.
P: Sexuelle Orientierung → Geschlecht als „Erwartung“
Geschlechtsnormen beeinflussen individuelle Handlungen und soziale Strukturen.
Menschen orientieren sich an gesellschaftlichen Erwartungen, um „passend“ zu erscheinen.
Menschen werden durch Belohnung oder Bestrafung dazu gebracht, sich geschlechterkonform zu verhalten.
Diese Erwartungen können einschränkend wirken und Abweichungen sanktionieren.
Braucht es noch „Geschlecht“ im Recht?
Personenstandsrechtlich (–)
Schutzvorschriften abschaffen (§ 1 I, II JArbSchSittV, Art. 12a GG)
bzw. nach Selbstbezeichnung anwenden (Sport, Unter /Durchsuchungen)
Positive Maßnahmen?
Postkategorialer Ansatz
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