11. Erklären Sie den Begriff „Beweis im Zivilprozess“ und in welcher Form kann ein Beweis erbracht werden (nennen Sie mindestens 4 Beweisformen)? (3 Punkte)
Durch Beweise werden relevanten Tatsachen festgestellt oder das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung durch Tatsachen überzeugt.
Freie Beweiswürdigung
Anscheinsbeweis
offenkundige Tatsachen
Wahrnehmungsbeweis
Zeugenbeweis
Urkundenbeweis
Sachverständigenbeweis
12. Definieren Sie den Begriff Angebot und welche Auswirkungen haben Abweichungen im Gutachtenauftrag vom Angebotstext auf die Gültigkeit des Angebotes. (2 Punkte)
Angebot = Rechtsgeschäftliche Willenserklärung mit zwei oder mehr Personen mit dem Ziel, einen rechtlichen Erfolg herbeizuführen
Änderungen = Ablehnung des Angebots (verliert Rechtskraft)
13.In welchen Fällen sind an Ingenieurverträgen (z.B. bei Planungsaufträgen nach HOAI)
besondere Voraussetzungen geknüpft? Nennen sie mindestens 2. (2 Pkte)
Der Werkvertrag (bauvertrag, Planervertrag etc) kann grundsätzlich formfrei, zB. mündlich oder auch konkludent geschlossen werden.
Ausnahmen z.B.
1. Rechtlicher Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag,
2. Beteiligung von Landkreisen und Gemeinden (kommunale Formvorschriften) sowie Kirchen
3. Bei Honorarvereinbarung in Planerverträgen nach HOAI mit Abweichung vom Mindestsatz.
14.In welchen Fällen ist die HOAI als Preisrecht für Planungsaufträge in Deutschland auch
von Ingenieurbüros anzusetzen, die ihre Hauptverwaltung im europäischen Ausland
haben? (2 Pkte)
Es zählt der Standort, von dem aus die Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Z.B: Niederlassung in Deutschland
Hat ein AN sowohl Niederlassungen mit eigener Verwaltung im Inland als auch im Ausland, zählt der Standort der Niederlassung, von der aus die Leistung tatsächlich erbracht wird.
(Der Anwendungsbereich der HOAI als Preisrecht ist begrenzt auf Büros mit Sitz im Inland, welche die Leistungen vom Inland aus erbringen)
15.Welche Rechtsfolgen sind mit der Abnahme einer werksvertraglichen Leistung
verbunden? (2 Pkte)
Fälligkeit der Schlusszahlung
Gefahrenübergang
Beginn der Verjährungsfrist für die Mängelhaftung
Umkehr der Beweislast
Verlust nicht vorbehaltener Mängelansprüche
16.In welchen Fällen sind Unterschreitungen des Mindestsatzes rechtskräftig? (2 Pkte)
Bei engen Beziehungen
rechtlicher,
wirtschaftlicher,
sozialer oder
persönlicher Art
besondere Umstände:
z.B. die mehrfache Verwendung einer Planung.
16.Wie lange ist ein mündliches Angebot bindend?
Das Angebot ist nur so lange bindend, wie das Gespräch dauert.
11. Bedeutung und Rechtsstellung von Normen im Sachverständigen Gutachten
haben nicht den Charakter von Gesetzen
werden erst durch Kenntnis und Anwendung durch die Marktteilnehmer zu allgemein anerkannten Regeln der Technik
bestehende Normen können bereits überholt sein (entsprechen nicht mehr den allgemein annerkannten Regeln der Technik)
Entscheidungshilfe vor Gericht oder im Schiedsverfahren
DIN-Normen können Vertragsbestandteil sein
DIN-Normen können Teil eines Gesetztes sein
(Einhaltung der DIN = Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik )
10. Was ist ein unstreitiger Sachverhalt im Zivilprozess?
unstreitig: von den Parteien übereinstimmend vorgetragene Tatsachen oder Tatsachen, die eine Partei nicht bestreitet
streitig: Tatsachen, die eine Partei nicht gelten lassen will
7. Vertragsverhältnis von Gerichtsgutachter, Rechtsgrundlage der Bearbeitung und
der Vergütung
Vertragsverhältnis von Gerichtsgutachter = Öffentlich-rechtliches Verhältnis
Bearbeitung: (Verpflichtung zur) unparteiische Gutachtenerstellung
Vergütung: Nach JVEG
4. Unterschied zwischen einer Schiedsfrau(mann) und einem Schiedsgutachter
Schiedsgutachter wird von Schiedsgericht ernannt
Schiedsmann ist zuständig als außergerichtlicher Vermittler in einfachen Nachbarschaftsstreitigkeiten
3. In welchen Fällen ist das SV-Gutachten unverwertbar
Falschgutachten
Falschberatung
Interessenkonflikt des SV
Fehlende Sachkunde des SV
Verfahrensfehler
Wesentliche Formvorschriften wurden missachtet.
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Datenschutz, Vertraulichkeit).
Inhaltliche Mängel das Gutachten unbrauchbar machen (z. B. keine nachvollziehbare Begründung).
(Es gibt keine Grundlage für die Beantwortung der Beweisfrage
Schlussfolgerungen sind unverständlich
Wesentliche Teile des Gutachtens sind nicht vom Sachverständigen, sondern von seiner Hilfskraft oder Dritten erstellt worden
Wenn Sachverständige grob fahrlässig einen Ablehnungsbescheid wegen Besorgnis der Befangenheit setzt)
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