Staatsrecht: Selbstorganisation im Staat
Tatsächlich und rechtlich unbeschränkte Möglichkeit zur Selbstorganisation des Staatswesens, insb. Verfassungsgebung (Verfassungsautonomie)
Völkerrecht: Souveräne Gleichheit der Staaten
Nichteinmischung in innere Angelegenheiten: Systemfreiheit
Konsensprinzip: keine Rechtsbindung ohne Zustimmung
Territorial- und Personalhoheit
Immunität vor ausländischen Gerichten (par in parem non habet imperium)
Integration
Fusion = zwei Staaten schließen sich zu einem zusammen
Inkorporation = ein Staat tritt einem bereits bestehenden bei
Desintergation
Dismembretion = Staat zerfällt in mehrere Teile, ohne dass der Altstaat bestehen bleibt
Sezession = Abspaltung geschieht gegen des Willen des alten Staates
Separation = Abspaltung geschieht mit dem Konsens des alten Staates
Präambel: „von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“
Art. 1 II GG: Bekenntnis „zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“
Art. 25, 59 GG: Stellung des Völkerrechts, Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes
Art. 23, 24 GG: Einbindung in internationale Organisationen
= innerstaatliche Gesetzgebung, die im Widerspruch zu völkervertraglichen Verpflichtungen steht
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