Schematische Gliederung der Personalbeurteilung
Vergangenheitsbezogen
Dient führungspolitischen Zielen, insbesondere einer gerechteren Lohn-und Gehaltsfindung
Dient der Steigerung der Leistung und ist somit ein Führungsinstrument
Zukunftsbezogen
Dient zur Abschätzung des künftigen Verhaltens des Mitarbeiters in neuen Situationen
Einsatz vorrangig zur langfristigen Auswahl von FK oder externen Bewerbern
Dienst zur Festlegung von Förderungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
Übungsfrage
Warum werden die Personale in Unternehmen regelmäßig beurteilt?
Ablauf der Probezeit
Versetzung
Wechsel des unmittelbaren Vorgesetzten
Auf Wunsch des Mitarbeiters
Auf Wunsch des Vorgesetzten
Lohn- und Gehaltserhöhung
Besondere Fördermaßnahmen
Beförderung
Job Rotation
Beendung eines Projekts
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zeugnisausstellung
Auf welche Art und Weise können Personale beurteilt werden?
Selbstbeurteilung
Beurteilung durch Gleichgestellte (Kollegen)
Beurteilung der Vorgesetzten durch ihre Mitarbeiter (z.B. im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung)
360 Grad-Feedback:
Zusammenfassende Anspruchsgrundlagen für ein Arbeitszeugnis
Der Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ist zwingendes Recht.
Der Arbeitnehmer muss jedoch ein Verlangen äußern (Ausnahme: Ausbildungsverhältnis).
Die Aufnahme der Beurteilung von Führung und Leistung setzt ein zusätzliches Verlangen voraus.
Geheimcodes dürfen nicht verwendet werden. (Werden es dennoch!)
-> Auch Praktikanten haben ein Recht auf ein Arbeitszeugnis.
-> Der Anspruch verjährt zwar erst nach 30 Jahren, dennoch sollte so schnell wie möglich ein Arbeitszeugnis gefordert werden.
Form des Arbeitszeugnisses
Das Zeugnis wird in Schriftform erstellt (maschinenschriftlich oder mit dem Computer).
Es ist ein gutes Qualitätspapier zu verwenden (i.d.R. Geschäftsbogen).
Üblich ist das Format DIN A4 (mindestens aber DIN A5).
Der Umfang des Zeugnisses sollte zwei Seiten nicht übersteigen.
Nachträgliche Verbesserungen bzw. Änderungen sind nicht zulässig.
Die Wortwahl soll klar und deutlich sein.
Das Zeugnis wird (auch bei ausländischen Arbeitnehmern) in deutscher Sprache erstellt.
-> Das heißt, eine Zeugnisübersendung per E-Mail, CD-Rom oder anderen Speichermedien ist gemäß § 109 Abs. 3 GewO ausgeschlossen.
Inhalte eines qualifizierten Zeugnisses
Folgende Daten sollte das qualifizierte Zeugnis enthalten:
Geschäftsbogen mit voller Adresse des zeugnisausstellenden Unternehmens
Überschrift (z.B. Endzeugnis oder Zwischenzeugnis)
Persönliche Daten des Zeugnisberechtigten
Dauer der Beschäftigung (Eintritts- und Ausscheidungsdatum)
Beschreibung der Tätigkeiten in chronologischer Reihenfolge
Beurteilung der Leistungen des Arbeitnehmers
Besuchte Fortbildungsveranstaltungen
Beurteilung der Führung (Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern)
Beurteilung der Führungsfähigkeit
Angabe über Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Schlussformel mit Bedauern über Ausscheiden, Dank für geleistete Dienste, Wünsche für die Zukunft
Ausstellungsort, Datum und Unterschrift
Grundsätze für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses
Sorgfaltspflicht: Der ausstellende Arbeitgeber ist bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen hinsichtlich der Exaktheit und Vollständigkeit der Angaben über Art und Zeitraum der Tätigkeit zu großer Sorgfalt verpflichtet. Die Beurteilung über Führung und Leistung des Arbeitnehmers ist ebenfalls zu begründen.
Wahrheitspflicht: Es müssen alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen erwähnt werden, die das Leistungs- und Verhaltensbild des Arbeitnehmers charakterisieren. Dies gilt sowohl im positiven als auch im negativen Sinne. Es dürfen keine Vermu-tungen, Vorurteile oder den Tatsachen nicht entsprechende Angaben geäußert werden. Der Arbeitnehmer soll weder günstiger noch ungünstiger beurteilt werden als er tatsächlich ist.
Verständiges Wohlwollen: Das Arbeitszeugnis sollte von verständigem Wohlwollen dem Arbeitnehmer gegenüber getragen sein, da ihm sein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschwert werden soll (BAG-Urteil vom 08.02.1972). Diese Forderung resultiert aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern.
Beispiele Einleitungssatz
Die Standardformulierungen bei der Gesamtbeurteilung
"Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt."
"Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelöst."
"Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unseren vollen Zufriedenheit erledigt."
"Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt."
"Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt."
"Sie bemühte sich, die ihr übertragen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen."
Häufig verwendete Formulierungen und deren Bedeutungen (Geheimcodes)
Formulierung
Bedeutung
Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.
Er ist ein Bürokrat ohne Eigeninitiative.
Er erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse.
Er war zwar eifrig, aber nicht besonders tüchtig.
Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild.
Seine Leistung war unterdurchschnittlich; er war in jeder Hinsicht unbrauchbar.
Er ist ein zuverlässiger/gewissenhafter Mitarbeiter.
Er ist zur Stelle, wenn man ihn braucht, aber er ist nicht immer brauchbar.
Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.
Er hat getan, was er konnte, aber das war nicht viel.
Er war immer mit Interesse bei der Sache.
Er hat sich angestrengt, aber nichts geleistet.
Er zeigte für seine Arbeit Verständnis.
Er war faul und hat nichts geleistet.
Er verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen.
Geringes Fachwissen, das mit "großer Klappe" übertüncht werden soll.
Er hat sich bemüht, seinen Aufgaben gerecht zu werden.
Guter Wille, mehr aber nicht. Ungenügende Leistung.
Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben mit Fleiß und war stets willens, sie termingerecht zu beenden.
Absolut unzureichende Leistung
Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.
Er ist ein Mitläufer und Jasager, der sich gut anpasst.
Er war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.
Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter.
Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen.
Er ging vielen Mitarbeitern auf die Nerven; er war schlecht gelitten.
Er galt im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter.
Den Vorgesetzten gegenüber war sein Verhalten mangelhaft.
Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.
Er neigt zu übertriebenem Alkoholgenuss.
Er/sie bewies für die Belange der Kolleginnen/Kollegen stets Einfühlungsvermögen.
Er/sie sucht sexuelle Kontakte bei Betriebsan-ehörigen.
Wir haben ihn als einsatzwilligen und sehr beweglichen Mitarbeiter kennengelernt, der stets bemüht war, die ihm übertragenen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit in seinem und im Interesse der Firma zu lösen.
Umschreibung dafür, dass der Mitarbeiter sehr geschickt den Arbeitgeber bestohlen hat.
Wir bestätigen gerne, dass Herr XY mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an seine Aufgaben herangegangen ist.
Aber leider ohne jegliche fachliche Qualifikation.
Wir schätzten ihn als einen eifrigen Mitarbeiter, der die ihm gemäßen Aufgaben schnell und sicher bewältigte.
"Ihm gemäß" waren jedoch nur die anspruchslosen Aufgaben.
Warum kann die Aussagekraft von Arbeitszeugnissen fraglich sein?
Die Problematik des oft fraglichen Aussagewertes eines Arbeitszeugnisses kann sich somit dadurch ergeben, dass:
der ausstellende Arbeitgeber aus Unkenntnis der in der Praxis üblichen Formulierungen durch eine falsche Wortwahl eine andere Beurteilung abgibt, als er eigentlich will,
der Arbeitgeber einem Mitarbeiter, mit dem er unzufrieden war, ein bewusst geschöntes Zeugnis ausstellt, um ihn "wegzuloben",
Zeugnisse aus Angst vor einer möglichen Klage vor dem Arbeitsgericht eher zu positiv als zu negativ formuliert werden,
Mitarbeitern, die z.B. aufgrund einer schlechten Auftragslage entlassen werden mussten, die Suche nach einer neuen Stelle erleichtert werden soll und
die Personalsachbearbeiter eines suchenden Unternehmens die Zeugnisse falsch inter-pretieren, weil sie nicht mit der "Zeugnissprache" vertraut sind.
Vorgaben für den Datenschutz
Datenschutzmaßnahmen:
Zugriffskontrolle intern/ extern
Datensicherung:
Zugangskontrolle
Abgangskontrolle
Speicherkontrolle
Datenschutzbeauftragter:
Erforderlich ab:
5 MA automatisierte Datenverarbeitung
20 MA konventionelle Datenverarbeitung
Musterprüfungsaufgabe
Interpretiere das nachfolgende Arbeitszeugnis und achte dabei auf Geheimcodes (4 Punkte)
"Frau Marianne Zank, geboren am 04.09.1985 in Darmstadt, war in der Zeit vom 01.01.2009 bis zum 31.03.2015 in unserem Unternehmen als Verkäuferin tätig."
✅ Neutral und korrekt → Es fehlen keine relevanten Angaben. Eine genauere Beschreibung der Tätigkeiten wäre jedoch wünschenswert.
"Sie war zunächst in der Abteilung für Damenoberbekleidung tätig und wechselte dann in unsere Spielwarenabteilung."
⚠ Neutral, aber wenig aussagekräftig → Es wird nur beschrieben, in welchen Bereichen sie tätig war, jedoch nicht, welche konkreten Aufgaben oder Erfolge sie dort hatte.
"Wir waren während der gesamten Beschäftigungszeit mit ihren Leistungen voll und ganz zufrieden, ihr Verkaufsumsatz lag deutlich über dem Durchschnitt und sie fand sich auch in neuen Situationen sicher zurecht."
✅ Sehr gute Bewertung → „voll und ganz zufrieden“
✅ Positiv: Verkaufsumsatz über dem Durchschnitt → hebt eine besondere Stärke hervor.
✅ „fand sich auch in neuen Situationen sicher zurecht“ → bedeutet Anpassungsfähigkeit, was positiv ist.
"Die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern verlief meist reibungslos; wir lernten Frau Zank als umgängliche Kollegin kennen, die gleichermaßen tüchtig war und sich gut zu verkaufen wusste. Ihr Verhalten den Kunden gegenüber war vorbildlich."
⚠ Kritischer Punkt: „meist reibungslos“ → Das Wort „meist“ deutet darauf hin, dass es gelegentlich Probleme in der Zusammenarbeit gab.
⚠ Kritischer Punkt: “umgängliche Kollegin” -> Sie ging vielen Mitarbeitern auf die Nerven; war schlecht gelitten.
✅ Positiv: „Verhalten den Kunden gegenüber war vorbildlich“ → Das ist eine sehr gute Bewertung im Kundenkontakt.
"Frau Zank scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihr für ihre berufliche Zukunft alles Gute und viel Glück."
⚠ Problem: Abschiedsformulierung ohne Dank und Bedauern → In der Zeugnissprache sind drei Elemente üblich:
Dank für die Zusammenarbeit
Bedauern über das Ausscheiden
Zukunftswünsche
Hier fehlt der Dank und das Bedauern, was darauf hinweisen könnte, dass das Unternehmen den Weggang nicht als Verlust betrachtet -> „viel Glück“ statt „weiterhin viel Erfolg“
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