Welche Arten von „Absatzmittlern“ kennen Sie?
1. Handelsvertreter (§ 84 HGB) – Selbstständiger Gewerbetreibender, vermittelt oder schließt Geschäfte im Namen eines Unternehmers.
2. Handelsmakler (§ 93 HGB) – Vermittelt Verträge für andere gegen Provision, handelt im eigenen Namen.
3. Kommissionär (§ 383 HGB) – Kauft oder verkauft Waren im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung.
4. Franchisenehmer – Übernimmt ein Geschäftsmodell gegen Lizenzgebühren und führt es selbstständig.
Was bedeutet „Franchising“ und was ist der Vorteil davon?
• Franchising ist ein Vertriebssystem, bei dem ein Franchisegeber einem Franchisenehmer ein erprobtes Geschäftskonzept zur Nutzung überlässt.
• Vorteile für den Franchisenehmer:
• Nutzung eines etablierten Markennamens
• Unterstützung durch den Franchisegeber (z. B. Schulungen, Marketing)
• Geringeres unternehmerisches Risiko
• Vorteile für den Franchisegeber:
• Schnelle Expansion ohne eigene Kapitalbindung
• Einkünfte durch Lizenzgebühren
Was unterscheidet den Handelsvertreter vom Handelsmakler?
• Handelsvertreter (§ 84 HGB):
• Dauerhaft für ein Unternehmen tätig
• Handelt im Namen und auf Rechnung des Unternehmers
• Erhält Provision auf abgeschlossene Geschäfte
• Handelsmakler (§ 93 HGB):
• Vermittelt einzelne Verträge zwischen Unternehmen
• Handelt unabhängig und ohne feste Bindung
• Erhält eine Maklerprovision bei erfolgreichem Abschluss
Was unterscheidet Personengesellschaften von Kapitalgesellschaften?
• Personengesellschaften:
• Persönliche Haftung der Gesellschafter (mindestens teilweise)
• Keine eigene Rechtspersönlichkeit (außer OHG und KG)
• Beispiele: GbR, OHG, KG
• Kapitalgesellschaften:
• Eigenständige juristische Person
• Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
• Beispiele: GmbH, AG
Nennen Sie jeweils Beispiele für die Arten von Gesellschaften!
• Personengesellschaften: GbR, OHG, KG, PartG
• Kapitalgesellschaften: GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt), SE
Nennen Sie Beispiele für Personenmehrheiten, die KEINE privatrechtlichen Gesellschaften sind!
• Ehegemeinschaft
• Erbengemeinschaft
• Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
• Verein (§ 21 BGB, wenn nicht wirtschaftlich tätig)
• Öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. Bund, Länder, Gemeinden)
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