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Klausurfragen

SC
by Sinan C.

Nennen und nehmen Sie Stellung zu mindestens 3 Kritikpunkten am LkSG.

  1. Unklare Haftung & fehlende Klagerechte für Betroffene

    • Das LkSG sieht keine direkte zivilrechtliche Haftung für Unternehmen vor, sondern nur Bußgelder und Verwaltungsstrafen.

    • Menschen, die durch Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschädigt werden, können keine eigenen Schadensersatzansprüche geltend machen, sondern nur NGOs oder Gewerkschaften können in ihrem Namen klagen.

    • Stellungnahme: Kritiker bemängeln, dass das Gesetz dadurch nicht weit genug geht und Unternehmen nur begrenzt haftbar macht. Andererseits argumentieren Befürworter, dass eine zu starke Haftung Unternehmen aus Deutschland benachteiligen könnte.


  2. Hoher bürokratischer Aufwand für Unternehmen

    • Unternehmen müssen umfangreiche Risikoanalysen durchführen, Berichte verfassen und Beschwerdemechanismen einrichten.

    • Besonders für kleinere Zulieferer und mittelständische Unternehmen kann dies eine große Belastung sein.

    • Stellungnahme: Die Bürokratiekosten könnten die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen, insbesondere gegenüber Unternehmen aus Ländern ohne vergleichbare Regelungen. Andererseits soll genau diese Sorgfaltspflicht dazu führen, dass Menschenrechte effektiver geschützt werden.


  3. Beschränkte Durchsetzbarkeit bei mittelbaren Zulieferern

    • Das Gesetz unterscheidet zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern.

    • Während Unternehmen für ihre direkten Zulieferer klare Maßnahmen ergreifen müssen, besteht bei mittelbaren Zulieferern nur eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht.

    • Stellungnahme: Kritiker bemängeln, dass Verstöße in tiefen Lieferketten (z. B. Rohstoffabbau) oft schwer aufgedeckt werden und das Gesetz dort wenig Wirkung zeigt. Befürworter argumentieren, dass eine vollständige Kontrolle globaler Lieferketten kaum realistisch ist.


Warum/Wann ist das Stakeholder Value Prinzip eine Hürde für Nachhaltige Entwicklung. Wie sieht die Lage in Deutschland aus?

Wann ist das Stakeholder-Value-Prinzip eine Hürde für Nachhaltigkeit?

  1. Kurzfristige Orientierung

    • Unternehmen müssen oft kurzfristige Interessen verschiedener Stakeholder (z. B. Investoren, Lieferanten) berücksichtigen.

    • Nachhaltigkeit erfordert jedoch langfristige Investitionen, die sich erst später rentieren.

  2. Interessenkonflikte zwischen Stakeholdern

    • Stakeholder-Ansätze können zu Widersprüchen führen, wenn Umwelt- und Sozialbelange mit wirtschaftlichen Zielen konkurrieren.

    • Unternehmen könnten sich für wirtschaftlich vorteilhafte, aber umweltschädliche Maßnahmen entscheiden.

  3. Fehlende klare Nachhaltigkeitsverpflichtungen

    • Während der Shareholder-Value-Ansatz eine klare Fokussierung auf Kapitalgeber vorgibt, bleibt Nachhaltigkeit im Stakeholder-Ansatz oft unverbindlich.

    • Ohne gesetzliche Regelungen wird Nachhaltigkeit als „nice-to-have“ betrachtet.


Lage in Deutschland

  1. Aktienrecht und Nachhaltigkeit

    • Deutsche Unternehmensgesetzgebung berücksichtigt Nachhaltigkeit nur begrenzt.

    • § 87 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet börsennotierte Unternehmen zwar zu einer nachhaltigen Vergütungsstruktur, aber dies bleibt vage.

  2. Langsame Anpassung an Nachhaltigkeitsziele

    • In Deutschland gibt es bislang wenige verpflichtende Regeln, die Nachhaltigkeit verbindlich in Unternehmensentscheidungen integrieren.

    • Legislative Maßnahmen zur Förderung nachhaltigen Unternehmertums stehen noch am Anfang.


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Sinan C.

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