Subsidiarität
Subsidiarität bedeutet, dass es keine Spezialbefugnis im BpolG oder ein anderes Gesetz für diese Maßnahme gibt.
Notwendigkeit
Notwendig ist eine Maßnahme, wenn die Gefahr nicht auf geringere eingreifende Weise abgewehrt werden kann.
Geeignet
Die Maßnahme muss objektiv – zwecktauglich sein, dass polizeiliche Ziel zu erreichen.
Erforderlich
Von mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die den Einzelnen oder die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.
Angemessen
Die Folge einer polizeilichen Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen.
Öffentliche Sicherheit
Den Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen vor Schäden die drohen für die Bestands – und Funktionsfähigkeit des Staates, den Individual – und Universalrechtsgütern und der gesamten geschriebenen Rechtsordnung.
Konkrete Gefahr
Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des
Schadenseintritts an einem Rechtsgut in naher
Zukunft.
Abstrakte Gefahr
Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist der Eintritt eines Schadens zwar möglich, steht jedoch im Einzelfall noch nicht bevor.
3 - schichtige - Polizeigefahr
Eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung im
Aufgabenbereich der Bpol §§ 1 – 7 BpolG.
Gegenwärtige Gefahr
Das schädigende Ereignis hat bereits begonnen oder steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevor.
Fremd
Wenn die Sache nicht im Alleineigentum des Täters Sache steht oder herrenlos ist.
Sache
Jeder körperliche Gegenstand unabhängig von
seinem Aggregatszustand i.S.d. des § 90 BGB.
Beschädigt
Einwirkung, die zu einer nicht unerheblichen Substanzverletzung oder Funktionsbeeinträchtigung führt.
Zerstört
Völlige Aufhebung der Gebrauchsfunktion einer
Sache.
Erscheinungsbild
Umfasst das äußere Aussehen einer Sache und unterstützt somit den Gestaltungswillen des Inhabers
Nicht nur vorübergehend
Veränderungen, welche nicht ohne nennenswerten Aufwand an Mühe, Zeit oder Kosten wieder behebbar sind. Eine gewisse Dauerhaftigkeit der Sache, die das Erscheinungsbild verändert, muss vorliegen.
Nicht nur unerheblich
Veränderungen, bei denen unmittelbar auf die
Substanz eingewirkt wurde.
Gegenstände des öff. Nutzens
Sachen, die dem Publikum unmittelbaren Nutzen bringen.
Unbefugt
Wenn keine Erlaubnis oder Beauftragung durch den Berechtigten bzw. die berechtigte Stelle vorliegt
Verändern
Wenn die Sache anders aussieht als vorher.
Anfangsverdacht
Wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte
gegeben sind, die für das Vorliegen einer
verfolgbaren Straftat sprechen.
Tatverdächtiger
Verdächtiger einer Straftat ist, wer als Täter oder Teilnehmer einer strafbaren Handlung auf Grund konkreter Anhaltspunkte in Frage kommt.
Gesundheitsschädigung
Hervorrufung oder Steigerung eines körperlichen oder seelischen Krankheitszustandes.
Körperlich misshandeln
Üble, unangenehme Behandlungen, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht ganz unerheblich beeinträchtigt wird.
Beibringen
Den Stoff so mit dem Stoff des Opfers in Verbindung bringen, dass er seine gesundheitsschädliche Wirkung entfaltet kann.
Waffe
Unter dem Begriff Waffe versteht man ausschließlich Waffen im technischen Sinn gem § 1 WaffG.
Anderes gefährliches Werkzeug
Ein beweglicher Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und in seiner konkreten Verwendung erhebliche Verletzungen hervorrufen kann.
Personenbezogene Daten
Sind Einzelangaben über persönlich oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person sowie alle Informationen, die sich auf eine identifizierte Person beziehen.
Verhindern
Unerlaubte Einreise von vornherein unmöglich zu machen.
Unterbinden
Abbrechen eines bereits in Gang gesetzten Vorgangs der unerlaubten Einreise.
Tatsachen
Tatsachen sind gesicherte Erkenntnis und begründen objektiv die Annahme, dass ein bestimmter SV tatsächlich existiert oder mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Sachdienliche Angaben
Jede die Aufgabe und Arbeit der Bpol unterstützende und fördernde Information, die ein zielgerichteten Einsatz ermöglicht.
Personenbezogene Anhaltspunkte
Konkret auf den Einzelfall bezogene Erkenntnisse und Hinweise, die genau auf eine ganz bestimmte Person hindeuten.
Wohnung
Räumlichkeiten, deren Hauptzweck darin besteht Menschen als Unterkunft zu dienen, einschließlich Nebenräume.
Geschäftsräume
Räumlichkeiten, die für den Geschäftsbetrieb
bestimmt sind.
Befriedetes Besitztum
Bereich, der nach außen erkennbar durch
zusammenhängende Schutzwehren, gegen
unbefugtes Betreten abgegrenzt ist.
Abgeschlossene Räume
Abgeschlossene Räume, welche zum öff. Dienst oder Verkehr bestimmt sind.
Eindringen
Betreten des geschützten Raumes gegen den Willen des Berechtigten ganz oder mit einem Teil des Körpers.
Amtsträger
Wer nach dt. Recht Beamter, … ist, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht.
Zur Vollstreckung von Gesetzen berufen
Amtsträger ist berechtigt, Maßnahmen gegen Personen oder Sachen zu treffen, die notfalls mit Zwang durchgesetzt werden können.
Vornahme einer solchen Diensthandlung
Die Vollstreckungshandlung besteht in einer polizeirechtlichen oder strafprozessualen Maßnahme, die unmittelbar bevorsteht, schon begonnen hat und noch nicht beendet ist.
Widerstand
Jedes aktive Verhalten gegenüber dem Vollstreckungsbeamten, das bezweckt, die Vollstreckungsmaßnahme zu verhindern oder zu erschweren.
Gewalt
Jede mittelbare oder unmittelbare Einwirkung auf den Beamten mit dem Ziel Widerstand zu leisten.
Drohung mit Gewalt
Dass die Anwendung der o.a. Gewaltmaßnahmen angekündigt wird.
Beisichführen
Wenn die Person die Waffe am eigenen Körper trägt oder wenn sie sich trotz einer gewissen räumlichen Distanz in Griffnähe befindet und jederzeit ohne nennenswerten Zweitaufwand bedient werden kann.
Beweglicher Gegenstand
Tätlicher Angriff
Jede feindselige Aktion, die sich unmittelbar auf den Körper des Amtsträgers richtet, ohne Rücksicht auf Erfolg.
Bei einer Diensthandlung
Jedes hoheitliche und schlicht hoheitliches
Tätigwerden des Amtsträgers.
Erfolgsvermutung
Wenn tatsächliche Anhaltspukte dafürsprechen, dass das Ziel der Durchsuchung erreicht werden kann.
Beweismittel
Alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die unmittelbaren oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweis erbringen
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