Aus was besteht der Jahresabschluss?
(Siehe weit unten)
Der Jahresabschluss ist ein zentrales Element des betrieblichen Rechnungswesens und besteht – je nach Unternehmensform – aus mehreren Bestandteilen.
1. Bilanz
Zeigt die Vermögenslage eines Unternehmens zum Stichtag.
Gliederung in:
Aktiva (z. B. Anlagevermögen, Umlaufvermögen)
Passiva (z. B. Eigenkapital, Verbindlichkeiten)
2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Zeigt die Ertragslage: also, ob ein Gewinn oder Verlust entstanden ist.
Gegenüberstellung von:
Erträgen (z. B. Umsatzerlöse)
Aufwendungen (z. B. Material, Personal, Miete)
3. Anhang
(Pflicht bei Kapitalgesellschaften)
Erläuterungen zu Bilanz und GuV
Detaillierte Infos z. B. zu Abschreibungen, Rückstellungen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
4. Lagebericht
(bei größeren Kapitalgesellschaften)
Qualitative Einschätzung zur wirtschaftlichen Lage
Zukunftsaussichten, Risiken, Branchensituation
(Siehe unten)
Mögliche Klausurfragen
Was besagt das Maßgeblichkeitsprinzip?
Das Maßgeblichkeitsprinzip besagt, dass das handelsrechtliche Jahresergebnis(ergibt sich aus Gewinn und Verlust Rechnung) grundsätzlich auch die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung bildet (§ 5 Abs. 1 EStG). Abweichungen sind nur dann möglich, wenn das Steuerrecht ausdrücklich andere Vorschriften vorschreibt. Dadurch wird die doppelte Bilanzierung vermieden und eine einheitliche Gewinnermittlung sichergestellt.
Was besagt das Realisationsprinzip?
Ein Gewinn darf erst dann in der Bilanz oder GuV erscheinen, wenn die Leistung erbracht und der Ertrag sicher ist (z. B. Verkauf abgeschlossen, Zahlung sicher).
Was besagt das Imparitätsprinzip?
Verluste müssen schon berücksichtigt werden, wenn sie erkennbar sind – selbst wenn sie noch nicht eingetreten sind.
Das heißt:
Risiken und drohende Verluste (z. B. Wertminderungen, Rückstellungen) müssen frühzeitig in der Bilanz erfasst werden, um vorsichtig zu bilanzieren.
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