Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein Instument der Europäischen Union, welches die Bürgerbeteiligung in der EU stärken soll. Die EBI erlaubt es Bürgern der EU, Vorschläge für neue Gesetze bei der Europäischen Union einzureichen.
Wenn eine Initiative genügend Unterstützer hat, kann die Kommission aufgefordert werden, einen Gesetzesvorschlag zu prüfen.
Das Ziel ist es, konkrete politische Veränderungen herbeizuführen, die hauptsächlich die EU-Bürger betreffen.
Durch eine aktive Beteiligung der Bürger, wird hierbei das Engagement und die Zusammenarbeit der Bürger und verschiedenen EU-Ländern gestärkt, da eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt werden muss.
Die EBI funktioniert so: Bürgerinnen und Bürger können der Europäischen Kommission vorschlagen, ein neues Gesetz zu erlassen. Dafür müssen sie mindestens eine Millionen Unterschriften aus mindestens sieben EU-Ländern sammeln. Außerdem muss die EBI innerhalb von 12 Monaten eingereicht werden. Nach der Einreichung überprüft die Europäische Kommission die Initiative und kann entscheiden, ob sie auf den Gesetzesvorschlag eingeht oder nicht. Die EBI hat somit das Potenzial, direkte rechtliche Veränderungen herbeizuführen.
Welche Institutionen sind in den Prozess der EBI involviert?
Europäische Kommission – prüft, registriert und bearbeitet die Initiative.
Europäisches Parlament – kann die Initiative diskutieren, muss aber nicht handeln.
Bürgerausschuss – besteht aus den Initiatorinnen und Initiatoren (mind. 7 EU-Staaten).
EU-Bürgerinnen und -Bürger – unterzeichnen die Initiative (mind. 1 Million aus 7 Ländern).
Mitgliedstaaten – überprüfen und bestätigen die Unterschriften.
Was sind Petitionen?
Durch Petitionen haben Bürger die Möglichkeit, ihre Anliegen oder Probleme direkt an das Europäische Parlament richten. Das Parlament kann die Petition prüfen, muss es aber nicht. Petitionen sind eher Mittel zur Anregung von bestimmten Diskussionen oder Verbesserung von bestimmten Systemen. Außerdem kann das Parlament Maßnahmen ergreifen oder die Kommission informieren.
Jede EU-Bürgerin und Bürger kann eine Petition einreichen. Sie kann schriftlich oder online eingereicht werden, beispielsweise beim Deutschen Bundestag oder bei einer Landesregierung. Damit sie gültig ist, muss die Petition ein konkretes Anliegen enthalten. Zulässig sind alle Themen, die das öffentliche Leben oder das staatliche Handeln betreffen, wie beispielsweise Umwelt, Bildung, Verkehr oder neue Gesetze. Sie kann außerdem in einer Amtssprache der EU verfasst werden und es muss keine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt werden. Auch gibt es keine Frist für die Einreichung von Petitionen.
Auch ist eine Petition oft einfacher als eine Europäische Bürgerinitiative, da es keine bestimmte Frist gibt und von jedem/jeder Bürger/in leichter und schneller eingereicht werden, als eine EBI. Außerdem ist keine bestimmte Anzahl von Unterschriften notwenig.
Kurze Einleitung in das Thema
Worum geht es?
Wie ist es? (Umstritten,…)
Meine Meinung kurz sagen
Warum?
Mit Argumenten stützen
Behauptung
Begründung
Beispiel
Schlussfolgerung, kurz Zusammenfassen mit allen wesentlichen Argumenten
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