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2 Grundzüge des deutschen Gesundheitssystems

LK
by Lara K.

Ambulante Vergütung über EBM und GOÄ

Der Leistungskatalog des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) regelt die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen und sichert die zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung von gesetzlich Versicherten. EBM spezifiziert den Inhalt einer Leistung (falls möglich, inkl Zeitaufwand) und vergibt Punktwerte für die Leistungen. Jährlich wird ein Punktwert für alle KV zur Orientierung beschlossen, den diese in regionalen Gebührenordnungen folglich festlegen können. Zum 01.01.2021 wurde dieser nach Honorarver-handlungen von 10,9871 auf 11,1244 Cent angehoben, womit die Vergütung um ca. 1,25% stieg und knapp 500 Millionen Euro mehr zur Versorgung gesetzlich Versicherter zur Verfügung standen. Die kassenärztliche Abrechnung erfolgt quartalsweise mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), wobei das Kontingent an Behandlungen begrenzt ist. Die erbrachten Leistungen berechnen sich (in der Regel über eine Praxissoftware) über den EBM, zusammengefasst gibt es in der Honorar-berechnung Leistungen nach morbiditäts-bedingter Gesamtvergütung (MGV) und sogenannte Einzelleistungsvergütung (ELV). Über die sogenannte MGV wird mittels eines komplizierten Verfahrens das Geldvolumen der KK an die Vertragsärzte verteilt. Sie ist notwendig, um eine übermäßige, medizinisch nicht begründbare Mengenausweitung bestimmter ärztlicher Leistungen zu verhindern. Unter die MGV fallen besonders förderungswürdige Leistungen, z. B. Hausbesuche. Die Budgetierung erfolgt je nach KV unterschiedlich, entweder über Honorar-budgets abhängig vom Patientenstamm zu Beginn des Quartals oder über Individual-budgets entsprechend einer vorgegebenen, abrechenbaren Leistungsmenge. Zudem gibt es weitere Sonderregelungen, wie z. B. die Jungarztregelung, welche Existenzgründern Vorteile bietet.

ZUSAMMENFASSUNG

Ein Gesundheitssystem beinhaltet alle Aktivitäten, welche der Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung des Gesundheitszustandes dienen. Eine Besonderheit des deutschen Gesundheitssystems ist, dass jeder Bürger Zugang zu benötigten medizinischen Leistungen hat. Hierzu gibt es zwei Versicherungssysteme, die gesetzliche Krankenver-sicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Vereinfacht zusammengefasst können sich manche Personengruppen privat versichern – alle anderen sind gesetzlich versichert. Die beiden Versicherungssysteme der GKV und PKV weisen diverse Unterschiede auf. Die PKV bietet Zusatzversicherungen für Versicherte der GKV an, die sich noch besser absichern sollen. Die PKV finanziert sich über Mitgliederprämien (Kapitaldeckungsverfahren), die GKV über Mitgliedsbeiträge, einen Bundeszuschuss und sonstige Einnahmen (Umlageverfahren). Diese Einnahmen werden in den Gesundheitsfonds eingezahlt und den einzelnen Kassen entsprechend ihrer Mitglieder (einkommens-, morbiditäts- bzw. risikostatusbezogen) ausgezahlt. Dabei kommt es zum Solidaritätsausgleich zwischen den GKV. Einen Solidaritäts-ausgleich gibt es auch zwischen den GKV und PKV. Innerhalb der GKV finden nach dem Solidaritätsprinzip sozialpolitisch gewollte finanzielle Umverteilungen statt. Vereinfacht zusammengefasst: Alle Mitglieder zahlen den gleichen prozentualen Anteil ihres Gehalts und bekommen die gleichen Leistungen. In der GKV besteht Kontrahierungszwang, über die Familienversicherung sind Kinder und nicht arbeitende Ehegatten beitragsfrei mitversichert. In der PKV richtet sich die Höhe der Prämien nach dem eigenen Risiko und der Wahl der Leistungen. Die PKV stehen untereinander und mit den GKV im Wettbewerb um die (finanziell stärkeren) freiwillig Versicherten, die GKV konkurrieren untereinander zudem um die Pflichtversicherten.

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Lara K.

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