Welche Wahlmöglichkeiten hat der veräußernde Gesellschafter bei einer 6b-Rücklage im Gesamthandsbereich bei Veräußerung seines MU-Anteils?
Auflösung der ihm zuzurechnenden 6b-Rücklage (Auflösungsgewinn und Gewinnzuschlag zum begünstigten Gewinn). Allerdings erhöht nur der Auflösungsbetrag das Kapitalkonto)
Fortführung der 6b-Rücklage innerhalb der Fristen des § 6b EStG (R 6b.2 (10) S. 3 EStR
Kann die 6b-Rücklage aus dem Gesamthandsbereich in ein anderes Betriebsvermögen übertragen werden?
Ja, eine Übertragung ist möglich, um die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden.
Welche Wahlmöglichkeiten hat der Gesellschafter bei einer 6b-Rücklage im Sonderbetriebsvermögen?Antwort:
Auflösung der 6b-Rücklage (mit begünstigtem Veräußerungsgewinn).
Übertragung in ein anderes Betriebsvermögen (R 6b.2 Abs. 6 Satz 2 EStR).
Wie viele Fallgruppen gibt es beim Gesellschafteraustritt?
3
Ausscheiden zum Buchwert
Ausscheidem über Buchwert
Ausscheiden unter dem Buchwert
Wie wird der Gesellschafteraustritt zum Buchwert beim austretenden und bei den verbleibenden Gesellschaftern behandelt?
Behandlung beim ausscheidenden Gesellschafter
entgeltliche Veräußerung aber kein V-Gewinn
WG im SBV des ausscheidenden Gesellschafter gehen ins PV -> insoweit werden st.R. aufgedeckt
§ 16 Abs. 4 und § 34 EStG sind anwendbar
Behandlung bei den verbleibenden Gesellschafter
AK der anteilig erworbenen WG entsprechen dem BW-> HB/StB ist unverändert fortzuführen
Kapitalkonto des ausscheidenden Gester ist in eine Verbindlichkeit umzubuchen
Auswirkung ergeben sich hinsichtlich der AfA, da Bilanzen sich nicht ändern, gleichwohl aber Teile der WG neu angeschaffft werden und sich damit die AfA-BMG und AfA-ND der anteiliegn WG ändern können
Angeschaffte Gebäudeteile sind nicht mehr von historischen AK/HK sondern von er anteiligen Abfindung für das Gebäude vorzunehmen (AfA-BMG für diesen Gebäudeteil entspricht dem BW des Gebäudes
für sonstige abnutzbare WG ist RND für den erworbenen Anteil neu zu schätzen (d.h. AfA des anteiligen BW über die Rest-ND)
Für anteilig erworbene Wg beginn neue Sechsjahresfrist gem. § 6b (4) Nr. 2 EStG
Wie wird der Gesellschafteraustritt über Buchwert beim austretenden und bei den verbleibenden Gesellschaftern behandelt?
V-Gewinn iHd. Differenz zwischen Abfindung und Kapitalkonto
Gewinne aus Überführung WG des SBV ins PV des ausscheidenden Gester sind ebenfalls nach §§ 16,34 EStG begünstigt
Keine Begünstigung sofern wesentliche BG zu BW aus SBV in anderen BV überführt werden
Behandlung bei den verbleibenden Gesellschaftern
Erwerb anteilige WG; in Höhe der Abfindung entstehen AK
BW der WG sind um die gezahlten stillen Reserven gleichmäßig aufzustocken (Buchung Kapital und WG an Abfindungsverbindlichkeit )
AfA ermittelt sich in zwei Schritten
1. Schritt: bisherige BMG x anteil der verbleibenden Ges x alte AfA-Satz und ND
2. Schritt: Erwerb anteilige BW + anteilige stille Reserven x neue AfA-Methode (anteiliger BW + darüberhinausgehende Abfindung)
für sonstige abnutzbare WG ist RND für den erworbenen Anteil neu zu schätzen (AfA des anteiligen BW + zzgl. erworbene stille Reserven über RND).
Für weitere Behandlung sind zwei Alternativen zu unterscheiden:
Alternative: Leistungen und Gegenleistungen sind in kaufmännischer Weise gegeneinander abgewogen
Abfindung, die für die entgehenden künftigen Gewinnaussichten gezahlt wird (weil Gesellschafter vor Ablauf der Kündigungsfrist ausscheiden) stellt ein eigenes iWG des AV der übrigen Gesellschafter dar, welches von den übrigen Gesellschaftern entgeltlich erworben wurde und auf den Zeitraum zwischen Ausscheiden und dem üblichen Ende der Kündigungsfrist abgeschrieben wird
Abfindung eines lästigen Gesellschafters
Zusätzlich geleistete “Lästigkeitsaufschlag” stellt sofort abziehbaren Aufwand bei den verbleibenden Gesellschafter dar
Wie wird der Gesellschafteraustritt unter Buchwert beim austretenden und bei den verbleibenden Gesellschaftern behandelt?
Entstehung Veräußerungsverlust, der mit anderen Einkünften ausgeglichen werden kann
WG im SBV des ausscheidenden Gesellschafters gehen grds. ins PV -> Aufdeckung stille Reserven -> Anwendung §§ 16, 34 EStG
Alternative: Der ausscheidende Gesellschafter verzichtet aus betrieblichen Gründen auf
einen Mehrbetrag
Minderbetrag ist von den Buchwerten der aktivierten WG im gleichen Verhältnis herabzusetzen (1. Schritt Ermittlung Quote des ausscheidenenden Gesellschafter an den Buchwerten) -> 2. Schritt diese Quote auf den Abstockungsbetrag anwenden und Abstockungsbetrag je WG errechnen
Herabsetzung AV/UV
Für die anteilig übernommenen WG ist die AfA neu zu ermitteln (BMG: herabgesetzter BW, AfA-Vorschrift ist neu zu ermitteln)
1. Schritt: Anteil der verbleibenden Gesellschafter am Buchwert x Rest-ND
2. Schritt: Anteil der erworbenen Buchwerte abzgl. Abstockungsbetrag x RND
Alternative: Die Gesellschafter sind sich über die Abfindung unter dem Buchwert einig
es sind stille Reserven vorhanden, die Gesellschafter sind sich einig darüber, dass die Abfindung unter dem Wert der Beteiligung sein soll
Anschaffungsvorgang in Höhe des tatsächlichen Wertes
Bei verbleibenden Gesellschaftern Gewinnerhöhung in Höhe des Unterschiedsbetrag zwischen Abfindung und Buchwert des Kapitalkontos des ausscheidenden gesellschafters
Welche Besonderheiten gelten bei dem Gesellschafteraustritt gegen Sachwertabfindung?
Ausscheiden gegen Sachwertabfindung gem. § 16 (1) Nr. 2 EStG nur vor, wenn die auf den ausscheidenden Gesellschafter übertragenen WG ausschließlich in dessen PV überführt werden
werden die WG teilweise in BV des ausscheidenden Gesellschafters übertragen, liegt eine unechte Realteilung vor -> § 16 (3) S. 2 EStG geht § 6 (5) EStG vor.
Bei einer Sachwertabfindung (WG gehen ausschließlich in sein PV) ist der Vorgang in zwei Schritte aufzuteilen:
Veräußerung des MU-Anteils durch den Ausscheidenden
Aufdeckung der anteiligen stille Reserven im MU-Anteil des ausscheidenden Gesellschaftern
Aktivierung der aufgedeckten stillen Reserven als AK bei den verbleibenden Gesellschaftern (Aufstockung)
Passivierung einer Auseinandersetzungsverbindlichkeit ggü. dem ausscheidenden Gesellschafter
Ausscheidender Gesellschafter hat in Höhe der Differenz zwischen seinem Kapitalkonto und dem Abfindungsanspruch einen begünstigten V-Gewinn
Tilgung der Auseinandersetzungsverbindlichkeit durch Hingabe des Sachwerts. Der hierdurch entstehende Gewinn ist laufender Gewinn für die verbleibenden Gesellschafter.
Bspw: Abfindungsschuld C 130 an GruBo 110 (aufgestockter Wert) und sbE 20
ggf. erfüllt Veräußerung WG § 6b VSS
Wie viele Fallgruppen gibt es beim Gesellschafterwechsel?
Gesellschafterwechsel zum Buchwert
Gesellschafterwechsel über Buchwert
Gesellschafterwechsel unter Buchwert
Wie wird der Gesellschafterwechsel zum Buchwert beim austretenden und bei dem eintretenden Gesellschafter?
Kein V-Gewinn, da VP=Kapitalkonto
WG, die bislang SBV waren werden ins V entnommen § 16 (3) S. 8 EStG -> Aufgabe MU-Anteil
Übertragung WG des SBV in anderen BV -> kein §§ 16,34 EStG
Behandlung beim eintretenten Gesellschafter
Tausch Kapitalkonto Altgesellschafter an Kapitalkonto Neugesellschafter
Keine sonstigen Auswirkung auf Gesamthandsbilanz
Auswirkung hinsichtlich AfA für den Anteil des neu eintretenden Gesellschafters an den erworbenen WG der PersGes, da WG neu angeschafft werden und sich damit die AfA-BMG und AfA-ND der anteiligen WG ändern können
Erstellung einer Ergänzungsbilanz für den eintretenden Gesellschafter, da er anteilige WG übernimmt -> Diese werden nicht von historischen AK/HK, sondern von den AK des eintretenden Gesellschafters vorgenommen
AfA-BMG für diesen Gebäudeteil entricht dem Buchwert des Gebäudeteils)
Für sonstige abnutzware Wg ist die RND für den erworbenen Anteil neu zu schätzen (AfA des anteiligen BW über die RND)
Abweichende AfA des neu eingetretenen Gesellschafters ist in einer Ergänzungsbilanz zu erfassen
Schritt. Ermittlung “richtige AfA” durch anteilige AK x AfA-Methode
Schritt: Ermittlung auf den eintretenden Gesellschafter anfallende AfA aus GH (AfA lt. GH x Anteil eintretender Gesellschafter)
Wie wird der Gesellschafterwechsel über Buchwert beim austretenden und bei dem eintretenden Gesellschafter?
Entstehung V-Gewinn (zwischen Abfindung und Kapitalkonto)
Behandlung beim eintretenden Gesellschafter
Neu eintretender Gesellschafter hat zwingend eine Ergänzungsbilanz zu erstellen, in der die zusätzlichen AK für die materiellen, immateriellen, bilanzierten und nicht bilanzirten WG des Gesamthandsvermögen aktiviert werden (KP abzgl. BW Kapitalkonto -> Rest aktivierung in Ergänzungsbilanz
Zukünftige Abschreibung der WG für den eintretenden Gesellschafter richtet sich nach den anteiligen BW zzgl. der in seiner Ergänzungsbilanz erfassten stillen Reserven
Für sonstige abnutzbare ist die RND für den erworbenen Anteil neu zu schätzen (AfA des anteiligen BW zzgl. der erworbenen stillen Reserven über die Rest-ND).
Abweichhungen können sich ergeben, falls für den ausscheidenden gesellschaft degressiv statt wie bisher linear oder andersherum abschrieben werden § 6 (2) + (2a) EStG
Für anteilig erworbene WG beginn eine neue Sechsjahresfrist gem. § 6b (4) Nr. 2 EStG
Wie wird der Gesellschafterwechsel unter Buchwert beim austretenden und bei dem eintretenden Gesellschafter?
In Höhe der Diferenz zwischen Abfindung und Buchwert liegt kein Veräußerungsverlust vor
WG im SBV des ausscheidenden Gesellschafters gehen ins PV des Gesellschafters über -> Aufdeckung stille Reserven
Buchwerte für den eintretenden Gesellschafter sind zwingend in einer Ergänzungsbilanz abzustocken
Ermittlung Verhältnis erworbene anteilige BW zu erworbene BW insgesamt ohne Geldkonten
Abstockungswert x Verhältnis= Abstockungswert pro WG
AfA Gesamthandsbilanz bleibt gleich
AfA-BMG in der Ergänzungsbilanz richtet sich nach
erworbene Anteil am BW abzgl. Abstockungsbetrag lt. Ergänzungsbilanz
Abstockung ist im Verhältnis der Buchwerte (ausgenommen Geldkonten) vorzunehmen. Sollten keine abstockbaren Buchwerte vorhanden sein, ist kein Gewinn zu besteuern, sondern in der Ergänzungsbilanz ein Ausgleichsposten zu bilden, der mit zukünftigen Gewinnen verrechnet wird.
Was ist zu empfehlen, wenn in der Gesamthandsbilanz die anteilige 6b-Rücklage für einen Gesellschafter beim Gesellschafteraustritt/wechsel aufgelöst werden soll?
6b-Rücklage ist für den austretenden Gesellschafter aufzulösen und erhöht mit Gewinnzuschlag den V-Gewinn
für die übrigen Gesellschafter empfiehlt es sich, die 6b-RL in Ergänzungsbilanzen zu übertragen (Erhöhung Kapitalkonto Gesellschafter)
Wie wird ein negatives Kapitalkonto bei einem Gesellschafterwechsel behandelt?
Übernahme des negativen Kapitalkontos durch den eintretenden Gesellschafter
Sofern vorhanden führen stille Reserven einschließlich FW für den eintretenden zu nachträglichen AK und sind in seiner Ergänzungsbilanz zu aktivieren
Soweit keine stillen Reserven oder Firmenwert vorhanden ist, entsteht in der Ergänzungsbilanz aus Ausgleichsposten, der mit den künftigen Gewinnen des neuen Gesellschafters aus dem Gesamthands- oder Ergänzungsbereich zu verrechnen ist.
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