Definition Konstitutive Entscheidungen
Konstitution = Verfassung
Definition: Das sind die grundlegenden und langfristigsten Entscheidungen eines Unternehmens.
Sie werden nur einmalig oder sehr selten getroffen.
Sie haben Auswirkungen auf alle weiteren Entscheidungen im Unternehmen.
Strategische Entscheidungen → langfristig (mehr als 4–5 Jahre).
Legen die grundlegende Ausrichtung des Unternehmens fest.
Dazu gehören auch die konstitutiven Entscheidungen.
Taktische Entscheidungen → mittelfristig (1–4/5 Jahre).
Setzen die Rahmenbedingungen der strategischen Entscheidungen um.
Operative Entscheidungen → kurzfristig (unter 1 Jahr).
Betrifft das Tagesgeschäft und konkrete Maßnahmen.
👉 Wichtig:
Strategische → bilden den Rahmen für taktische → diese wiederum den Rahmen für operative Entscheidungen.
Standortwahl → Wo soll das Unternehmen angesiedelt sein?
Rechtsform → z. B. GmbH, AG, OHG – bestimmt Haftung, Kapitalbeschaffung, Mitspracherechte.
Unternehmensverbindungen → ob und wie sich das Unternehmen mit anderen zusammenschließt (z. B. Kooperationen, Fusionen, Netzwerke).
3.2 Rechtsform
Definition: Die Rechtsform ist sozusagen das „juristische Kleid“ eines Unternehmens.
Sie bestimmt die internen Rechtsbeziehungen (z. B. zwischen den Gesellschaftern).
Sie regelt auch die externen Rechtsbeziehungen (gegenüber Staat, Gläubigern und anderen Anspruchsgruppen).
Rechtsfor regelt rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Unternehmen
Ein Unternehmen kann seine Rechtsform nicht frei erfinden.
Die möglichen Rechtsformen sind gesetzlich vorgeschrieben → das nennt man Numerus clausus der Gesellschaftsformen.
Das bedeutet: Es gibt nur die Formen, die im Gesellschaftsrecht vorgesehen sind.
Das Gesellschaftsrecht ist die Rechtsgrundlage für alle Rechtsformen.
Es ist aber nicht in einem einzigen Gesetzbuch zusammengefasst, sondern verteilt auf verschiedene Gesetze (z. B. BGB, HGB, AktG, GmbHG).
Gesellschaftsrecht speist sich aus verschiedenen Gesetzen
Praktisch: Juristische Verlage fassen die wichtigsten Gesetze in Sammlungen wie „Wichtige Wirtschaftsgesetze“zusammen.
3.2.1 Einführung in die Rechtsformen
Einführung in die Rechtsform
Tutorium Notizen:
Rechtsform heißt nicht ohne Grund Rechtsform: hat einen rechtlichen bezug
Deshalb viele Paragraphen (BgB, HgB usw.)
Wenn wir Unternehmen gründen: Müssen uns entscheiden, welche Rechtsform wir für diese Unternehmungsgründung wählen
Wenn ich mich für eine Rechtsform entscheiden will, muss ich die 8 Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien (S. 62) im Hinterkopf haben und mich daran orientieren
-> Was spricht für die eine Rechtsform?
-> Was spricht für die andere Rechtsform usw.
Rechtsform entscheidet z.B. über:
Leitungs- und Kontrollbefugnis (wer entscheiden und mitbetsimmen darf in dem Unternehmen, kontrollieren darf/muss)
Haftung (Wer muss zahlen wenn was scheif geht? Auch das regelt die Rechtsform)
Gewinn- und Verlustverteilung (wer wie viel vom gewinn bekommt wenn es gut läuft, und wer sich wie stark am Verlust beteiligen muss, wenn es schlecht läuft
Zu S. 52:
a) Personenunternehmen
Oberbegriff für Einzelunternehmen + Personengesellschaften.
Merkmale:
Starke Abhängigkeit von den beteiligten Personen.
Haftung: Mindestens eine Person haftet unbeschränkt (mit Privatvermögen).
Selbstorganschaft: Gesellschafter führen selbst die Geschäfte.
Transparenzprinzip: Keine Besteuerung auf Unternehmensebene → Gewinne werden direkt bei den Gesellschaftern als Einkommen versteuert.
—> braucht kein großes Kapital mitbringen, Buchführungsverpflichtungen usw., aber man haftet auch selbst wenns schief läuft
Einzelunternehmen:
Gehört einer Person (kann von einer gegründet werden), die allein entscheidet, allein den Gewinn bekommt, aber auch allein haftet.
Personengesellschaften (mind. 2 Gesellschafter):
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts):
Einfachste Gesellschaftsform, durch formfreien Vertrag möglich.
Eine GbR entsteht, wenn mindestens zwei Personen beschließen, einen gemeinsamen legalen Zweck zu verfolgen (z. B. ein Projekt, eine Firma, eine WG-Kasse).
Es braucht keine Formvorschriften: Kein Handelsregistereintrag, kein Notar. Ein einfacher mündlicher oder schriftlicher Vertrag reicht.
OHG (Offene Handelsgesellschaft):
Handelsgesellschaft → betreibt ein Gewerbe.
Wie GbR, aber mit Kaufmannseigenschaft → Eintragung ins Handelsregister.
Alle Gesellschafter sind voll haftbar (Das heißt: Jeder kann für alle Schulden der OHG belangt werden, nicht nur für seinen Anteil.)
Jeder darf allein vertreten, also allein handeln und Verträge abschließen (Einzelvertretungsmacht); wichtige Entscheidungen werden aber oft gemeinsma getroffen
Gewinnverteilung:
Jeder Gesellschafter bekommt 4 % Zinsen auf seine Kapitaleinlage (falls Gewinn ausreicht).
Der Restgewinn wird gleichmäßig nach Köpfen verteilt unabhängig von der Kapitaleinlage.
Verluste: werden ebenfalls nach Köpfen verteilt.
KG (Kommanditgesellschaft):
Mischung:
Komplementär: haftet unbeschränkt, führt Geschäfte.
Kommanditist: haftet nur mit Einlage, hat eingeschränkte Rechte.
Stille Gesellschaft:
Beteiligung tritt nach außen nicht in Erscheinung.
Der stille Gesellschafter ist wie ein „heimlicher Investor“, der Geld gibt, aber nicht mitredet und nach außen nicht erkennbar ist.
Beteiligung am Gewinn ist üblich.
Beteiligung am Verlust: nur, wenn vertraglich vereinbart.
Partnerschaftsgesellschaft:
Für Freie Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte).
Ähnlich wie OHG, aber speziell für nicht-gewerbliche Tätigkeiten.
-> Personenunternehmen heißen Personenunternehmen, weil alle betriebswirtschaftlichen Auswahlkriterien, aber insbesondere Leitungs- und Kontrollbefugnis, Haftung, gewinn- und Verlustverteilung, über die Personen geregelt sind, die am Unternehmen beteiligt sind
b) Kapitalgesellschaften
Tutorial: wenn viel Kapital im Spiel ist und man weiß, das viel Geld bewegt wird im Unternehmen, dann eignet sich Kapitalgesellschaft besser
Juristische Personen (eigenes Rechtssubjekt).
Trennungsprinzip: Gesellschaft haftet, nicht die Gesellschafter (außer in Sonderfällen)
Fremdorganschaft: Leitung durch Organe (Geschäftsführer, Vorstand).
Gewinnbesteuerung auf Gesellschaftsebene (Körperschaftssteuer)
Alle Kriterien sind über das Kapital geregelt (Bsp. Tutorium):
Ein Gesellschafter bringt 10.000 mit, der andere 100.000, letztere bekommt 10x so viel Gewinn
-> fair, denn wenn Unternehmen schelcht läuft, ist Risiko für Person die 100.000 investiert hat viel größer
-> Perosn mit mehr kapital hat auch größeres Mitbestimmungsrecht (z.B. wohin eine Ausweitung des Unternehmens erfolgen soll, in welches Land)
Formen von Kapitalgesellschaften:
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Mindestkapital: 25.000 € (Stammkapital).
Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage, nicht mit ihrem Privatvermögen.
Organisation: Geschäftsführung leitet die GmbH.
UG (Unternehmergesellschaft)
Sonderform der GmbH, oft „Mini-GmbH“ genannt.
Gründung schon ab 1 € möglich, daher beliebt für Start-ups.
Aber: Sie muss jedes Jahr 25 % ihres Gewinns zurücklegen, bis sie das Mindestkapital von 25.000 € erreicht hat. Dann wird sie automatisch eine „normale“ GmbH.
👉 Vorteil: Sehr günstige Gründung. Nachteil: Gewinn steht anfangs nur eingeschränkt zur Verfügung.
AG (Aktiengesellschaft)
Mindestkapital: 50.000 € (Grundkapital).
Dieses Kapital ist in Aktien aufgeteilt, die einfach verkauft oder übertragen werden können.
Organe:
Vorstand (führt das Unternehmen),
Hauptversammlung (Aktionäre, also die Eigentümer),
Aufsichtsrat (kontrolliert den Vorstand).
👉 Eignet sich besonders für große Unternehmen, die viel Kapital von vielen Investoren einsammeln wollen.
SE (Societas Europaea, Europa-AG)
Eine europäische Sonderform der AG.
Idee: Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern aktiv sind, können sich zu einer einzigen europäischen Aktiengesellschaft zusammenschließen.
👉 Vorteil: Einheitliche Rechtsform für grenzüberschreitende Geschäfte in Europa.
👉 Kernunterschied zur Personengesellschaft: Hier haftet nicht der Unternehmer persönlich, sondern nur die Gesellschaft mit ihrem Kapital. Das macht Kapitalgesellschaften besonders attraktiv, wenn man das Privatvermögen schützen will.
c) Mischformen
GmbH & Co. KG
Eigentlich eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der aber der Komplementär (Vollhafter) keine natürliche Person, sondern eine GmbH ist.
Ergebnis:
Normalerweise müsste ein Komplementär unbegrenzt haften → hier haftet aber nur die GmbH, also beschränkt mit ihrem Gesellschaftskapital.
Kein Mensch haftet privat unbeschränkt.
Vorteil:
Steuerlich wie eine Personengesellschaft (oft günstiger besteuert).
Gleichzeitig Haftungsbeschränkung wie bei einer GmbH.
👉 Sehr beliebt bei Familienunternehmen, weil man Flexibilität, Steuervorteile und Haftungsschutz kombiniert.
KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
Mischung aus KG und AG.
Es gibt zwei Gruppen von Beteiligten:
Komplementäre: führen die Geschäfte, haften (unbeschränkt oder über eine GmbH/AG).
Kommanditisten: hier sind das Aktionäre, die Kapital geben → sie haften nur mit ihrer Einlage.
Eignet sich für große Unternehmen, die viel Kapital über Aktien einsammeln wollen,
aber gleichzeitig möchten, dass die Kontrolle bei den Komplementären bleibt (z. B. Gründerfamilie). 👉 Beispiel aus der Praxis: Henkel oder Merck sind KGaAs.
GmbH & Co. KG = Steuerlich Personengesellschaft + Haftungsbeschränkung durch GmbH.
KGaA = Aktiengesellschaft, aber mit Kontrolle durch Komplementäre, während Aktionäre nur Geldgeber sind.
d) Vereine
eingetragener Verein (e. V.):
Typischer Idealverein (z. B. Sportverein).
Kein wirtschaftlicher Zweck.
eingetragene Genossenschaft (eG):
Ziel: Förderung der Mitglieder (z. B. Einkaufsgenossenschaft).
Organe: Vorstand, Generalversammlung, Aufsichtsrat.
Kaufmann kraft Rechtsform.
e) Stiftung
Vermögensmasse mit festgelegtem Zweck.
Keine Mitglieder, nur Begünstigte.
Rechtsfähigkeit durch staatliche Anerkennung, nicht Register.
Beispiel: Stiftungen zur Förderung von Wissenschaft, Kultur oder sozialen Zwecken.
3.2.2 Die Struktur der Unternehmensformen in Deutschland
Zu erkennen ist insbesondere die große Zahl von Einzelunternehmungen, die jedoch nur einen geringen Anteil am Umsatz haben,
Gibt nur eine geringe Anzahl an Kapitalgesellschaften, die einen großen teil des Umsatzes ausmachen
3.2.3 Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien
Die Rechtsform soll langfristig zur Gewinnmaximierung nach Steuern beitragen. Welche Rechtsform passt, hängt von folgenden Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien ab (Rechtsform entscheidet darüber):
Personengesellschaften = Selbstorganschaft: Gesellschafter führen selbst und haben Kontrollrechte.
Ausnahme: Kommanditist (KG) → keine Leitung, nur eingeschränkte Kontrollrechte.
Kapitalgesellschaften = Fremdorganschaft: Geschäftsführung durch Organe (z. B. Geschäftsführer, Vorstand), Gesellschafter kontrollieren über Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung.
👉 Frage: Will man als Gesellschafter selbst mitarbeiten oder lieber Manager einsetzen?
Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien (Haftung)
Personengesellschaften: Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt mit Privatvermögen.
Kapitalgesellschaften: Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen (beschränkt).
👉 Wichtige Frage: Ist jemand bereit, privat voll zu haften?
Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien (Gewinn- und Verlustverteilung)
Personengesellschaften: Gesetzliche Regeln (z. B. OHG: 4 % Zinsen auf Kapitalanteil, Rest nach Köpfen).
Kapitalgesellschaften: Normalerweise Verteilung nach Kapitalanteilen.
Abweichungen möglich (z. B. Vorzugsaktien bei AG).
👉 Kein dominantes Kriterium, weil man oft flexibel regeln kann.
KG: Ein Gesellschafter bringt 10.000 mit, der andere 100.000, letztere bekommt 10x so viel Gewinn
Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien (Flexibilität der Änderung der Beteiligungsstruktur)
Personengesellschaften: Starke Bindung an Personen → Gesellschaft endet oft bei Tod oder Kündigung eines Gesellschafters (außer abweichend geregelt). Änderungen brauchen Zustimmung aller.
Kapitalgesellschaften: Gesellschafterwechsel einfacher (Anteile/Aktien können verkauft oder vererbt werden). Bei AG sogar anonym (Börse). 👉 Kapitalgesellschaften sind viel flexibler bei Gesellschafterwechseln.
Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien (Finanzierungsmöglichkeiten mit Eigenkapital)
Wie viel Geld kann die Gesellschaft über ihre Gesellschafter/Aktionäre beschaffen?
Personengesellschaften & GmbH: Eigenkapital hängt stark von Gesellschaftern ab → begrenzt.
KG: Vorteil, weil Kommanditisten (Kapitalgeber) aufgenommen werden können.
AG: Bestes Modell → durch Aktien theoretisch unbegrenzt Eigenkapital beschaffbar.
Personengesellschaften (z. B. OHG, GbR) & GmbH
Kapital kommt nur von den Gesellschaftern selbst.
Beispiel: 3 Freunde gründen eine OHG. Wenn sie zusammen nur 100.000 € haben, dann ist das Eigenkapital begrenzt.
Auch bei einer GmbH hängt das Kapital meist nur von wenigen Gesellschaftern ab (Mindestkapital 25.000 €).
👉 Begrenzung, weil der Kreis der Geldgeber klein ist.
KG (Kommanditgesellschaft)
Vorteil: Man kann Kommanditisten aufnehmen = Geldgeber, die nur Kapital einbringen, aber nicht mitreden.
Beispiel: Ein Komplementär führt die Geschäfte, 10 Kommanditisten geben jeweils 50.000 €.
So kann die KG relativ leicht ihr Eigenkapital vergrößern, ohne dass jeder neue Gesellschafter gleich mitbestimmen darf.
Kapital wird in Aktien aufgeteilt → diese können an viele Investoren verkauft werden.
Es gibt keine feste Obergrenze, theoretisch kann unbegrenzt Eigenkapital aufgenommen werden, solange Investoren Aktien kaufen.
Beispiel: Eine AG gibt 1 Million Aktien à 10 € aus → sofort 10 Mio. Eigenkapital.
Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien (Finanzierungsmöglichkeiten mit Fremdkapital)
Am Anfang (Gründungsphase):
Banken prüfen: Wie sicher ist es, dass ich mein Geld zurückbekomme? (= Bonität).
Personengesellschaften (OHG, KG, Einzelunternehmer):
Vorteil: Gesellschafter haften mit ihrem ganzen Privatvermögen.
Bank denkt: „Wenn das Unternehmen nicht zahlen kann, holen wir uns das Geld vom Privatvermögen.“
→ höhere Sicherheit → leichter an Kredite zu kommen.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG):
Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Wenn das Geld der GmbH/AG weg ist → Bank bekommt nichts.
Deshalb verlangen Banken oft zusätzliche Sicherheiten, z. B.:
Bürgschaft der Gesellschafter
Hypothek aufs Haus
private Garantien
Später (wenn Unternehmen etabliert ist):
Das Unternehmen hat eigenes Vermögen (Maschinen, Immobilien, Gewinne) und stabile Einnahmen.
Dann ist es egal, ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.
Bank vertraut auf die Substanz des Unternehmens und nicht mehr so stark auf die private Haftung.
Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien (Umfang, Inhalt, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses)
Alle Kaufleute (egal welche Rechtsform):→ müssen Bücher führen
Kapitalgesellschaften:
Müssen zusätzlich Anhang (immer) + oft Lagebericht erstellen.
Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer ab bestimmter Größe.
Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger (jeder kann reinschauen)
Personengesellschaften: Weniger strenge Regeln & Offenlegungspflichten (außer große Unternehmen nach Publizitätsgesetz).
👉 Klausur-Merkregel: Kapitalgesellschaften = mehr Transparenz + strengere Vorschriften.
Alle in diesem Abschnitt behandelten Rechtsformen besitzen Kaufmannseigenschaft, damit sind sie i. d. R. zur Buchführung nach Handelsrecht und Steuerrecht verpflichtet
grundsätzlich müssen alle Kaufleute eine Bilanz (Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden) und eine Gewinn- und Verlustrechnung (Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge) erstellen
bei den Kapitalgesellschaften (auch GmbH & Co. KG) kommt mindestens noch ein Anhang (ergänzende Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen) hinzu
-> bei einigen auch ein Lagebericht (Aufzeigen der zukünftigen Geschäftsentwicklung).
-> dieser ist jedoch kein Teil des Jahresabschlusses
gibt Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer und Offenlegungspflicht im Sinne der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien (Steuerbelastung)
Gewerbesteuer:
Betrifft alle Unternehmen (ca. 15 %, variiert je nach Gemeinde).
Bei Personengesellschaften kann man sie teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen → weniger Belastung.
Einkommensteuer:
Gilt für natürliche Personen.
Bei Personengesellschaften zahlen die Gesellschafter direkt auf ihren Gewinnanteil (Transparenzprinzip).
Beispiel: Gewinn = Einkommen → Einkommensteuer drauf.
Körperschaftsteuer (15 %):
Gilt nur für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG).
Zusätzlich: Wenn die Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet werden, zahlen diese nochmal Einkommensteuer → sogenannte Doppelbesteuerung.
Aber: Etwas gemildert durch Teileinkünfteverfahren (nur 60 % werden versteuert) oder durch Abgeltungssteuer (25 % pauschal).
👉 Merke: Kapitalgesellschaften zahlen oft insgesamt mehr Steuern als Personengesellschaften.
Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien (Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmende)
Personengesellschaften:
Keine Mitbestimmung durch Arbeitnehmer → Gesellschafter entscheiden allein.
Je nach Mitarbeiterzahl gesetzliche Pflicht zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat:
Ab 500 Mitarbeitern → Drittelbeteiligungsgesetz (Arbeitnehmer stellen 1/3 der Aufsichtsräte).
Ab 2.000 Mitarbeitern → Mitbestimmungsgesetz 1976 (paritätisch: 50 % Arbeitnehmer, 50 % Anteilseigner).
Montanunternehmen (z. B. Stahl, Kohle): noch strengere Sonderregeln.
👉 Merke: Je größer die Kapitalgesellschaft, desto mehr Einfluss haben Arbeitnehmer im Unternehmen.
einfache Regeln, weniger Bürokratie
Gesellschafter haften mit Privatvermögen
Finanzierung begrenzt
steuerlich oft günstiger
Haftungsbeschränkung (nur Gesellschaftsvermögen)
bessere Finanzierungsmöglichkeiten (Eigenkapital/Fremdkapital)
aber: höhere Steuern, strengere Offenlegungspflichten, Arbeitnehmer-Mitbestimmung
3.2.4 Änderung der Rechtsform
Nicht nur bei der Gründung wichtig, sondern auch später kann es sinnvoll sein, die Rechtsform zu ändern, z. B. wegen:
anderer Haftungsbereitschaft (z. B. will nicht mehr mit Privatvermögen haften),
neuen Finanzierungsbedürfnissen,
Steuervorteilen,
Unternehmensnachfolge.
Grundlage: Umwandlungsgesetz (UmwG) + Umwandlungssteuergesetz (UmwStG).
Haftungsbeschränkung gilt nur für die Zukunft. → Alte Schulden/Geschäfte aus der Zeit als Personengesellschaft bleiben bei den Gesellschaftern persönlich hängen.
In der Bilanz stehen Vermögenswerte oft mit einem niedrigeren Wert als sie tatsächlich wert sind (weil man vorsichtig bewertet).
Beispiel: Grundstück steht mit 100.000 € in den Büchern, könnte aber für 500.000 € verkauft werden.
→ Unterschied (400.000 €) = stille Reserve.
Wenn du deine Firma umwandelst (z. B. von OHG in GmbH), kann es sein, dass diese stillen Reserven sichtbar werden.
Folge: Sie müssen sofort versteuert werden – auch wenn du das Grundstück gar nicht verkaufst.
Problem: Du musst Steuern zahlen, bekommst aber kein Geld in die Kasse → Liquiditätsproblem.
Deshalb ist das oft ein Hinderungsgrund, die Rechtsform zu wechseln.
Der Staat will nur verhindern, dass stille Reserven unversteuert ins Privatvermögen wandern.
Bleiben die stillen Reserven aber im Unternehmen (nur in neuer Rechtsform), kann die Umwandlung oft steuerneutral erfolgen.
Das geht über Sonderregeln im Steuerrecht (EStG § 6 Abs. 5, UmwStG §§ 3/20).
→ Aber: Nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. das Vermögen bleibt wirklich im Unternehmen).
👉 Kurz gesagt:
Stille Reserven = versteckter Mehrwert in der Bilanz.
Problem: Bei Umwandlung könnten sie versteuert werden, obwohl kein Geld fließt.
Lösung: Steuerrecht erlaubt oft eine steuerneutrale Umwandlung, wenn die Reserven im neuen Unternehmen bleiben.
3.3 Standortwahl
Standort = Ort, an dem ein Unternehmen seine Produktionsfaktoren einsetzt.
Zwei Ebenen:
innerbetrieblich: z. B. wo Maschinen im Werk stehen.
außerbetrieblich (wichtig hier): in welchem Land, Region oder Stadt das Unternehmen ansässig ist.
Es gibt drei Ebenen der Standortentscheidung:
International (welches Land)
Regional (welche Region/Stadt)
Lokal (genauer Standort in der Stadt)
Analysewerkzeuge
Für die Länderauswahl: Makrocheck per PESTLE (Political, Economic, Social, Technological, Legal, Environmental).
Für Region/Lage: Markt- und Wettbewerbsanalyse (Beschaffung & Absatz).
Danach Bewertung per Nutzwertanalyse / Punktebewertung (s. Punkt 4).
Die wichtigsten Standortfaktoren:
Standortwahl Makrofaktoren
a) Rechts- & Wirtschaftsordnung
Gibt es in einem Land verlässliche Gesetze (z. B. Schutz des Eigentums, Verträge sind einklagbar, faire Gerichte)?
Ist die Wirtschaft stabil organisiert (z. B. Marktwirtschaft mit klaren Regeln, wenig Willkür durch den Staat)?
Eigentumsschutz, Rechtssicherheit, Stabilität der Wirtschaftsordnung.
In Industrieländern meist stabil; in Transformations-/Entwicklungsländern teils höheres Risiko (Korruption, EIgentum nicht ausreichend geschützt und enteignet usw. usw.) → kann ein KO-Kriterium sein.
b) Steuern & Subventionen als Standortfaktor
Steuerwettbewerb zwischen Ländern/Kommunen.
Unterschiedliche Länder und Kommunen erheben unterschiedliche Steuern.
Unternehmen können daher durch die Wahl des Standorts ihre Steuerbelastung stark beeinflussen.
Alle Unternehmen zahlen Gewerbesteuer.
Die Berechnungsformel ist: Steuermessbetrag (3,5 %, überall gleich) × Hebesatz der Kommune.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt.
Mindest-Hebesatz: 200 % → 3,5 % × 200 % = 7 % Steuer
Hoher Hebesatz: 1.000 % → 3,5 % × 1.000 % = 35 % Steuer
→ Ergebnis: Je nach Stadt/Gemeinde kann dieselbe Firma viel weniger oder viel mehr Gewerbesteuer zahlen.
Subventionen (Förderungen):
Viele Länder oder Städte bieten finanzielle Anreize, damit sich Unternehmen dort ansiedeln (z. B. Zuschüsse, Steuererleichterungen, günstige Kredite).
Ziel: neue Arbeitsplätze schaffen, Region wirtschaftlich stärken.
c) Auflagen/Beschränkungen/Umweltschutz
Vorgaben zu Verfahren/Materialien/Emissionen können Kosten erzeugen oder Standorte ausschließen (Bebauungsplan, Umweltzonen).
d) Infrastruktur
Erreichbarkeit per Straße/Schiene/Luft/Hafen → Transportzeit/-kosten.
je besser die Infrastruktur, desto schneller und günstiger kann ein Unternehmen:
Material einkaufen (Transport der Rohstoffe ins Werk)
Produkte verkaufen (Transport zu den Kunden)
Auch für Mitarbeiter ist Infrastruktur wichtig (Pendeln, Geschäftsreisen).
International oft Trade-off: Niedrige Lohnkosten vs. schwächere Infrastrukt
In vielen Entwicklungsländern sind die Lohnkosten niedrig, aber oft gibt es eine schlechte Infrastruktur (z. B. wenige Autobahnen, langsame Logistik, instabile Stromversorgung).
In Industrieländern ist die Infrastruktur sehr gut, dafür sind die Lohnkosten hoch.
Unternehmen müssen also abwägen: Spare ich mehr durch niedrige Löhne oder verliere ich durch höhere Transport- und Logistikkosten?
Standortwahl Mikrofaktoren, beschaffungsorientiert
Mikrofaktoren, Beschaffungsorientiert:
Das sind Standortfaktoren, die direkt damit zu tun haben, wie ein Unternehmen seine Produktionsmittel beschafft.
Unternehmen brauchen geeignete Flächen, um sich ansiedeln zu können.
Industrieunternehmen: oft große zusammenhängende Flächen mit Möglichkeit zur Erweiterung (Reserve für Wachstum).
Handels-/Dienstleistungsbetriebe: brauchen vor allem gute Lage (z. B. Innenstadt, Einkaufszentrum).
Beschaffungsformen:
Miete: flexibel, aber keine Eigentumsbildung.
Grundstückskauf: langfristige Bindung, mehr Kontrolle.
Immobilienkauf: sofortige Nutzung bestehender Gebäude möglich.
👉 Fazit: Wenn keine passende Fläche verfügbar ist, kann ein Standort trotz guter Rahmenbedingungen ungeeignet sein.
Für energieintensive Branchen (wie Chemie, Stahl) ein wesentlicher Faktor
Energiekosten hängen ab von:
natürlichen Ressourcen (z. B. Kohle, Öl, Gas, erneuerbare Energien verfügbar?).
Steuern und Abgaben auf Energie.
Netzinfrastruktur (Stromnetz, Leitungen, Versorgungssicherheit).
Unterschied international: In manchen Ländern ist Energie deutlich günstiger, weil dort Ressourcen vorhanden sind oder weniger Steuern erhoben werden.
Warum so wichtig? → Ohne die richtigen Leute funktioniert kein Unternehmen.
Drei Fragen, die ein Unternehmen stellen muss:
Angebot: Gibt es überhaupt genug Arbeitskräfte?
Qualifikation: Haben die Leute die richtigen Fähigkeiten? (z. B. Facharbeiter, IT-Skills, Ärzte).
Kosten: Wie teuer sind die Leute? → Löhne + Sozialabgaben.
👉 Kennzahl zur Bewertung: Lohnstückkosten = Arbeitskosten ÷ Wertschöpfung pro Mitarbeiter
Zeigt: Wie viel kostet eine Arbeitsstunde im Vergleich zum Nutzen (Produktivität).
Niedrige Lohnstückkosten = Vorteil.
Praxisbeispiele:
Einfache Jobs: Länder mit vielen Arbeitskräften und niedrigen Löhnen/Sozialabgaben sind interessant → z. B. Fertigung in Entwicklungs-/Schwellenländern.
Hochqualifizierte Jobs: Industrieländer sind besser → wegen Bildungssystem, hoher Qualifikation und oft attraktiver Lebensbedingungen (Lebensqualität, Freizeitwert, Städte).
Eigene Ausbildung möglich, aber:
dauert Zeit,
Risiko, dass die Leute nach Ausbildung zu einem anderen Arbeitgeber wechseln
Bei der Standortwahl spielt es eine große Rolle, wie teuer und aufwendig der Transport von Rohstoffen und Vorprodukten ist. Man muss dabei zwei Richtungen bedenken:
Transportkosten für die Beschaffung (Materialien zum Unternehmen).
Transportkosten für den Absatz (fertige Produkte zum Kunden).
👉 Ziel: Einen Standort finden, der beide Kosten möglichst gering hält.
> 1 („Gewichtsverlustmaterial“) → Standort nahe der Rohstoffquelle sinnvoll. Beispiel: Bei Kohle oder Öl bleibt nach der Verarbeitung viel weniger übrig, d. h. es wäre teuer, große Mengen über weite Strecken zu transportieren.
= 1 („Reingewichtsmaterial“) → Standort nahe am Absatzmarkt sinnvoll. Beispiel: Wenn Input und Output gleich schwer sind (z. B. Möbel), lohnt es sich eher, nah beim Kunden zu produzieren.
Weitere Überlegungen:
Liefersicherheit: Wie zuverlässig sind die Zulieferer?
Zusammenarbeit mit Zulieferern: Je enger die Kooperation, desto wichtiger ist die Nähe.
Transportwege: Lange Wege = höheres Risiko (Lieferprobleme) + mehr Lagerhaltung nötig.
Standortwahl- Mikrofaktoren, absatzmarktorientiert
Absatzmarktorientierte Mikrofaktoren
Transportkosten spielen nicht nur bei der Beschaffung von Rohstoffen eine Rolle, sondern auch beim Verkauf der Produkte.
Je näher ein Unternehmen am Kunden produziert, desto günstiger und schneller kann es liefern.
Besonders wichtig für Produkte mit hohen Transportkosten im Verhältnis zum Warenwert oder für Güter, die schnell beim Kunden sein müssen (z. B. Lebensmittel).
Konkurrenzsuchend: Manche Branchen siedeln sich gerne in der Nähe von Wettbewerbern an.
Beispiel: Mehrere Bekleidungsgeschäfte in einem Einkaufszentrum oder mehrere Möbelhäuser im Industriegebiet.
Grund: Das größere Angebot zieht mehr Kunden an („Agglomerationseffekt“). Kunden vergleichen dort leichter, kaufen aber insgesamt mehr.
Typisch für: periodische oder aperiodische Bedarfsartikel (z. B. Kleidung, Möbel).
Konkurrenzmeidend: In manchen Märkten schadet direkte Nähe zur Konkurrenz, weil die Kundenzahl dann geteilt wird.
Typisch für: täglicher Bedarf (z. B. Lebensmittelgeschäfte).
Hier gilt: Besser Abstand halten, um nicht Kunden an den Nachbarn zu verlieren.
👉 Merke: Ob Konkurrenz Nähe oder Distanz sucht, hängt stark von der Branche ab.
Konkurrenzsituation
Die Konkurrenzsituation spielt vor allem bei der regionalen und lokalen Standortwahl eine Rolle
Besonders der Einzelhandel und bestimmte Dienstleistungsbetriebe sind konkurrenzsuchend, wodurch es häufig zu einer branchengleichen Agglomeration kommt
z. B. einer Ansiedlung von mehreren Bekleidungseinzelhändlern in einem Einkaufszentrum, mehreren Möbelhäusern in einem Industriegebiet usw.
Grund hierfür: das in der Summe größere Sortiment hat eine höhere Anziehungskraft auf potenzielle Kundschaft
betrifft i. d. R. Güter des periodischen Bedarfs (Bekleidung) und des aperiodischen Bedarfs (Möbel)
Unternehmen können auch konkurrenzmeidend handeln
weil sich die zu enge Nähe zur Konkurrenz in einem Verlust an Absatzleistung äußern würde
Dies kann regelmäßig bei Gütern des täglihen bedarfs (Lebensmittel) eine Rolle spielen
Kunden und Behörden bewerten oft positiv, wo ein Produkt herkommt oder wo ein Unternehmen produziert.
Beispiele:
Made in Germany = steht international für Qualität.
Regionale Spezialitäten wie „Parmaschinken“ oder „Schwarzwälder Schinken“.
Ein Unternehmen schafft lokal Arbeitsplätze → erhöht Akzeptanz, kann Behördenkontakte erleichtern.
👉 Merke: Der „Goodwill“ (= positives Image) der Herkunft kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.
Wichtig:
Standortwahl ist immer eine Kombination verschiedener Faktoren → deshalb braucht man Entscheidungsmodelle wie die Nutzwertanalyse, um diese Faktoren systematisch gegeneinander abzuwägen.
3.3.1 Entscheidungsmodelle
Unternehmen sind sehr unterschiedlich, daher richten sie sich bei der Standortwahl nach verschiedenen Schwerpunkten.
Das Ziel ist immer: standortbedingte Erträge (Umsatz, Gewinn) sollen größer sein als standortbedingte Kosten (Miete, Transport, Steuern usw.).
Daraus ergeben sich verschiedene Orientierungen:
Materialorientiert
Wenn der wichtigste Produktionsfaktor die Werkstoffe (Rohstoffe) sind.
Beispiel: Stahlwerke siedeln sich in der Nähe von Erz- oder Kohlevorkommen an.
Wenn man zusätzlich auch den Absatzmarkt berücksichtigt, spricht man von Transportorientierung (Optimierung zwischen Rohstoffquelle und Kunden).
Arbeitsorientiert
Wenn es hauptsächlich auf die Arbeitskräfte ankommt, oft eher weniger qualifizierte Arbeit.
Beispiel: Textilindustrie in Ländern mit niedrigen Löhnen.
Abgaben- und subventionsorientiert
Wenn die Leistung nicht stark von anderen Standortfaktoren abhängt oder mehrere Standorte gleichwertig sind.
Dann entscheiden die Unterschiede bei Steuern oder staatlichen Förderungen/Subventionen.
Beispiel: Ein Unternehmen wählt den Standort, wo es Steuervergünstigungen oder Fördergelder bekommt.
Energieorientiert
Wenn Energie (z. B. fossile Energieträger, Stromversorgung) ein besonders wichtiger Inputfaktor ist.
Beispiel: Aluminiumwerke siedeln sich oft in der Nähe von günstigen Energiequellen an, weil die Produktion extrem energieintensiv ist.
Verkehrsorientiert
Wenn ein Standort so gewählt wird, dass Transportmöglichkeiten optimal sind.
Besonders wichtig, wenn Rohstoffbeschaffung und Absatzmärkte beide relevant sind.
Beispiel: Häfen, große Verkehrsknotenpunkte, Großhandelszentren.
Absatzorientiert
Wenn der Verkaufsort im Mittelpunkt steht.
Besonders wichtig für Handelsunternehmen, vor allem im Einzelhandel.
Beispiel: Supermärkte, die möglichst nah an den Kunden sein müssen.
sofern die Leistung weitgehend unabhängig von den sonstigen Faktoren ist oder mehrere in sonstiger Hinsicht gleichwertige Standorte zur Verfügung stehen, ergibt sich diese Orientierung
sofern fossile Energieträger oder sonstige Energieversorgung relevante Inputfaktoren sind.
sofern die Transportorientierung optimiert werden muss und beschaffungs- und/oder absatzmarktorientierte Aspekte wesentlich sind
In der Realität folgt ein Unternehmen fast nie nur einer einzigen Orientierung (z. B. nur material- oder nur arbeitsorientiert).
Meistens gibt es eine Mischung:
Ein Betrieb muss vielleicht günstige Rohstoffe haben (materialorientiert), aber gleichzeitig auch gut ausgebildete Arbeitskräfte (arbeitsorientiert) und steuerliche Vorteile (abgabenorientiert).
👉 Deshalb muss man die betriebsspezifischen Anforderungen in ein Entscheidungsmodell übertragen, das verschiedene Faktoren gleichzeitig berücksichtigt.
Nutzwertanalyse (empfohlen)
Man listet alle wichtigen Standortfaktoren auf (z. B. Rohstoffe, Arbeit, Steuern, Infrastruktur).
Jeder Faktor bekommt eine Gewichtung nach seiner Bedeutung.
Jeder Standort erhält für jeden Faktor eine Bewertung (z. B. Schulnoten oder Punkte).
Am Ende wird aus den gewichteten Punkten der beste Standort ermittelt.
Punkte-Bewertungsverfahren
Sehr ähnlich zur Nutzwertanalyse, nur weniger differenziert.
Auch hier werden Punkte für Faktoren vergeben, aber meist ohne so detaillierte Gewichtung.
Weber-Steiner-Modell (analytisch, Spezialfall)
Mathematisches Modell zur Transportoptimierung.
Es betrachtet aber nur Transportkosten, nicht andere Faktoren wie Steuern oder Arbeitskräfte.
Deshalb wird es in diesem Zusammenhang nicht weiter behandelt.
📌 Merksatz für Klausur: Standortwahl ist immer eine Kombination verschiedener Faktoren → deshalb braucht man Entscheidungsmodelle wie die Nutzwertanalyse, um diese Faktoren systematisch gegeneinander abzuwägen.
3.3.2 Nutzwertanalyse
Die NWA wird eingesetzt, wenn mehrere Faktoren gleichzeitig wichtig sind – z. B. bei der Standortwahl.
Weil man nicht alles exakt berechnen kann (z. B. wie wichtig gute Verkehrsanbindung genau ist), fließt auch eine subjektive Bewertung ein.
Anhand der Nutzwertanalyse kann der Nutzwert von verschiedenen Alternativen bestimmt werden.
Hierbei kann die Alternative systematisch ermittelt werden, deren Nutzwert (in Punkten) am höchsten ist.
Die Nutzwertanalyse erfolgt in fünf Schritten:
Festlegung der wesentlichen Zielkriterien, hier Standortfaktoren (Im Beispiel: Expansionsmöglichkeiten, Arbeitsmarktpotenzial, Zulieferungen, Verkehrsanbindung, Entsorgung, Absatzmarktnähe, Steuerbelastung)
Gewichtung der Kriterien entsprechend der Unternehmenszielsetzung (Manche Kriterien sind wichtiger als andere. Im Beispiel: Arbeitsmarktpotenzial = 0,30 (sehr wichtig), Steuerbelastung = 0,05 (weniger wichtig).
Ermittlung der Ausprägung der Kriterien für jede betrachtete Alternative (Skala 1–10)
(Jeder Standort wird für jedes Kriterium bewertet (Skala 1–10, wobei 10 = sehr gut). Beispiel: Standort A hat bei Verkehrsanbindung die Note 9, Standort C nur 3.)
Ermittlung des Nutzwertes für jede Alternative (Gewichtung · Ausprägung des jeweiligen Kriteriums und anschließende Addition der Teilnutzen jedes Kriteriums einer Alternative zu einem Gesamtnutzen der Alternative)
Entscheidung für die Alternative mit dem höchsten Nutzwert
Zielkriterien festlegen → Welche Faktoren sind wichtig? Im Beispiel: Expansionsmöglichkeiten, Arbeitsmarktpotenzial, Zulieferungen, Verkehrsanbindung, Entsorgung, Absatzmarktnähe, Steuerbelastung.
Gewichtung festlegen → Manche Kriterien sind wichtiger als andere. Im Beispiel: Arbeitsmarktpotenzial = 0,30 (sehr wichtig), Steuerbelastung = 0,05 (weniger wichtig).
Bewertung der Standorte → Jeder Standort wird für jedes Kriterium bewertet (Skala 1–10, wobei 10 = sehr gut). Beispiel: Standort A hat bei Verkehrsanbindung die Note 9, Standort C nur 3.
Nutzwert berechnen → Bewertung × Gewichtung = Teilnutzen je Kriterium. Beispiel: Standort A bei Verkehrsanbindung = 9 × 0,15 = 1,35. Am Ende alle Teilnutzen addieren → Gesamtnutzenwert pro Standort.
Entscheidung treffen → Der Standort mit dem höchsten Gesamtnutzen wird bevorzugt. Im Beispiel: Standort B = 6,30 Punkte → also die beste Wahl.
in der Tabelle werden werden die Nutzwerte dreier Standortalternativen bestim
Der Standort B weist mit 6,3 den höchsten Nutzwert auf und ist daher bei der Standortwahl zu bevorzugen, da er den höchsten Nutzen für das Unternehmen aufweist
3.4 Wahl der Unternehmensverbindungen
Unternehmen können auf ganz unterschiedliche Weisen zusammenarbeiten, um ihre Ziele zu erreichen.
Das reicht von kleinen, lockeren Formen, wie einem Fahrlehrerstammtisch, bei dem Fahrlehrer über gemeinsame Probleme mit der Stadt (z. B. schlechte Straßen) reden bis hin zu großen Zusammenschlüssen wie milliardenschweren Fusionen internationaler Konzerne.
Aber: Jede Kooperation unterliegt rechtlichen Regeln („juristisches Korsett“).
Selbst unverbindliche Absprachen („Gentlemen’s Agreement“) können im Wettbewerbs- oder Strafrecht problematisch sein.
Auch Gesellschafts- und Steuerrecht spielen eine Rolle, besonders wenn Kooperationen durch eine rechtliche Verschmelzung zu einer echten Konzentration führen, vor allem im internationalen Bereich.
3.4.1 Ziele von Unternehmensverbindungen
Unternehmen können verschiedene Gründe haben, Verbindungen einzugehen. Die Motive sind vielfältig, lassen sich aber auf drei Hauptziele zurückführen:
Wachstum
Internes Wachstum (organisch/natürlich): Das Unternehmen wächst aus eigener Kraft, z. B. durch steigende Umsätze und Erfolg am Markt.
Externes Wachstum: Das Unternehmen wächst durch Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen. Das passiert meistens durch eine Übernahme (Takeover).
Friedliche (friendly) Übernahme: beide Unternehmen sind einverstanden.
Feindliche (hostile) Übernahme: erfolgt durch Aufkauf der Aktienmehrheit gegen den Willen des übernommenen Unternehmens.
Synergieeffekte
Das Prinzip lautet: „Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile“ (1 + 1 = 3).
Durch Zusammenarbeit entstehen Vorteile, z. B.:
Größeres Einkaufsvolumen (man kann günstiger einkaufen)
Gemeinsame Forschung und Entwicklung
Gemeinsame Produktion
Typische Formen:
Horizontale Zusammenschlüsse: Übernahme eines direkten Konkurrenten (gleiche Branche, gleiche Produkte).
Zwei Unternehmen der gleichen Branche und mit gleichen Produkten schließen sich zusammen.
Beispiel: Ein Autohersteller kauft einen anderen Autohersteller.
Ziel: Mehr Marktanteil, weniger Konkurrenz.
Horizontale Diversifikation: gleiche Stufe, aber andere Produkte.
Unternehmen bleibt auf der gleichen Produktionsstufe, bietet aber andere Produkte an.
Beispiel: Ein Autohersteller kauft einen Fahrradhersteller.
Ziel: Angebot erweitern, aber in verwandten Bereichen bleiben.
Vertikale Diversifikation/Integration: Zusammenschluss entlang der Wertschöpfungskette, z. B.
Rückwärtsintegration: Aufkauf eines Zulieferers.
-> Bsp.: Autohersteller kauft Reifenproduzenten.
Vorwärtsintegration: Aufkauf eines Vertriebspartners.
-> Beispiel: Autohersteller übernimmt Autohäuser.
-> Ziel kann dabei auch die Absicherung von Beschaffungs- oder Absatzwegen sein. In diesem Fall rückt der Synergieeffekt in den Hintergrund, während Risikovermeidung/-streuung oder Wachstum wichtiger werden.
Risikostreuung
Ziel: eine breitere Geschäftsbasis schaffen, damit einzelne Geschäftsbereiche Krisen abfedern können.
Typische Form: laterale/anorganische/diagonale Diversifikation → Ausweitung auf völlig neue Märkte oder Produkte.
Wenn bestehende Produkte auf neue Märkte ausgeweitet werden, nennt man das geografische Diversifikation.
👉 Kurz gesagt: Unternehmensverbindungen entstehen also aus drei Hauptgründen: Wachstum, Synergieeffekte und Risikostreuung. Je nachdem, wie eng die Verbindung ist, reicht das von lockeren Kooperationen bis hin zu vollständigen Fusionen.
Unternehmen verfolgen bei der Einrichtung von Unternehmensverbindungen verschiedenste Motive
ihre Ziele lassen sich trotz ihrer Vielfältigkeit auf drei Grundrichtungen zurückführen
3.4.2 Arten der Unternehmensverbindungen
Unternehmensverbindungen kann man auf verschiedene Arten einteilen:
nach den betroffenen Funktionsbereichen (z. B. Einkaufskooperation, Vertriebskooperation, gemeinsame Produktion),
nach dem Verhältnis der Leistungsstufen (horizontal, vertikal, lateral),
vor allem aber nach dem Verlust von rechtlicher und wirtschaftlicher Selbstständigkeit (Thommen et al., 2023).
Kooperation:
Die Unternehmen behalten ihre rechtliche Selbstständigkeit.
Ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit wird aber in einem bestimmten, vertraglich geregelten Bereich eingeschränkt.
Ziel ist es, durch Zusammenarbeit Vorteile zu erzielen (z. B. günstigere Einkäufe, gemeinsame Projekte).
Dazu zählt auch die Definitionserweiterung, sodass Unternehmensverbände hier eingeordnet werden.
Konzentration:
Die beteiligten Unternehmen verlieren ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit.
Zusätzlich geht oft auch die rechtliche Selbstständigkeit verloren.
Eine Konzentration umfasst daher immer das gesamte Unternehmen und nicht nur einzelne Bereiche (Schierenbeck & Wöhle, 2016; Wöhe et al., 2023).
3.4.2.1 Kooperationen
Funktion: Gemeinsame Interessenvertretung gegenüber Öffentlichkeit, Staat und Politik (Lobbyarbeit, Koordination, Information).
Einschränkungen: Unternehmen geben selten Handlungsfreiheit auf, leisten i. d. R. Beiträge (Unternehmen, die in einem Verband sind, geben ihre Freiheit nicht wirklich auf. Sie lassen sich in ihrem wirtschaftlichen Handeln kaum einschränken, sondern zahlen nur Mitgliedsbeiträge, damit der Verband sie nach außen vertritt.)
Arten:
Wirtschaftsfachverbände
Kammern
Arbeitgeberverbände
sind i. d. R. vorübergehende BGB-Gesellschaften zur Erreichung eines speziellen Zwecks
z. B. der Abwicklung eines Großauftrages (Arbeitsgemeinschaften, vor allem Bau)
im Falle von (Banken-) Konsortien: sehr umfänglicher Kreditvergaben oder Garantien, aber besonders bei großen Aktienemissionen
Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, der nicht nur kurzfristig, sondern auf Dauer angelegt ist.
Ziel: Bestimmte betriebliche Funktionen gemeinsam besser erfüllen.
Das kann z. B. gemeinsamer Einkauf, gemeinsames Marketing oder Forschung sein.
Idee: „Gemeinsam sind wir stärker und effizienter.“
👉 Im Unterschied zur Gelegenheitsgesellschaft (GbR) geht es hier nicht um ein einmaliges Projekt, sondern um dauerhafte Zusammenarbeit.
Kernidee: Mehrere Unternehmen werfen ihre Gewinne (und Verluste) in einen Topf (Pool).
Verteilung: Nach einem festgelegten Schlüssel (vertraglich geregelt).
Umfang:
Kann die gesamte Unternehmenstätigkeit betreffen (alle Gewinne/Verluste werden geteilt).
Oder nur bestimmte Bereiche, z. B. gemeinsame Exportgeschäfte.
👉 Beispiel:
Drei Maschinenbauer schließen eine Gewinn- und Verlustgemeinschaft für ihre Exportabteilung.
Einer verkauft mehr, ein anderer weniger – am Ende wird der gesamte Gewinn/Verlust aus dem Export nach festem Schlüssel aufgeteilt.
Das reduziert Risiko für alle Beteiligten und gleicht Schwankungen aus.
Zusammengefasst:
Interessengemeinschaft: Dauerhafte Zusammenarbeit, um bestimmte Aufgaben gemeinsam besser zu erledigen.
Gewinn- und Verlustgemeinschaft: Spezialform davon, bei der Unternehmen ihre Gewinne und Verluste zusammenlegen und teilen.
Zwei oder mehr Unternehmen tun sich zusammen und gründen oder kaufen ein neues gemeinsames Unternehmen.
Jeder Partner bringt etwas Bestimmtes ein:
Know-how (z. B. Produktidee, Technologie)
Ressourcen (z. B. Maschinen, Produktionsanlagen)
Marktzugang (z. B. Vertriebskanäle, Kontakte, lokale Marktkenntnisse).
Ein deutsches Unternehmen hat ein gutes Produktkonzept.
Ein chinesisches Unternehmen hat die nötige Produktion und Vertriebskanäle im Heimatmarkt.
Zusammen gründen sie ein neues gemeinsames Tochterunternehmen.
Dieses Tochterunternehmen verkauft das Produkt dann in China.
In manchen Ländern ist ein einheimischer Partner gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein ausländisches Unternehmen im Land tätig werden will.
Ziel: Technologietransfer → Das Land möchte, dass Know-how ins Inland gelangt.
Paradebeispiel: China, wo ausländische Unternehmen für Marktzugang oft ein Joint Venture mit einem lokalen Partner eingehen mussten.
Kartelle
Kartell = geheime oder offene Absprache zwischen Unternehmen, um den Wettbewerb einzuschränken.
Ziel: Mehr Gewinn oder Sicherheit für die beteiligten Firmen – zum Nachteil der Kund:innen (weil Preise steigen oder Auswahl sinkt).
beruhen auf (vertraglichen) Absprachen zwischen Unternehmen, die das Ziel haben, die Konkurrenz zwischen diesen Unternehmen zu beschränken
Gebietskartell: Unternehmen teilen den Markt räumlich auf („Du verkaufst nur im Norden, ich im Süden“).
Preiskartell: Preisabsprachen, sodass kein echter Preiswettbewerb entsteht.
Rabattkartell: Einheitliche Rabattregeln, um Kund:innen keine Verhandlungsspielräume zu lassen.
Submissionskartell: Absprache bei Ausschreibungen (z. B. im Bauwesen), wer zu welchem Preis bietet.
👉 Diese vier sind besonders problematisch = „hardcore restraints“.
Grundsatz: Kartelle sind verboten (§§ 1, 2 GWB; Art. 101 AEUV).
Hardcore-Kartelle: Immer verboten – keine Ausnahmen.
Strafen: hohe Bußgelder, ggf. Schadensersatzklagen.
Rationalisierungskartelle:
Firmen einigen sich z. B. auf gemeinsame Normen oder Typen.
Erlaubt, wenn es den Markt effizienter macht (§ 3 GWB).
Beispiel: Einheitliche Steckdosen-Normen.
Vertikale Kartelle:
Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Marktstufen (z. B. Hersteller + Händler).
Eigentlich auch verboten, aber:
Erlaubt, wenn sie positive Marktwirkungen haben.
Beispiel: Franchising, das sonst nicht funktionieren würde.
Kartelle sind Absprachen zur Wettbewerbsbeschränkung.
Meist verboten (insbesondere Preis-, Gebiets-, Rabatt- und Submissionskartelle).
Erlaubt nur, wenn sie nachweislich Nutzen für den Markt bringen (z. B. Normen, Franchising).
3.4.2.2 Konzentrationen
Definition: Mindestens zwei Unternehmen werden zu einem.
Folge: Mindestens ein Unternehmen verliert seine rechtliche Selbstständigkeit.
Verschmelzung durch Aufnahme: Ein Unternehmen nimmt das andere auf und bleibt selbst bestehen.
Verschmelzung durch Neugründung: Beide Unternehmen geben ihre Existenz auf und gründen gemeinsam eine neue Gesellschaft.
Ergebnis: Am Ende gibt es nur noch ein Unternehmen.
Definition: Mehrere Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig, sind aber wirtschaftlich abhängig.
Entstehung:
Aufkauf der Mehrheit an einem anderen Unternehmen.
Gründung eines Tochterunternehmens durch ein bestehendes Unternehmen → Unterordnungskonzern.
Mehrere Unternehmen beherrschen sich gegenseitig unter einer gemeinsamen Leitung → Gleichordnungskonzern.
Wesentlich: Ein einheitlicher Gestaltungswille kann durchgesetzt werden (§ 18 AktG).
Mittel zur Kontrolle
Aktienmehrheit: → Kontrolle über Organe (Vorstand, Aufsichtsrat).
Unternehmensverträge (§§ 291–310 AktG):
Beherrschungsvertrag: Das abhängige Unternehmen wird direkt den Weisungen des herrschenden unterstellt.
Gewinn- und Verlustabführungsvertrag: Gewinne (und Verluste) werden direkt an das herrschende Unternehmen abgeführt.
Zustimmungspflicht: Hauptversammlung muss mit 75 % Mehrheit zustimmen (§ 293 AktG).
Schutzvorschriften: für Minderheitsaktionäre und Gläubiger (§§ 300–307 AktG).
Warum? Große Konzentrationen können den Wettbewerb ähnlich stark oder stärker verzerren als Kartelle.
Prüfkriterium: Verbot, wenn eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird.
Pflicht zur Anmeldung: Nur Konzentrationen über bestimmten Aufgreifschwellen (§§ 35 ff. GWB, EU-Fusionskontrollverordnung).
Kleine Zusammenschlüsse → nicht anmeldepflichtig, keine Kontrolle.
Fusion: Zwei werden eins (rechtlich verschmolzen).
Konzern: Mehrere Unternehmen bleiben bestehen, aber werden einheitlich gelenkt.
Fusionskontrolle: Staat prüft große Zusammenschlüsse, um zu verhindern, dass ein Unternehmen zu mächtig wird.
Fragen
Aufgabe 3.1
Wodurch wird der Begriff der konstitutiven Entscheidung definiert?
Als konstitutive Entscheidungen bezeichnet man Führungsentscheidungen,
die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind und die einmalig
oder sehr selten zu treffen sind.
Konstitutive Entscheidungen sind langfristigste Entscheidungen, die ein Unternehmen
trifft. Sie beinhalten regelmäßig Entscheidungen über den Standort,
die Rechtsform und über Unternehmensverbindungen.
Aufgabe 3.2
Welche Standortfaktoren kennen Sie?
Die Standortfaktoren lassen sich in Makro- und Mikrofaktoren unterscheiden.
Zu den Makrofaktoren gehören:
Rechts- und Wirtschaftsordnung
Steuern/Subventionen
Auflagen/Beschränkungen/Umweltschutz
Infrastruktur
Die Mikrofaktoren können in beschaffungsorientierte und absatzorientierte
Faktoren unterschieden werden. Zu den beschaffungsorientierten Faktoren
gehören Immobilien/Grundstücke, Energie, Arbeitskräfte und Werkstoffe. Zu
den absatzorientierten Faktoren zählen die Nähe zu Absatzmärkten, die Konkurrenzsituation
und der sogenannte Herkunfts-Goodwill.
Aufgabe 3.3
Wie wird eine Nutzwertanalyse durchgeführt?
Die Nutzwertanalyse erfolgt in fünf Schritten:
1. Festlegung der wesentlichen Zielkriterien, hier Standortfaktoren
2. Gewichtung der Kriterien entsprechend der Unternehmenszielsetzung
3. Ermittlung der Ausprägung der Kriterien für jede betrachtete Alternative
(Skala 1–10)
4. Ermittlung des Nutzwertes für jede Alternative (Gewichtung ∙ Ausprägung
des jeweiligen Kriteriums und anschließende Addition der Teilnutzen jedes
Kriteriums zu einem Gesamtnutzen der Alternative)
5. Entscheidung für die Alternative mit dem höchsten Nutzwert
Aufgabe 3.4
Was sind die Hauptgründe für Unternehmensverbindungen?
Die Hauptgründe für Unternehmensverbindungen bestehen darin, Synergieeffekte
nutzen zu können, das unternehmerische Risiko auf mehrere Unternehmen
zu streuen und ein unternehmerisches Wachstum zu realisieren.
Aufgabe 3.5
Wonach sind die beiden Oberkategorien der Unternehmensverbindungen zu unterscheiden?
Unternehmensverbindungen können in Kooperation und Konzentrationen
unterschieden werden.
Bei einer Kooperation behalten Unternehmen immer ihre rechtliche Selbstständigkeit.
Sie schränken jedoch ihre wirtschaftliche Handlungsfreiheit in
einem vereinbarten Bereich ein.
Bei einer Konzentration verlieren die beteiligten Unternehmen ihre wirtschaftliche
und teilweise auch ihre rechtliche Selbstständigkeit.
Aufgabe 3.6
Welche wettbewerbsrechtlichen Probleme sind bei Unternehmensverbindungen möglich?
Wettbewerbsrechtliche Probleme sind bei Unternehmensverbindungen sowohl
bei Kooperationen als auch bei Konzentrationen möglich. Kooperationen in
Form von Kartellen sind immer dann verboten, wenn sie den Wettbewerb
behindern und dadurch die Abnehmer benachteiligt werden. Sie können
jedoch genehmigt werden, wenn sie den Markt nachweislich nicht beeinträchtigen
oder die positiven Wirkungen die negativen überwiegen oder bestimmte
Ausnahmen vom Kartellverbot vorliegen.
Konzentrationen unterliegen ab einer bestimmten Größe einer sogenannten
Fusionskontrolle. Das liegt daran, dass das mit ihnen einhergehende Wachstum
stärkere Wettbewerbsverzerrungen auslösen kann als beispielsweise Kartelle.
Das wesentliche Kriterium für das Verbot einer Konzentration ist dabei, ob eine
marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird.
Aufgabe 3.7
Welche Gesellschaftsformen sind die Urtypen im deutschen Gesellschaftsrecht?
Den Urtyp der Personengesellschaften stellt die BGB-Gesellschaft, die auch
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) genannt wird, dar. Im Bereich der
Körperschaften ist es der eingetragene Verein (e. V.).
Aufgabe 3.8
Wie unterscheiden sich Personen- und Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Haftung?
Personengesellschaften haften grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Soweit dieses die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht abdeckt,
haftet mindestens eine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen.
Kapitalgesellschaften haften ebenfalls mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Wenn dieses Vermögen zur Deckung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft
nicht ausreicht, haftet eine Kapitalgesellschaft mindestens mit ihrem Haftungskapital.
Aufgabe 3.9
Welche Steuern werden auf den Gewinn von Unternehmen erhoben?
Auf den Gewinn von Unternehmen in Deutschland können drei Steuerarten
erhoben werden. Diese sind die Gewerbesteuer, die Einkommenssteuer und
die Körperschaftssteuer.
Die Gewerbesteuer ist rechtsformneutral. Ihre Höhe divergiert je nach
Gemeinde durch den jeweiligen Hebesatz.
Die Einkommenssteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben,
bei Personengesellschaften zahlen auch die Gesellschafter Einkommenssteuern.
Aber auch die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zahlen diese
Steuer auf den ausgeschütteten Gewinn nach Körperschaftssteuer.
Die Körperschaftssteuer fällt nur auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften an
und beträgt 15 % des Gewinns unabhängig von seiner Verwendung.
Aufgabe 3.10
Wie unterscheiden sich die einzelnen Gesellschaftsformen hinsichtlich der Besteuerung?
Kapitalgesellschaften müssen Gewerbe- und Körperschaftssteuern auf den
kompletten Gewinn und Einkommenssteuern auf 60 % des Gewinns des
Unternehmens abführen.
Bei Einzelunternehmen werden Gewerbe- und Einkommenssteuern auf den
kompletten Gewinn des Unternehmens erhoben. Die Gewerbesteuern können
dabei auf die Einkommenssteuer typisiert angerechnet werden; die Belastung
wird dadurch erheblich gesenkt.
Aufgabe 3.11
Erläutern Sie die verschiedenen Arten von Aktien
Aktien sind verbriefte Gesellschafteranteile einer Aktiengesellschaft (AG). Eine
AG kann verschiedene Gattungen von Aktien nebeneinander ausgeben, sodass
die Aktiengesellschaft hinsichtlich Mitbestimmungs- und Gewinnrechten sehr
flexibel dem Willen der Gründer:innen angepasst werden kann.
Aktien können nach unterschiedlichen Kriterien untergliedert werden. Zu den
Kriterien gehören:
gewährte Stimmrechte
Gewinnbezug
Übertragbarkeit der Aktien
Unternehmensanteil
Ausgabezeitpunkt
und weitere.
Last changed11 hours ago