Abgrenzung und Kennzeichnung von KMU
Quantitative Abgrenzung:
Nach §267 HGB: kleine, mittelgroße, große Kapitalgesellschaften
EU-Definition:
Kleinstunternehmen: <10 MA, <2 Mio Umsatz, <2 Mio Bilanzsumme
Kleinunternehmen: <50 MA, <10 Mio Umsatz, <10 Mio Bilanzsumme
Mittelunternehmen: <250 MA, <50 Mio Umsatz, <43 Mio Bilanzsumme
Fremdanteile unter 25 %
Qualitative Merkmale:
Einfaches Rechnungswesen, keine internen Kontrollsysteme
Eigentümer = Geschäftsführer, häufig Familienunternehmen
Flache Hierarchien, volatile Märkte, geringes Finanzierungsvolumen
Finanzierung dominiert durch Hausbank, kein Zugang zu Kapitalmärkten
Besonderheiten der Unternehmensanalyse
Abgrenzung des Bewertungsobjekts:
Vermischung von Privat- und Betriebsvermögen
Mitarbeitende Familienangehörige
Betriebsaufspaltung (z. B. Besitzgesellschaft + Betriebsgesellschaft)
Sicherheiten aus dem Privatbereich → Avalprovisionen ansetzen
Qualität des Rechnungswesens:
Schwaches Controlling, keine ad hoc verfügbaren Daten
Steuerlich geprägte Abschlüsse, oft ungeprüft
Skepsis gegenüber Due Diligence-Prozessen
Besonderheiten in der Unternehmensplanung
Planung bei KMU oft nicht vorhanden → muss erstellt werden
Optimistische Planung durch Gesellschafter-Geschäftsführer
Abweichungen zur handelsrechtlichen Planung:
Unternehmerlohn ansetzen
Avalprovisionen einrechnen
Hoher Plausibilisierungsbedarf
Bewertungsverfahren bei KMU
Beliebt: einfache Verfahren (z. B. Ertragswertverfahren „alter Prägung“)
Probleme mit kapitalmarktbasierten Verfahren (z. B. DCF, CAPM)
Notwendig: Arbeit mit Ersatzgrößen (z. B. Branchen-Betas)
Zuschläge notwendig:
Für mangelnde Fungibilität (20–30 %)
Für höheres Risiko & Transaktionskosten
Last changed3 days ago