Wie wirkt das BNatschG in Sachsen und welches Recht hat bei konkurrierender Gesetzgebung Vorrang?
BNatSchG ist kein Rahmenrecht, sondern konkurrierende Gesetzgebung
gilt unmittelbar in den Lädern
Länder können vom Bundesrecht abweichen
das jeweils spätere Gesetz hat Vorrang
Beispiel für abweichende Gesetzgebung?
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
§5 BNatSchG —> Ziel naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften
§5 SächsNatSchG—> gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft wird durch sächsisches Waldgesetz geregelt
Was ist nach §16 SächsWaldG unter ordnungsgemäßer Forstwirtschaft
zu verstehen?
Wald nach anerkannten forstlichen Grundsätzen bewirtschaften:
nachhaltig
pfleglich—> ohne Kahlhiebe
planmäßig
sachkundig
unter Beachtung ökologischer Grundsätze
sowie:
ihn gesund, leistungsfähig, und stabil zu erhalten, zu sanieren und vor Schäden zu bewahren
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach §1 BNatschG?
Natur so zu schützen, dass…
biologische Vielfalt
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur/ Landschaft
auf Dauer gesichert sind.
Maßnahmen wie die Ziele nach §2 BNatschG umgesetzt werden sollen.
jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele beitragen
die Behörden haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele zu unterstützen
bei öffentlichen Eigentum müssen die Ziele des Naturschutzes in besonderer Weise berücksichtigt werden
Was ist nach §5 BNatschG bei der forstlichen Nutzung des Waldes als
Ziel zu verfolgen?
Ziel, naturnahe Wälder aufzubauen und diese nachhaltig ohne Kahlschläge zu bewirtschaften
—> ein hinreichender Anteil an standortheimischen Pflanzen ist einzuhalten
Was ist ein Eingriff?
Eingriffe in der Natur sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, Veränderungen des Grundwasserspiegels
diese können den Naturhaushalt erheblich beeinträchtigen
erhebliche Beeinträchtigungen von Natur/Landschaft sind zu vermeiden bzw. bei durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren
forstliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen
Was sind nach §15 BNatschG Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen?
Verursacher ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen
Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zu kompensieren
Ausgleichsmaßnahmen?
sollen beeinträchtigte Funktionen des Naturhaushaltes in gleicher Weise wiederherstellen
Bsp. Wegeneubau —> Rückbau eines Weges in der Nähe
Ersatzmaßnahmen?
Bsp. Wegeneubau—> es gibt aber keine alte Straße die zurückgebaut werden kann, deshalb erfolg eine z.B. eine Waldrandgestaltung
Was ist ein Ökokonto?
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen sind anzuerkennen, wenn
—> die Vorraussetzungen nach §15 Abs. 2 erfüllt sind
—> ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt wurden
—> ohne Fördermittel durchgeführt wurden
—> eine Dokumentation des Ausgangszustandes vorliegt
Was sind nach §19 BNatSchG Schäden an bestimmten Arten und
natürlichen Lebensräumen?
jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser Lebensräume / Art hat
Nenne Schutzgebiete in Sachsen
Naturschutzgebiet —> 33.000ha Wald
Nationalpark—> 8.500 ha Wald
Biosphärenreservat —> 15.000 ha Wald
Landschaftsschutzgebiet —> 219.000ha Wald
Naturpark
Naturdenkmal
FFH—> 103.000ha
SPA —> 132.000ha
Naturschutzgebiete nach BNatSchG?
rehtlich festgesetzte Gebiete
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Habitaten
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen
wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
—> Handlungen die zur Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen, sind verboten
gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG?
Natürliche / Naturnahe bereiche fließender Binnengewässer einschließlich ihrer uferbegleitenden Vegetation
Moore, Sümpfe, binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche
offene Binnendünen, offne nat. Block-, Schutt-, und Geröllhalden
Lehm-und Lösswände
Bruch-, Sumpf-, Auenwälder
offene Felsbildung
weitere gesetzlich geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG?
magere Frisch- und Bergwiesen
Höhlenreiche Altholzinseln und höhlenreiche Einzelbäume
Serpentinitfelsfluren
Streuobstwiesen
Stollen ehemaliger Bergwerke
Hohlwege
Trockenmauern
Nennen Sie Grundsätze nach §39 BNatSchG Allgemeiner Schutz wild
lebender Tiere und Pflanzen.
Es ist verboten,…
Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen oder zu töten
Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu entnehmen, zu nutzten oder niederzuschlagen
Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören
—> Jder darf trotzdem Blumen, Gräser Pilze etc. in geringen Mengen entnehmen und für den persönlichen Bedarf sich aneignen
Was darf ich als Waldbesitzer tun, wenn ich ein Lebensraumtypfläche forstliche nutzen will?
Rahmen einer verträglichen forstlichen Bewirtschaftung abstecken
—> langfristig geltende Behandlungsgrundsätze
konkrete Maßnahmen für Einzelflächen benennen
—> max. für 30 Jahre
Management Plan ist für LW verbindlich
—> für Privatwald gilt nur das aalg. Verschlechterungsverbot
Dinge, die bei Durchforstungen von Waldlebensraumtypen zu beachten sind?
Strukturvielfalt fördern
kleinflächig verjüngen
Einzelbäume dem natürlichen Zerfall überlassen
Arteninventar erhalten
Beeinträchtigungen vermeiden
angepasste Holzerntechnik
Bau neuer Wege durch LRT minimieren
Ein neuer Abfuhrweg soll in einem FFH-Gebiet gebaut werden. Was ist
zu prüfen und ggf. zu veranlassen?
Aufbau FFH/SPA Grundschutz VO
Überschrift & Präambel
Bestimmung als FFH/SPA Gebiet
Schutzgegenstand
Erhaltungsziele
Nutzungen
Inkrafttreten
Aufbau NSG- VO
Festsetzung als Schutzgebiet
Schutzzweck
Verbote
zulässige Handlungen
Pflege- und Erhaltungsgrundsätze
Befreiungen
OWI`s
Welche Regeln können den Revierleitern bei forstlichen Maßnahmen in
FFH-Gebieten an die Hand gegeben werden (Bezug auf Arteninventar
und Althölzer)?
lebensraumtypisches Artinventar der Wald -LRT sind zu erhalten
Vorherrschaft der LRT- Hauptbaumarten ist bei Durchforstungen zu sichern
keine Gesellschaftsfremden Baumarten einbringen
sicherstellen, dass dauerhaft ein ausreichender Anteil an Althölzern im LRT vorhanden sind
min. 20% der LRT Fläche sollte aus Althölzern bestehen
am besten gleichmäßig über die Fläche verteilt
FFH-Gebieten an die Hand gegeben werden (Bezug auf Habitatflächen und Aufzuchtzeiten)?
starke Einzelbäume/ Baumgruppen mit besonderem Habitatwert dauerhaft markieren und zu erhalten
zu belassende Bäume sollten möglichst in Gruppen stehen
in der Fortpflanzungs-/ Aufzuchtzeit keine Hiebsmaßnahmen durchführen
als ältere Bestände gelten Bestände über 80 Jahre
Rückearbeiten können zu Ende gebracht werden
FFH-Gebieten an die Hand gegeben werden (Bezug auf Projekte )?
Projekte min. 1 Monat vorher bei uNB anzeigen
Anzeige sollte bereits eigene begründete Angaben zur Erheblichkeit der Maßnahme und zu deren Minimierung erhalten
gilt regelmäßig für Wegeneu- und ausbau
Was sollte bei Maßnahmen welche auf Erhaltungszustand „A“ Flächen
durchgeführt werden besonders beachtet werden?
sie sind selten und sollten daher mit besonderer Sorgfalt bewirtschaftet werden
Anteil an A-bewerteten LRT Beständen darf nicht absinken
Anforderungen an Erhalt von Altholz, Biotopbäumen etc. liegt in A-Flächen doppelt so hoch
Wann ist die Naturschutzbehörde bei geplanten Maßnahmen zu
beteiligen?
fallweise Abstimmung mit den Naturschutzbehörden:
bei Fragen des Artenschutzes im Wald
bei Maßnahmen für Offenland LRT
bei möglicherweise beeinträchtigenden Maßnahmen mit Projekt- Verdacht
jährliche Abstimmung mit den Naturschutzbehörden:
Überblick über geplante und erfolgte Maßnahmen
Wichtige Arten des FFH Anhang 2
Biber
Fischotter
Luchs
Wolf
Mopsfledermaus
großes Mausohr
BAchneunauge
Lachs
Eremit
Hirschkäfer
Was sind Kernaussagen zum Biotopschutz im Landeswald hinsichtlich
Bewirtschaftungsregeln für Waldbiotope?
SBS erhält, entwickelt und vernetzt alle kartierten Biotope im Landeswald
auch nicht gesetzlich geschützte Buchen-,Fichten-, Eichenwälder
Bewirtschaftungsregeln:
typische Baumartenkombi fördern
langfristige, kleinräumige Verjüngungsverfahren
min. auf 1/5 der Fläche Altholz vorhalten
Biotopbaumgruppen ausweisen
kein Laubtotholz nutzen/ nutzen lassen
Bewirtschaftungsregeln für Offenland LRT?
zielgerechte Mahd/Beweidung
möglichst in Verpachtung
extensive Bewirtschaftung
Bewirtschaftungsregeln für Renaturierung bzw. Entwicklung von Biotopen?
Wald mit Habitatelementen anreichern
Quellen und Fließgewässer renaturieren
Moore wiedervernässen
Was ist der Biotopverbund ?
wie kann er gefördert werden?
Der Biotopverbund ist gegeben, wenn ein funktionaler Kontakt zwischen Biotopen (Lebensräumen) besteht, der eine Vernetzung zwischen Populationen von Organismen ermöglicht.
Förderung durch:
Waldumbau
naturnahe Bäche als Verbindungselement fördern / erhalten
Aufforstung/ Strukturelemente im Offenland
Grundaussagen zu den Artenschutzzielen des SBS?
Habitatvielfalt und - qualität erhalten und verbessern
forstliche Arbeiten ohne erhebliche Störungen lokaler Populationen durchführen
Wie kann Habitatqualität erhalten und entwickelt werden?
Elemente der Alters- und Zerfallsphase mehren und verbinden—> Trittsteine
lichten Bereichen im Wald Raum geben
Sonderhabitate haben hohe Bedeutung für Artenvielfalt
Was ist ein Zielartenkonzept?
FoB wählen “Ihre” Zielart aus und ergreifen Maßnahmen zu deren gunsten
LfULG und GL sind für das Erfolgsmonitoring verantwortlich
Bsp. Birkwild
“nutzungsfreie Wälder” in Sachsen
keinen 10% Vorgabe sondern Habitatwert ist entscheidend
—> alte Laubwälder, kaum nutzbare Extremstandorte
Ausweisung erfolgt durch FE —> FoN = Flächen ohne Nutzung
Was sind Aufgaben der Raumordnung ?
unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abstimmen und auftretende Konflikte ausgleichen
Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raumes zu treffen
aufstellen von Raumordnungsplänen (10Jahre)
—> Landesentwicklungsplan
—> Regionalplan
Was ist ein Flächennutzungsplan?
schafft als vorbereitender Bauleitplan noch kein Baurecht
—> hat keine direkte Rechtskraft
enthält Aussagen darüber, welche Planungsabsichtenfür das Gemeindegebiet verfolgt werden
enthält Darstellungen…
ob/wo Bebauung geplant ist
ob/wo und in welcher Form Verkehrsanbindungen geplant sind
Was ist ein Bebauungsplan?
schafft als verbindlicher Bauleitplan Baurecht
ist aus Flächennutzungsplan zu entwickeln
enthält Festsetzungen:
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Bauweise
Verkehrsflächen
besteht in der Regel aus der Planzeichnung Teil A + Teil B
Aufgaben der Forstbehörden als Träger öffentlicher Belange
Überprüfung der bestehenden Waldflächen und deren Grenzen
Überprüfung bezüglich “Bauen in der nähe von Wald “
Unterlagen für Überplanung von Wald
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