In welche Bereiche wird das Sozialrecht unterteilt, stellen Sie kurz ein Unterscheidungsmerkmal dar.
Vorsorgesysteme (Risikoabsicherung)
Entschädigungssysteme (Ausgleich für erlittene Schäden)
Förder und Hilfssysteme (Hilfe bei Bedürftigkeit)
Vorsorgesysteme
Rentenversichewrung
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Unfallversicherung
Entschädigungssysteme
§ 5 SGB I
z.B. soziale Entschädigung SGB XIV
Förder- und Hilfsysteme
Sozialhilfe und soziale Förderung
Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Eingliederungshilfe
Aufbau der Sozialgereichtsbarkeit
Rechtszug/Instanz (Sozialgericht § 8 SGG) = Rechts- und Tatsacheninstanz
Rechtszug/Instanz (Landessozialgerichte § 28 SGG) = Rechts- und Tatsacheninstanz
Rechtszug/Instanz (Bundessozialgericht (§ 38 SGG) = Rechtsinstanz
Klagearten des SGG
Anfechtungsklage (Aufhebung/Abänderung VA)
Verpflichtungsklage (Erlass VA)
allgemeine Leistungsklage
Feststellungsklage (subsidiär = vorrangige Norm greift nicht)
Tatsacheninstanz
und 2. Instanz = Sozialgerichte und Landessozialgerichte
—> Feststellung und Bewertung des Sachverhalts
Rechtsinstanz
alle 3 Instanzen
Überprüfung der Anwendung des Rechts durch Tatsacheninstanz
Rechtsbehelf
Recht auf formelle und materielle Nachprüfung eines VA oder gerichtlicher Entscheidung
Rechtsmittel
Devolutiveffekt = Überprüfung durch eine höherer Instanz
Suspensiveffekt = Bestands-/ Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung wird gehemmt
formelle Rechtmäßigkeit
Zuständigkeit der Behörde
Verfahren eingehalten
Form beachtet
—> äußere Legalität
materielle Rechtmäßigkeit
Rechtsgrundlage
Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt
Inhalt des Va verstößt nicht gegen höheres Recht
Ermessen fehlerfrei ausgeübt
—> inhaltliche Legalität
Widerspruchsverfahren
-> Selbstkontrolle der Behörde
-> Entlastung der Sozialgerichte
Vorverfahren notwendig
Widerspruch bei erlassender Behörde einreichen
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