formelle Rechtmäßigkeit eines VA
wenn:
zuständiger Behörde erlassen
Einhaltung Verfahrensvorschriften
Einhaltung Formvorschriften
-> z.B. Anhörung § 24 SGB X
-> enthält Begründung § 35 SGB X
materielle Rechtmäßigkeit VA
beruht auf Rechtsgrundlage
Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt
Bestimmtheitsgrundsatz erfüllt
—> andernfalls VA materiell rechtswidrig
Warum wird zwischen materieller und formeller Rechtswidrigkeit unterschieden?
-> formelle Verletzung beeinflusst nicht die Entscheidung = Adressat kann nicht nicht die Aufhebung verlangen
Heilung durch § 41 SGB X
—> materielle Verletzung kann nicht geheilt werden
Aufhebung nach § 44 SGB X
Anhörung
Kenntnis der Beteiligten von rechtserheblichen Tatsachen
Behörde kann Sachverhalt fehlerfrei ermitteln
keine Überraschungsentscheidungen
Vertrauen in Unparteilichkeit der Behörde
Anhörungspflicht
-> § 24 Abs. 1 SGB X
Voraussetzungen:
belastender VA soll erlassen werden
man ist Beteiligter nach § 12 SGB X
Kann ein Anhörungsmangel beseitigt werden? Welche Form und Voraussetzungen?
-> Heilung von Form-/ Verfahrensfehlern § 41 Nr. 3 SGB X
VA soll erhalten bleiben sofern kein materieller Fehler
Fehler darf nicht zu Nichtigkeit führen (§ 40 SGB X)
Bis zu welchem Zeitpunkt kann ein Anhörungsmangel beseitigt werden?
-> letzte Tatsacheninstanz § 41 Abs. 2 SGB X
Warum hat der Gesetzgeber die Begründung von Verwaltungsakten vorgeschrieben? (§ 35 Abs. 1 SGB X)
Begründung um Transparenz, effektiver Rechtsschutz und rechtsstaatliche Kontrolle zu gewährleisten
-> stärkt das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung und verhindert willkürliche Entscheidungen
Rechtsbehelfsbelehrung
-> § 36 SGB X
Information über möglichen Rechtsschutz
relevant für Rechtsbehelfsfristen
Rechtsfolge keine oder unzureichende Rechtsbehelfsbelehrung
§ 66 Abs. 2 SGG
—> rechtsbehelfsfrist verlängert sich von einem Monat auf ein Jahr
Bestandskraft des VA
Wirksamwerden = Voraussetzung für Eintritt Bestandskraft
Bestandskraft
= Bindungswirkung -> Verbot inhaltlicher Abänderung
formelle bestandkraft
= VA wird unanfechtbar —> Kein Rechtsbehelf mehr möglich
materielle Bestandskraft
formelle Rechtmäßigkeit VA
wen:
von zuständiger Behörde erlassen
Einhaltung Verfahrensvorschrift
Einhaltung Formvorschrift
-> Anhörung § 24 SGB X
-> Begründung § 35 SGB X
—> andernfalls VA formell rechtswidrig
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