Zugang zur Aufzugsanlage
Zugangstüren zu Triebwerksräumen und Schacht min. 2 m hoch und min. 0,6 m breit
Bodenklappen zur Triebwerks- und Rollenräumen min. 0,8 m x 0,8 m und Gegengewichtsausgleich
Aufstellungsorte für Triebwerk und Steuerung
Alle Einrichtungen müssen im Schacht oder in Aufstellungsorten für Triebwerk und Steuerung untergeracht sein
Keine aufzugsfremden Einrichtungen in Schacht, Triebwerks- und Rollenraum
Ölfester Anstrich im Triebwerksraum und Schachtgrube
An Außenseite von Türen/Bodenklappen "Aufzugs-Triebwerksraum - Gefahr, Zutritt für Unbefugte untersagt", bei Bodenklappen "Absturzgefahr - Klappe schließen"
Höhe Arbeitsflächen: min. 2,1 m
freie Fläche vor Steuerung: T: min. 0,7 m, B: min. 0,5 m oder Breite Schaltschrank; an Einrichtungen für Notbetrieb: 0,5 m x 0,6 m
Höhe in Gehbereichen: min. 1,8 m
Breite min. 0,5 m, 0,4 m, wenn keine drehenden Teile oder heiße Oberflächen
Min. 0,3 m über ungeschützten drehenden Teilen
Notbetrieb und Prüfungen müssen von außerhalb des Schachts durchgeführt werden können, Einrichtungen dürfen nur Befugten zugänglich sein
Notrufeinrichtung
Fern-Notrufsystem nach EN 81-28
Notrufauslöseeinrichtungen im Schacht, an Stellen, wo das Risiko des Einschließens besteht nach EN 81-28
Notbefreiung
Notbefreiungsanleitung muss vorhanden sein
Schachttüren müssen von Außen mit Notentriegelungsschlüssel (Dreikant) entriegelt werden können
Es muss möglich sein, den Fahrkorb ins nächste Geschloss zu wegen
Elektrische Bremslüftung min. 1 h wirksam, max. 0,3 m/s
Erkennbar, ob Fahrkorb in Entriegelungszone
Bündigkeiten
max 10 mm
Beleuchtung
Schachtbeleuchtung: min. 50 lx 1 m über Fahrkorbdach/Boden Schachtgrube, min. 20 lx an allen anderen Orten
Aufstellungsorte für Triebwerk und Steuerung: 200 lx am Boden in Arbeitsbereichen, 50 lx dazwischen
Zugangsweg Triebwerk/Steuerung: min. 50 lx
In der Haltestelle: min. 50 lx am Fußboden
Fahrkorb: 100 lx an Befehlgebern und 1 m über dem Boden
Notbeleuchtung: min. 1 h und min. 5 lx, an jeder Notrufauslöseeinrichtung im Fahrkorb und auf Fahrkorbdach, in der Fahrkorbmitte 1 m über Boden, in der Mitte des Fahrkorbdachs 1 m über Boden
Selbsttätig aufladbare Hilfsspannungsversorgung
Muss bei Ausfall der Netzspannung selbsttätig einschalten
Schacht- und Fahrkorbtüren
Schachttüren müssen vollwandig sein, Fahrkorbtür muss vorhanden sein
In Schließstellung Spalte zwischen den Türblättern oder den Türblättern und dem Türrahmen, Kämpfer oder der Schwelle max. 6 mm bzw. 10 mm nach Verschleiß
Lichte Höhe min. 2 m
Abstand zwischen Fahrkorbschwelle und Schachttür max. 35 mm
Abstand zwischen den vorlaufenden Kanten der Fahrkorbtür und der Schachttür max. 0,12 m
Bei Kraft von 150 N am ungünstigsten Punkt Spalt von max. 30 mm bei einseitig öffnenden Türen und max. 45 mm bei mittig öffnenden Türen
Kinetische Energie bei mittlerer Schließgeschwindigkeit max. 10 J
Eine Schutzeinrichtung muss Tür während Schließvorgang umkehren, wenn Person Zugang durchquert, darf während der letzten 20 mm unwirksam gemacht werden
Muss min. Bereich von 25 mm bis 1600 mm über Schwelle abdecken
Muss Fremdkörper ab 50 mm Durchmesser erkennen
Darf nach Ablauf einer voreingestellten Zeit unwirksam gemacht werden
Akustisches Signal, wenn Tür schließt und Schutzeinrichtung unwirksam
Kraft um Schließen der Tür zu verhindern max. 150 N, gilt nicht für erstes Drittel des Schließweges
Verhindern der Schließbewegung muss Umsteuern der Tür veranlassen, muss sich nicht vollständig öffnen
Maßnahmen zum Verhindern der Gefahr des Einziehens von Kinderhänden an Glastüren:
Undurchsichtiges Glas bis 1,1 m Höhe
Erkennen des Vorhandenseins von Fingern bis min. 1,6 m Höhe
Begrenzung des Spalts zwischen Türblättern und Rahmen auf max. 4 mm (5 mm mit Verschleiß) bis 1,6 m Höhe
Schachttürverriegelung muss vorhanden sein
Min. 7 mm Eingriffstiefe des Sperrmittels, bevor elektrische Sicherheitseinrichtung wirksam wird
Sperrmittel darf nach Notentriegelung nicht in Entriegelungsstellung bleiben
Schachttüren müssen selbsttätig schließen
Elektrische Sicherheitseinrichtung zur Überwachung der Schließstellung der Fahrkorbtür
Fahrkorb
Tür-Auf-Taster bei selbsttätig kraftbetätigten Fahrkorbtüren
Im Fahrkorb muss folgendes angegeben werden:
Name des Herstellers/Montagebetriebs
Fabriknummer
Nennlast in kg
Anzahl Personen
Baujahr
Schürze unterhalb der Fahrkorbschwelle, min. Breite der Schachttüren und min. 0,75 m Höhe
Fahrkorb muss ständig beleuchtet sein, außer er parkt mit geschlossenen Türen
Befehlsgeber entsprechend ihrer Funktion eindeutig gekennzeichnet, gelb nur für Notrufauslöseeinrichtung
Fahrkorbstandsanzeige
Fahrkorbdach
Fußleiste: 0,1 m
Geländer müssen min. aus Handlauf und Zwischenstab in halber Höhe bestehen
Abstand von Außenkante des Handlaufs bis Schachtwand
bis 0,5 m Höhe Geländer min. 0,7 m
über 0,5 m Höhe Geländer min. 1,1 m
Geländer max. 0,15 m von Kanten des Fahrkorbdachs entfernt
Abstand zwischen Außenkante Handlauf und jeglichem Teil im Schacht min. 0,1 m
Inspektionssteuerung, innerhalb von 0,3 m vom Schutzraum aus bedienbar; Notbremsschalter in leichtzugänglicher Position, max. 1 m von Zugangsstelle entfernt
Gegengewicht
Umwehrung: Abtrennung von tiefster Stelle des Gegengewichts (auf vollständig zusammengedrückten Puffern) bis min. 2 m Höhe, niedrigster Teil der Abtrennung max. 0,3 vom Boden; Beite min. Breite des Gegengewichts
Maßnahmen gegen Lageänderung bei Ausführung aus einzelnen Lagen
Inspektionssteuerung
Leicht zu bedienen, auf dem Fahrkorbdach, in der Schachtgrube ggf. im Fahrkorb oder auf Plattform
Umschalter (bistabil und gegen unbeabsichtigte Betätigung geschützt); Richtungstaster "AUF" und "AB" (gegen unbeabsichtigte Betätigung geschützt); Notbremsschalter; Fahrtaster (gegen unbeabsichtigte Betätigung geschützt); Betätigung der Taster mit einer Hand möglich
Muss normale Steuerung, Rückholsteuerung, Nachstellen, selbsttätige Türbewegungen unwirksam machen
Fahrt max. bis in Endhaltestellen
Sicherheitseinrichtungen wirksam
Bei mehreren Inspektionssteuerungen aktiv, Fahrt nur bei gleichzeitigem Betätigen der Taster
Max. 0,63 m/s
Max. 0,3 m/s, wenn Standfläche Fahrkorbdach oder Schachtgrube max. 2 m
Rückkehr zum Normalbetrieb nur nach Rückstellung Inspektionsschalter
Für Inspektion in Schachtgrube, Rückkehr in Normalbetrieb nur, wenn Schachttüren mit Zugang zur Schachtgrube geschlossen und verriegelt, Notbremsschalter in Schachtgrube nicht betätigt; elektrische Rückstelleinrichtung außerhalb des Schachts
Rückholsteuerung
Einschalten, Fahrbewegungen über Totmannsteuerung
Taster gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt, Fahrtrichtung klar angegeben
Jede andere Bewegung des Fahrkorbs verhindert
Überbrückung Schalter Schlaffseil, Fangvorrichtung Fahrkorb, Geschwindigkeitsbegrenzer, SAFÜ, Puffer, Endschalter
Triebwerk muss direkt oder indirekt einsehbar sein
Max. 0,3 m/s
Geschwindigkeitsbegrenzer
Auslösen bei min. 115% Nenngeschwindigkeit und
max. 0,8 m/s bei Sperrfangvorrichtung
max. 1 m/s bei Rollensperrfangvorrichtung
max. 1,25 v + 0,25/v bei Bremsfangvorrichtungen schneller 1 m/s Nenngeschwindigkeit
Gehärtete Rillen oder Unterschnittrillen, wenn Einrücken ausschließlich durch Treibfähigkeit
Drehrichtung muss angegeben sein
Im Begrenzerseil erzeuge Zugkraft muss min. 2 facher Kraft für Einrücken der Fangvorrichtung oder 300 N sein (größerer Wert)
Muss zur Prüfung und Wartung zugänglich sein
bei GB im Schacht muss dieser von außen zugänglich und erreichbar sein oder
Auslösung erfolgt durch Fernbedienung von außerhalb Schacht
GB ist von Fahrkorbdach oder Schachtgrube zugänglich
GB kehrt bei Aufwärtsfahrt selbsttätig in Ausgangsstellung zurück
Elektrische Sicherheitseinrichtung am GB wirksam vor Erreichen der Auslösegeschwindigkeit
Elektrische Sicherheitseinrichtung am Spanngewicht
Begrenzerseil:
zweckentsprechende Stahldrahtseile
Mindestbruchkraft min. 8fache Zugkraft,
Verhältnis Durchmesser der Rolle zu Seil min. 30
Seil muss von Rolle mit Spanngewicht gespannt werden
Puffer
Aufzüge müssen am unteren Ende der Fahrbahnen von Fahrkorb und Gegengewicht Puffer haben
Sockel für Fahrkorb- und Gegengewichtspuffer mit min. 300 mm Höhe, nicht für Puffer am Gegengewicht und niedrigster Teil der Abtrennung bei max. 50 mm
Energiespeichernde Puffer mit linearer und nicht-linearer Kennlinie bis max. 1 m/s Nenngeschwindigkeit
Energieverzehrende Puffer unabhängig von Nenngeschwindigkeit
Mittlere Verzögerung max. 1g; Verzögerungsspitzen von mehr als 2,5 g max. 0,04 s
Tragmittel, Seilendbefestigungen
Stahldrahtseile, Stahlketten mit parallelen Kettengliedern oder Rollenketten
Nenndurchmesser min. 8 mm
Min. 2 Ketten oder Seile
Sicherheitsfaktor:
12 bei Treibscheibenantieb mit min. 3 Seilen
16 bei Treibscheibenantrieb mit 2 Seilen
12 bei Trommelantrieb und indirekt hydraulischen Aufzügen
10 bei Ketten
Kraftschluss zwischen Seil und Seil-Endverbindung muss min. 80% der Mindestbruchkraft des Seils übertragen können
Seilendverbindungen:
selbstsichernde Seilschlösser
Kauschen mit Aluminiumverpressung
Presshülsenverbindung
Treibscheibe und Rollen
Verhältnis der Durchmesser von Treibscheiben und Rollen zum Nenndurchmesser der Tragseile min. 40
Schutz an Scheiben, Seilrollen, Geschwindigkeitsbegrenzern und Spanngewichtsrollen gegen Körperverletzung, Herausspringen von Seilen und Eindringen von Fremdkörpern
Treibfähigkeit
Treibfähigkeit muss folgende drei Anforderungen erfüllen:
Fahrkorb ohne wegrutschen in der Haltestelle bei 125 % Nennlast
Bei Notbremsung leer auf oder Nennlast ab Verzögerung auf Geschwindigkeit für die Puffer ausgelegt sind
Bei Aufsetzen Fahrkorb/Gegengewicht durchrutschen oder elektrische Sicherheitseinrichtung
Bremsen
Müssen bei Ausfall der Netz- und Steuerspannung selbsttätig wirksam werden
Muss auf Reibung beruhende elektromechanische Bremse enthalten
Muss alleine mit 1,25-facher Nennlast beladenen Fahrkorb aus Nenngeschwindigkeit verzögern; durchschnittliche Verzögerung nicht größer als bei Einrücken Fang oder Aufsetzen auf Puffer
Alle mechanischen Teile, die an Erzeugung Bremswirkung beteiligt sind, min. doppelt vorhanden
Bei Ausfall eines Bremskreises: Verzögerung, Anhalten und Halten des Fahrkorbs
Formschlüssige Verbindung zu Treibscheibe
Offenhalten durch ununterbrochene elektrische Energiezufuhr
Druck auf Bremsbacken oder -klötze durch Druckfedern oder Gewichte
Fangvorrichtung
Fangvorrichtung (abwärts) muss mit Nennlast beladenen Fahrkorb oder Gegengewicht an Führungsschienen abbremsen und halten
Bremsfangvorrichtungen
Sperrfangvorrichtungen bis 0,63 m/s
Bei Bremsfangvorrichtungen mittlere Verzögerung bei Nennlast zwischen 0,2 und 1 g
Lösen und selbsttätiges Rücksetzen Fangvorrichtung nur durch Aufwärtsbewegung
Elektrische Sicherheitseinrichtung muss vorhanden sein
SAFÜ
Elemente der Geschwindigkeitsüberwachung und Abbremsung müssen unkontrollierte Bewegung des Fahrkorbs bei min. 115% Nenngeschwindigkeit und max. Auslösegeschwindigkeit wie bei GB feststellen und Fahrkorb anhalten oder auf Geschwindigkeit verringern für die Gegengewichtspuffer ausgelegt ist
Max. Verzögerung 1 g
Muss auf Fahrkorb, Gegengewicht, Seile, Treibscheibe oder Welle der Treibscheibe wirken
Element zur Überwachung der Geschwindigkeit muss GB oder gleichwertig sein
UCM
Schutzeinrichtung zur Verhinderung oder zum Anhalten einer unbeabsichtigten Bewegung des Fahrkorbs von der Haltestelle weg, wenn Schachttür nicht verriegelt und Fahrkorbtür nicht geschlossen ist infolge eines beliebigen Fehlers am Triebwerk/Antriebssteuerung muss vorhanden sein
Muss bei Aufzügen ohne Einfahren, Nachstellen und vorbereitende Maßnahmen mit geöffneten Türen und wenn Bremselement Triebwerksbremse ist, nicht vorhanden sein
Muss in der Lage sein, unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs zu erkennen, den Fahrkorb anzuhalten und zu halten
Muss auf Fahrkorb, Gegengewicht, Seile, Treibscheibe oder Welle der Treibscheibe, Hydrauliksystem wirken
Muss Fahrkorb max. 1,2 m von Haltestelle entfernt anhalten
Abstand zwischen Schwelle Schachtzugang und unterster Teil der Fahrkorbschürze max. 200 mm
Abstand zwischen Fahrkorbschwelle und Kämpfer Schachttür oder Schwelle Schachttür und Kämpfer Fahrkorbtür min. 1 m
Muss durch elektrische Sicherheitseinrichtung spätestens bei Verlassen der Entriegelungszone erkannt werden
Elektrische Sicherheitseinrichtung muss betätigt werden
Schacht
Vollwandig, mit Ausnahme von Öffnungen für Schachttüren, Zugangs-/Wartungs- und Nottüren, Rauchabzug, Lüftungsöffnungen, notwendige Öffnungen zwischen Schacht und Triebwerks-/Rollenraum
Horizontale Vorsprünge > 0,15 m so geschützt, dass keine Person dadrauf stehen kann (Abweiser min. 45°) oder Zugang durch Geländer am Fahrkorbdach verhindert
Horizontaler Abstand zwischen Schachtwand und Fahrkorbschwelle max. 0,15 m
Darf auf 0,2 m vergrößert werden, wenn Höhe max. 0,5 m und max. eine Aussparung zwischen zwei Schachttüren
Unbegrenzt bei Fahrkorbtürverriegelung
Unterhalb jeder Schwelle eines Schachtzugangs, vertikale Fläche mit min. halber Höhe der Entriegelungszone zuzüglich 50 mm und Breite min. Breite des Fahrkorbzugangs zuzüglich 25 mm an jeder Seite
Schachtgrube
Notbremsschalter:
bei Schachtgrube kleiner oder gleich 1,6 m: min. 0,4 m über Boden der untersten Haltestelle, max. 2 m vom Boden der Schachtgrube, max. 0,75 m von Innenkante Türrahmen
Schachtgrube größer 1,6 m: zwei Notbremsschalter; oberer Schalter: min. 1 m über Boder der untersten Haltestelle, max. 0,75 m von Innenkante Türrahmen: unterer Schalter: max. 1,2 m vom Boden der Schachtgrube, vom Schutzraum zugänglich
bei Zugangstür zur Schachtgrube: 1,2 m über Boden der Schachtgrube, max. 0,75 m von Innenkante Türrahmen
Fest einegebaute Inspektionssteuerung, innerhalb von 0,3 m vom Schutzraum
Einrichtung zum Betreten der Schachtgrube:
Tiefe mehr als 2,5 m: Zugangstür
Tiefe bis 2,5 m: Zugangstür oder von Schachttür aus leicht zugängliche Leiter; Leiter kontaktürberwacht, wenn diese in Aufstellposition in Fahrbahn ragt
Türverschluss der Schachttür muss innerhalb von 1,8 m Höhe und max. 0,8 m Entfernung von Leiter aus erreichbar sein oder Einrichtung zum Entriegeln der Schachttür
Schutzräume - Schachtkopf
Typ 1: Aufrecht, min. 0,4 m x 0,5 m x 2 m
Typ 2: Hockend, min. 0,5 m x 0,7 m x 1 m
Für jede Person eigener Schutzraum gleichen Typs; Schild auf Fahrkorbdach mit Typ und Anzahl Personen
Höchste Ausrüstungsteile Fahrkorbdach - Decke: min. 0,5
Höchste Teile Führungsschuhe, Seilendverbindungen, Kämpfer - Decke: min. 0,1 m
Geländer - Decke: min. 0,3 m
Schutzräume - Schachtgrube
Typ 3: Liegend, min. 0,7 m x 1 m x 0,5 m
Für jede Person eigener Schutzraum gleichen Typs; Schild in Schachtgrube mit Typ und Anzahl Personen
Boden der Schachtgrube - tiefste Teile des Fahrkorbs: min. 0,5 m
Boden der Schachtgrube - Schürze: min. 0,1 m
Tiefste Teile des Fahrkorbs - Aufbauten Schachtgrube (außer Puffer): min. 0,3 m
Endschalter
Treibscheibenaufzug:
am oberen und unteren Ende der Fahrwege
müssen direkt durch den Fahrkorb oder mittelbare mechanische Verbindung betätigt werden
Hydraulikaufzug:
am oberen Ende des Fahrwegs
Direkt hydraulischer Aufzug: müssen direkt durch den Fahrkorb oder indirekt durch eine Einrichtung (mit Fahrkorb verbunden) betätigt werden
Indirekt hydraulischer Aufzug: müssen direkt durch den Kolben oder indirekt durch eine Einrichtung (mit Kolben verbunden) betätigt werden
Müssen so bald als möglich nach Durchfahren der Endhaltestellen ansprechen, bevor Fahrkorb oder Gegengewicht Puffer berühren oder vor Kolbenanschlag
Müssen über vollen Pufferhub betätigt bleiben
Öffnen durch zwangsläufig mechanisches Trennen der Schaltkreise von Motor und Bremse oder elektrische Sicherheitseinrichtung
Über-/Unterfahrt
Restlänge Führungsschiene: min. 0,1 m wenn Fahrkorb oder Gegengewicht auf vollständig zusammengedrückten Puffern
Schild an Gegengewichtsumwehrung mit maximal zulässiger Unterfahrt
Laufzeitüberwachung
Bei Treibscheiben- und Hydraulikaufzügen, wenn bei eingeleitetem Start das Triebwerk nicht anläuft oder Fahrkorb/Gegengewicht in Abwärtsfahrt durch Hindernis aufgehalten werden, so dass Seile rutschen
Ansprechen nach 45 s oder Zeit für Durchfahren der vollen Förderhöhe plus 10 s, aber min. 20 s (kleinerer Wert gilt)
Überlasteinrichtung
110 % Nennlast min. 75 kg
Anfahren und Nachstellen verhindert
Hörbares Signal, Türen müssen vollständig geöffnet werden
Hydraulisches System
Leitungsbruchventil:
muss Fahrkorb bei Nenngeschwindigkeit zuzüglich 0,3 m/s stillsetzen und festhalten
mittlere Verzögerung 0,2 bis 1 g
muss für Einstellung und Prüfung vom Fahrkorbdach oder Schachtgrube zugänglich sein
muss Teil des Zylinders, unmittelbar am Zylinder angeflanscht, mit kurzer fester Rohrleitung mit Zylinder verbunden oder mit Zylinder verschraubt sein
Einrichtung an Triebwerk/Steuerung außerhalb des Schachts, von Hand zu betätigen um Ansprechen ohne Überlast zu erreichen
Druckschläuche: Sicherheitsfaktor min. 8 zwischen Berstdruck und Druck bei Volllast
Druckbegrenzungsventil: bei max. 140% des Drucks bei Volllast
Manometer muss vorhanden sein
Nenngeschwindigkeit max. 1 m/s
Notablassventil: Geschwindigkeit max. 0,3 m/s, dauernde Einwirkung von Hand
Handpumpe muss vorhanden sein; 2,3 facher Druck
Elektrische Installationen und Betriebsmittel, Steuerung
Schutz gegen Motorüberhitzung
Bei Auslösen einer Temperaturüberwachung muss Fahrkorb anhalten und in unterste Haltestelle zurückkehren, Benutzer müssen aussteigen können
Allpolig abschaltender Hauptschalter;darf Stromkreise für Beleuchtung/Belüftung Fahrkorb, Steckdose auf Fahrkorbdach, Beleuchtung und Steckdose in TWR/an Steuerung und Schachtbeleuchtung nicht unterbrechen
Nach Unterbrechung durch Hauptschalter muss selbsttätige Fahrbewegung verhindert sein
Einrichtungen in Steuerung zum Deaktivieren der Außenrufe, Sperren der Türen, Rufgabe in Endhaltestellen
BYPASS
elektrische Überbrückungsmöglichkeit für Schachttür-, Fahrkorbtür- und Türverriegelungskontakte muss vorhanden sein
gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt
Kennzeichnung BYPASS
Wirkung normale Steuerung/selbsttätige Türbewegung aufgehoben
Überbrückung Kontakte Schachttüren, Schachttürverriegelungen, Fahrkorbtüren und Fahrkorbtürverriegelungen muss möglich sein
Kontakte Schachttür und Fahrkorbtür nicht gleichzeitig überbrückt
Fahrkorbtür muss geschlossen sein, Position überwacht
Fahrbewegung nur bei Inspektion oder Rückholung
hörbares Warnsignal und Blinklicht unter dem Fahrkorb
Verzögerungskontrollschaltung
Bei reduziertem Pufferhub muss elektrische Sicherheitseinrichtung prüfen, ob normale Verzögerung vor Einfahren in Endhaltestellen wirksam ist. Sonst muss Triebwerksbremse Geschwindigkeit auf zulässige Puffer-Geschwindigkeit verringern
Einfahren und Nachstellen bei geöffneter Tür
Zulässig, wenn
Bewegung durch eletrische Sicherheitseinrichtung auf Entriegelungszone beschränkt ist
bei vorbereitenden Maßnahmen muss Fahrkorb max. 20 mm von Haltestelle entfernt gehalten werden
Beim Einfahren darf Überbrückung nur wirksam werden, wenn Haltebefehl für diese Haltestelle vorliegt
Einfahrgeschwindigkeit max. 0,8 m/s
Nachstellgeschwindigkeit max. 0,3 m/s
Nachstellgenauigkeit +- 20 mm
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