BEMA-Nr. 13a - 13d
F1 - F4 Plastische Füllungen
Leistungen:
13a - F1: einflächige Füllung
13b - F2: zweiflächige Füllung
13c - F3: dreiflächige Füllung oder Eckenaufbau
13d - F4: mehr als dreiflächige Füllung oder Einbeziehung der Schneidekante
Leistungsinhalt:
Präparation einer Kavität
Füllen mit plastischem Füllmaterial inkl. Unterfüllung
Matrizentechnik, Anlegen von Hilfsmitteln
Anpassen, Polieren, Lichthärtung
Besonderheiten:
Nur anerkannte & erprobte plastische Materialien
Kassenleistung nur für einfarbige, adhäsive Füllungen im Frontzahnbereich
Wiederholungsfüllungen sind kostenfrei (außer bei Sonderfällen, z.B. Amalgam-Austausch auf Wunsch)
Abrechnung über eGK, evtl. Differenz über GOZ
Abrechenbar:
Nach Kavitätengröße und Lokalisation
Amalgam im SZB
Komposit im FZB (einfärbig, adhäsiv)
Flächenangebn
Nicht abrechenbar:
Politur in Folgesitzung
Aufbaufüllung (statt F3/F4 -> nur St möglich)
Austauschfüllungen auf Patientenwunsch (z.B. Komposit statt Amalgam)
BEMA-Nr. 13a - 13b
F1 - plastische Aufbaufüllung, einflächig
F2 - plastische Aufbaufüllung, zwei- oder mehrflächig
ein- bis mehrflächige Füllung aus platischen Füllungsmaterial
als Vorbereitung eines kariösen Zahnes zur Aufnahme einer Krone
1x je Zahn
Angabe aller Füllungsflächen unter Bemerkung
im Zusammenhang mit einem parapulpären Stiftverankerung sind die tatsächlichen Materialkosten der Stifte unter der Ordnungszahl Nr. 601 einzutragen
Nicht abrechenbar
BEMA-Nr. 16 - St.
BEMA-Nr. 12
bmF - Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
Besondere Maßnahmen im Zusammenhang mit Füllungstherapie:
Anlegen von Kofferdam (Spanngummi)
Separieren von Zähnen mit Interdentalkeilen
Stillung einer übermäßigen Papillenblutung
Besondere Maßnahmen bei der Präparation:
Retraktionsfaden für subgingivale Stufenpräparation
Verdrängen von störendem Zahnfleisch (z.B. Fissurenversiegelung)
1x je Kieferhälfte oder FZB
1x je Sitzung an derselben Stelle
Anlegen einer Matrize oder Zelluloidstreifens
Verkeilen einer Matrize
Anwendung der Ätztechnik
Durchtrennen/ Beseitigung von Zahnfleischfasern (BEMA 49)
Alleiniges Verdrängen von ZF nur zur Abformung
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