Eine Sonderabschreibung nach §7g(5) mit 40% ist nicht?
Von der vorherigen Inanspruchnahme des IAB abhängig.
Wenn die Voraussetzungen zutreffen, kann eine SonderAfA ohne IAB gebildet werden.
Sonderabschreibungen werden nicht zeitanteilig gekürzt.
ARAP 800 Euro Grenze.
Gilt diese für die gesamten abzugrenzenden Kosten?
Also z.B Kosten 3.000 Euro die abzugrenzen sind über 6 Jahre somit 500 Euro/jährlich.
Die 800 Euro Grenze ist auf die Gesamtkosten von 3.000 Euro bezogen.
Gilt für ARAP und PRAP gleich, wenn man freiwillig RAP für Werte darunter bildet, muss das aber für ARAP und PRAP gleich laufen.
Biersteuer bei HK?
Diese ist nicht in die HK mit einzubeziehen. Soweit die Biersteuer auf den Bestand vom BilStichtag entfällt, ist steuerlich ein aktiver RAP gem. § 5(5) S.3 Nr. 1 geboten
Wegen dauernder Wertminderung ist hrl. eine zwingende TW Abschreibung bei UV geboten §253(4)S.1 stl. besteht ein Wahlrecht.
Also HB -> NWP
StB -> WahlRe
Folgen?
Da stl. Wahlrecht ausgeübt, Eintrag ins besondere stl. Verzeichnis §5(1)S.1+2
Immer schön jedes WG bei der Zugangsbewertung bewerten!
die WG die dort aufgeführt sind auch etwas genauer beschreiben
A B und C sind Mitunternehmer der ABC OHG jeweils mit 1/3.
A scheidet zum 31.12.2024 aus der OHG aus und erhält
statt der Zahlung von Geld das Grundstück aus der OHG
Dieses wird Betriebsvermögen des A
Vorgehensweise?
Unechte Realteilung geht §6(5) vor!!!
TZ 8 im Realteilungserlass
Vorgehensweise in den Ergänzungsbilanzen
schauen was für den z.B Weiß zutreffend ist
schauen was in der Gesamthand passiert ist
für das “Delta” gibt es die Ergänzungsbilanz
Auf was muss man bei §256a noch achten?
Je nach Aufgabenstellung: LATENTE STEUERN
Erfolgsneutrale Bilanzberichtigungen nach §4(2)S.1 können?
Aus Vereinfachungsgründen in der Anfangsbilanz zum 01.01.24 vorgenommen werden, da sich die Bilanzberichtiung im Jahr der Fehlerquelle (2017ff) nicht auf die Höhe der veranlagten Steuern auswirken würde
(erfolgsneutraler Aktivtausch) H4.4 “Berichtigung einer Bilanz…”
§ 15a (1) S.2+3 heist:
Haftet der Kommandist am Bilanzstichtag den Gläubigern der Gesellschaft auf Grund des §171(1) des HGB, so können abweichend von S.1 Verluste bis zur Höhe des Betrags, um den die im HR eingetragene Einlage seine geleistete Einlage übersteigt, auch ausgeglichen oder abgezogen werden, soweit….
z.B HR Einlage 50.000
seine Einlage 30.000
-> nach S. 2. können 20.000 berücksichtigt werden
________________________________________________
z.B HR Einlage 10.000
-> HR Einlage übersteigt nichts, keine Berücksichtigung nach S.2
Mitunternehmerische BAS (Schwesterngesellschaften) gibt es nur wenn eine sachliche und personelle Verflechtung (Personengruppentheorie) und ?
Verbindlichkeiten werden in der Handesbilanz nicht abgezinst und in der Steuerbilanz?
Jetzt auch nicht mehr!!!!
Bei WG Neuzugängen oder Folgebewertung
immer:
begründen
bewerten
berechnen
Mit Richtlinien arbeiten
In Ergänzungsbilanzen immer §§§HGB mit angeben, den diese hängen “quasi an der GHB/GHV Mutterbilanz”
Also wenn SV im Handelsrecht spielt,
die Ergänzungsbilanz auch!
Außer?
Bei den Sonderbilanzen brauchen wir die §§§HGB nicht (ist ja reine steuerrechtliche Bilanz)
Die Handelsbilanz kennt kein SBV
§6b nur in den Ergänzungsbilanzen bilden, in der Gesamthand wird das zu unübersichtlich
weil wie will man es dort abbilden wenn einer z.b Buchwert, einer Zwischenwert und einer gemeiner Wert
Spiel mit dem Handelsrecht
Antwort:
Handelsrechtlich bilanziert die GmbH das Darlehen
Steuerrechtlich wird es SonderBV der GmbH bei der OHG
Bei §24 wird immer auf das “eingebrachte” BV abgestellt
also immer aus dem “alten” Stand zu sehen -> altes Beteiligungsverhältnis anschauen
VGA in Bilanzsteuer
was passiert?
Berechnen
Kommt außerbilanzielle Zurechnung §8(3)S.2 raus
KapESt -> Bewertung Verbindlichkeit
gerade bei u.e Wertabgaben
USt -> Bewertung USt-Verbindlichkeit
Lifo/Fifo immer
auch mit Durchschnittsbewertung berechnen !
und dann alles mit dem TW vergleichen
nochmal prüfen!!!
BP Anpassung KapGes
Aufgabensteller gibt uns die Prüferbilanz (ist nur eine Serviceanlage)
Der Aufgabensteller teilt uns mit ob ein Ausgleichsposten gewünscht wird oder nicht
Vorgehensweise
HR: Kapital ist unantastbar -> s.b.A oder s.b.E buchen mit Gewinnauswirkung
StB: steuerlich wurde in der Prüferbilanz bereits ein Stl. Ausgleichsposten (Bestandteil vom Kapital) gebildet
wenn kein Ausgleichsposten gewünscht ist,
wie im HR auf Gewinn/Verlust buchen, da bereits in den Prüfungsfeststellungen erfolgswirksam berichtigt
—-> außerbilanzielle Korrektur
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