GoA Grundprüfung
Geschäftsbesorgung
Fremdheit des Geschäfts
Fremdgeschäftsführungswille
Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
Berechtigung
1.Geschäftsbesorgung
jedes tatsächliche und rechtsgeschäftliche Handeln
… ist als tatsächliches Handeln eine Geschäftsbesorgung
2.Fremdheit des Geschäfts
GF muss Geschäft “ für einen anderen besorgt haben “ ( § 677 S. 1)
Es muss sich also um fremdes geschäft handeln
Geschäft ist fremd , wenn es dem Rechts - und Interessenkreis eines anderen zuzuordnen ist
Objektiv fremdes Geschäft
fällt bereits
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