Ab welchem Alter dürfen Kinder bei Film- und Fernsehproduktionen mitwirken?
Ab 3 Jahren ist eine Mitwirkung erlaubt – vorher nur in Ausnahmefällen mit Sondergenehmigung.
Welche rechtliche Grundlage regelt die Beschäftigung von Kindern bei Dreharbeiten?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV).
: Wer muss der Mitwirkung von Kindern zustimmen?
Die Erziehungsberechtigten und die zuständige Aufsichtsbehörde (Jugendamt oder Gewerbeaufsicht).
Frage: Welche maximale tägliche Arbeitszeit gilt für Kinder unter 15 Jahren?
Antwort: Abhängig vom Alter:
3–6 Jahre: max. 2 Stunden/Tag
6–11 Jahre: max. 3 Stunden/Tag
12–14 Jahre: max. 4 Stunden/Tag
Dürfen Kinder an Wochenenden oder nachts arbeiten?
Grundsätzlich nein. Ausnahmen sind bei Film-/Fernseharbeiten mit Genehmigung möglich (z. B. Abendaufnahmen).
Welche Pausenregelungen gelten für Kinder am Set?
: Spätestens nach 2 Stunden Arbeit muss eine Pause eingelegt werden; längere Arbeitszeiten erfordern zusätzliche Pausen.
Muss ein Kind am Drehtag auch zur Schule?
: Ja. Der Schulbesuch hat Vorrang. Dreharbeiten dürfen ihn nicht beeinträchtigen; evtl. muss am Set Unterricht organisiert werden.
Welche Fürsorgepflichten hat die Produktionsfirma?
Schutz der Gesundheit, kindgerechte Betreuung, altersgerechte Beschäftigung, Vermeidung von Gefahren, sichere Drehbedingungen.
Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften am Set?
Die zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsicht) kann Kontrollen durchführen. Außerdem trägt die Produktionsleitung Verantwortung.
Was ist zusätzlich bei Gagen und Verträgen zu beachten?
Verträge müssen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Einnahmen gehören grundsätzlich dem Kind.
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