Hauptaufgaben des öffentlichen Dienstes (Exekutive)?
Umsetzung politischer Entscheidungen
Mitwirkung bei politischen Entscheidungen
Ausgleichsfunktion im pluralistischen Gemeinwesen
Bestimmter Rechtsbegriff
Eindeutig definierbar
mit den Sinnen wahrnehmbar
unter naturwissenschaftlichen Gesichtspunkten feststellbar
durch mind. eine Rechtsnorm eindeutig beschrieben
Unbestimmter Rechtsbegriff
nicht eindeutig bzw. nicht abschließend im Gesetz definiert (bspw. “öffentliche Sicherheit und Ordnung”)
Subsidiaritätsprinzip?
Aufgaben sollen von der untersten Ebene einer Hierachie gelöst werden (am besten von kl. Gruppen oder einzelnen Individuen).
Die jeweils größere staatliche Einheit soll nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist.
Gebiete der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 GG)
Erstreckt sich über die Statusrechte und -pflichten der Beamten von
Ländern
Gemeinden
anderen Körperschaften öffentlichen Rechts.
Richter der Länder mit Ausnahme der Laufbahnen Besoldung und Versorgung.
Vollkommunalisierung?
In der FHH werden staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht getrennt.
=> Keine Trennung der Aufgaben zw. Land und Kommunen
Auch in Berlin und Bremen.
Verfassungsrechtliche Grundlage des Berufsbeamtentums
Art. 33 GG (Gleichstellung als Staatsbürger - Öffentlicher Dienst)
Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung & fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Der Genuss bürgerlicher & staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen DIenste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.
Rechtsquellen des Beamtenrechts
(Bundesrecht)
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG; Restbestand)
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV)
(Hamburgisches Landesrecht)
Hamburgisches…
Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG)
Beamtengesetz (HmbBG)
Besoldungsgesetz (HmbBesG)
Disziplinargesetz (HmbDG)
Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)
Laufbahnverordnung (HmbLVO)
Nebentätigkeitsverordnung (HmbNVO)
Vergleich
Beamte <=> Arbeitnehmer
Rechtsbereich
Begründung des Rechtsverhältnis
Ausgestaltung d. Rechtsverhältnisses
Funktion, Aufstieg
Beendigung des Rechtsverhältnisses
Beamte
Arbeitnehmer
Öffentliches Recht (besonderes Verwaltungsrecht)
Privatrecht (Arbeitsrecht)
Ernennung (Verwaltungsakt)
Vertragsabschluss (Arbeitsvertrag)
Gesetze (kein Gestaltungsspielraum)
Verträge (verhandelbar z.B TvÖD)
Laufbahnprinzip (Amtsbezogen)
Tätigkeitsbezogen
Gesetz
Kündigung
Bezahlung
Versorgung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
Arbeitskampf
Alimentationsprinzip, Besoldung
Leistungsprinzip, Gehalt
Eigenständige Versorgung, BeamtVG
Gesetzliche Rentenversicherung
Ohne
Versicherungspflichtig
Streikverbot
Streikrecht
Rechtsweg
Arbeitsplatzsicherheit
Arbeitsplatzverhältnis
Verwaltungsgerichte
Arbeitsgerichte
Lebenszeitanstellung (BaL) nach Ablauf der Probezeit
Unkündbarkeit wenn 40 Jahre alt und 15 Jahre bei dem gleichen Dienstherren (öD)
Ernennungsurkunde
Dienstherr
Über-/Unterordnung
Öffentlich-rechtliches Dienst- & Treueverhältnis
Arbeitsvertrag
Arbeitgeber
Gleichrangigkeit (?)
Öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis
Grundsätze des Berufsbeamtentums
Alimentationsprinzip
Anstellung auf Lebenszeit (“Unkündbarkeit”)
Beendigung des Beamtenverhältnisses aufgrund gesetzlicher Vorschriften
Amtsangemessene Beschäftigung
Die Arten des Beamtentums
Beamter auf Widerruf
Beamter auf Probe
Beamter auf Lebenszeit
Ehrenbeamte
Unterscheidung nach der haushaltsrechtlichen Stellung
Planmäßige und außerplanmäßige Beamte
Planmäßige Beamte:
Gesondert ausgewiesene Stelle im Haushaltsplan
Außerplanmäßige Beamte:
Keine gesondert ausgewiesene Stelle im Haushaltsplan (z.B. Beamte auf Widerruf)
Was ist eine Dienstbehörde?
Welche ist die oberste Dienstbehörde in Hamburg?
Dienstbehörde eines deutschen Beamten ist die Behörde eines Dienstherrn, in der der Beamte ein Amt
wahrnimmt.
Oberste Dienstbehörde ist der Senat.
Wie erfolgt die Begründung von Beamtenverhältnissen?
(Formell & Materiell)
Formell:
Zuständigkeit: Dienstherreneigenschaft
Verfahren und Form
Materiell:
Objektive, stellenbezogene Voraussetzungen
Subjektive, bewerberbezogene Voraussetzungen (Ermessen)
Vorgesetzter und Dienstvorgesetzter
Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der Beamtin oder des
Beamten zuständig ist.
Vorgesetzter ist, wer der Beamtin oder dem Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Weisungen erteilen kann.
Fehler bei der Ernennung von Beamten (3)?
Nichternennung des Beamtenverhältnisses
Es liegen so massive Fehler vor, dass eine Ernennung niemals vorgelegen hat.
Nichtigkeit des Beamtenverhältnisses
Eine Ernennung liegt vor. Allerdings leidet sie an einem so schweren Fehler, dass sie ohne Heilung von Anfang an unwirksam ist bzw. sein könnte.
Rücknahme des Beamtenverhältnisses
Eine Ernennung liegt vor. Allerdings ist sie unter bestimmten Voraussetzungen fehlerhaft und sollte oder muss zurückgenommen werden.
Mögliche Veränderungen des Beamtenverhältnisses?
Umsetzung
Versetzung
Abordnung
Zuweisung
Arten der Beendigung von Beamtenverhältnissen
Beendigung durch…
Entlassung
Verlust der Beamtenrechte
Enfernung aus dem Dienstverhätnis (HmbDG)
Eintritt in den Ruhestand
Tod
Wem wird Unfallführsoge gewährt?
Was ist ein Dienstunfall?
Unfallfürsorge wird dem Beamten bzw. den Hinterbliebenen bei einer Dienstunfähigkeit gewährt, die durch einen Dienstunfall verursacht worden ist.
Ein Dienstunfall ist ein auf äußeres Einwirken beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.
Altergrenzen im Beamtentum
Regelaltersgrenze
für Feuerwehrbeamte: 60 Jahre
Regelaltersgrenze für (z.B.)
Verwaltungsbeamte: 67 Jahre
Wie setzen sich die Bezüge zusammen?
Grundgehalt
Familienzuschlag
Zulagen
Sonstige Bezüge
Kindergeld
Was ist ein Dienstvergehen?
Der Beamte begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt:
• schuldhaft: wenn er vorsätzlich (mit Wissen und Wollen der Tat) oder fahrlässig (Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen) keine
Rechtfertigungsgründe (z.B. Notwehr) vorliegen,
• Pflichtverletzung: liegt vor, wenn der Beamte gegen die im HmbBG genannten Pflichten verstößt und keine Rechtfertigungsgründe (z.B. Notwehr) vorliegen
Versorgungsgarantie
Wann erhält ein Beamter Ruhegehalt?
Voraussetzungen für die Gewährung von Ruhegehalt:
Eintritt in den Ruhestand und
a) eine Mindestdienstzeit von 5 Jahren oder
b) eine Dienstunfähigkeit in Folge eines Dienstunfalls
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