Duales System
An der Ausbildung sind 2 Partner beteiligt:
× Berufsschule
à Hauptsächlich Allgemeinbildung + Fachtheorie
× Ausbildungsbetrieb
à Hauptsächlich fachtheoretische + fachpraktische Inhalte
Erfolgreiche Ausbildung wird durch bestandenen Schulabschluss (Abschlusszeugnis) + abgelegte Kammerprüfung (Gesellenbrief) nachgewiesen
Vor- & Nachteile Duales System
Wichtigste Bestimmungen JArbSchG
Arbeitszeit JArbSchG
Arbeitszeit JArbSchG:
Max. 8 h/ Tag (Ausnahme 8 1/2h bei Verkürzung an einzelnen Werktagen), 40h/Woche. Max. 5 Tage/ Woche
Ruhepausen JArbSchG
Ruhepausen JArbSchG:
4 ½-6h Arbeitszeit: 30 min Pause, >6h Arbeitszeit -> 60 min. Pause
Schichtzeit JArbSchG
Schichtzeit JArbSchG:
Arbeitszeit + Pause max. 10h
Freizeit JArbSchG
Freizeit JArbSchG:
Mind. 12h zwischen zwei Arbeitstagen
Arbeitsbeginn JArbSchG
Arbeitsbeginn JArbSchG:
Start ab 6, Ausnahmen: Bäckerei, Konditorei + Landwirtschaft. 16-Jährige dürfen da ab 5 Uhr, 17-Jährige ab 4 Uhr
Arbeitsende JArbSchG
Arbeitsende JArbSchG:
Nicht nach 20 Uhr. Ausnahme: 16-Jährige in Gaststätten bis 22 Uhr und in mehrschichtigen betrieben bis 23 Uhr
Urlaub JArbSchG
Urlaub JArbSchG:
Jugendliche, di zu Beginn des Jahres noch nicht 16 Jahre alt sind: 30 Werktage, noch nicht 17 Jahre: 27, noch nicht 18 Jahre: 25 Werktage
Berufsschulzeit JArbSchG
Berufsschulzeit JArbSchG:
Jugendliche muss hierfür freigestellt werden, mehr als 5 Unterrichtsstunden entsprechen Arbeitstag
Verbotene Arbeiten JArbSchG
Verbotene Arbeiten JArbSchG:
Die Leistungsfähigkeit übersteigen (Akkordarbeit, Fließbandarbeit, gefährliche Arbeiten
Ärztliche Untersuchungen JArbSchG
Ärztliche Untersuchungen JArbSchG:
Ohne Erstuntersuchung VOR Beschäftigungsaufnahme dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. In letzten 3 Monaten des 1. Arbeitsjahres muss Nachuntersuchung erfolgen, wenn noch kein 18. Vollendetes Lebensjahr
Relevante Gesetze in der Berufsausbildung
Behandelte Themen (in Bezug auf Berufsausbildung) BBiG
Regelungen zur dualen Ausbildung (Betrieb + Berufsschule)-
Ausbildungsvertrag, Inhalte, Dauer
Rechte und Pflichten von Azubis und Ausbildern
Prüfungen (Zwischen-, Abschlussprüfung)
Anerkennung von Ausbildungsberufen
Ausbildungsordnungen
Behandelte Themen (in Bezug auf Berufsausbildung) HwO
Ergänzt das BBiG für das Handwerk
Regelungen zu handwerklichen Ausbildungsberufen
Meisterpflicht & Meisterprüfung
Eintrag in die Handwerksrolle
Zuständigkeit der Handwerkskammern
Behandelte Themen (in Bezug auf Berufsausbildung) BUrlG
Regelung des gesetzlichen Mindesturlaubs
Behandelte Themen (in Bezug auf Berufsausbildung) JArbSchG
Schutzvorschriften für minderjährige Auszubildende (unter 18 Jahren)
Arbeitszeitregelungen
Pausen- und Ruhezeiten
Beschäftigungsverbote bei gefährlichen Arbeiten
Regelungen zu Urlaub (mind. 25–30 Tage je nach Alter)
Ärztliche Untersuchungen vor Ausbildungsbeginn
Unterschied BBiG & Ausbildungsordnung
BBiG = Allgemeines Gesetz für die berufliche Bildung.
Ausbildungsordnung = Konkrete Vorschrift für einen bestimmten Ausbildungsberuf, die auf Grundlage des BBiG erlassen wird.
-> Bundeseinheitliche Berufsausbildung
-> Erlassen durch Bundesminister für Wirtschaft + Technologie oder zuständigen Fachminister im Einvernehmen mit Bundesminister Bildung + Wissenschaft
Mindestinhalte Ausbildungsordnung
Genaue Bezeichnung Ausbildungsberuf
Ausbildungsdauer
Kenntnisse & Fertigkeiten die zu vermitteln sind
Ausbildungsrahmenplan (sachliche + zeitliche Gliederung wie Kenntnisse vermittelt werden)
Basierend hierauf wird erstellt: betrieblicher Ausbildungsplan + Prüfungsanforderungen
Prüfungsanforderungen
Überwachung findet über zuständige Kammern statt
Betrieblicher Ausbildungsplan
Betriebsindividuell
Sachliche + zeitliche Ordnung der Ausbildung
Muss abgestimmt sein mit Berufsbild + Ausbildungsrahmenplan + Prüfungsanforderungen (Ausbildungsordnung)
Unterstützung beim Erstellen durch Berater und wird von diesen kontrolliert
Reihenfolge Ausbildungsvertrag
1. Verschriftlichung Arbeitsvertrag
2. Unterzeichnung beider Parteien + ggf. gesetzliche Vertreter
3. Einreichung Kammer
Kammer trägt in Verzeichnis (Lehrlingsrolle) ein -> Verhältnis gilt als begründet
Persönliche & fachliche Eignung
1. Fachliche Eignung
Berufliche Qualifikation ->abgeschlossene Berufsausbildung/einschlägige Berufserfahrung mit gleichwertigen Kenntnissen nachweisen
Berufspädagogische Eignung -> Nachweis durch die Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
2. Persönliche Eignung, es darf nicht wer
erzieherisch ungeeignet
bestimmter Straftaten (z. B. Sexualdelikte, Gewaltverbrechen, schwerer Betrug)
3. Für Auszubildende selbst
Mindestalter: In der Regel ab dem 15. Lebensjahr (Ausnahmen bei früherem Schulabschluss).
Schulbildung: Kein gesetzlich vorgeschriebener Abschluss, aber Betriebe verlangen oft bestimmte Schulabschlüsse.
Persönliche Eignung: Der Azubi sollte gesundheitlich geeignet sein und die Ausbildung ernsthaft anstreben.
Mindestangaben Ausbildungsvertrag
Art der Ausbildung
Sachliche+ zeitliche Gliederung
Ziel
Beginn + Dauer (i.d.R. min. 2 – max. 3 Jahre)
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb Betriebes
Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
Dauer Probezeit (min. 1 – max. 4 Monate)
Urlaubsdauer
Ausbildungsvergütung + Zahlungstermine
Hinweise auf Tarifverträge + Betriebs- & Dienstvereinbarungen
Form Ausbildungsnachweis
Angaben Azubi + Betrieb
Kündigungsvoraussetzungen
Pflichten und Rechte Azubi + Ausbilder
Beendigung Ausbildungsvertrag
Probezeit:
->Beide Parteien sollen feststellen, ob Azubi für Tätigkeit geeignet ist
->Azubi soll feststellen, ob Tätigkeit gefällt
Ohne Angabe von Gründen
Kündigungsfrist aus Vertrag ist zu beachten
Kündigung Minderjährige
Muss an gesetzliche Vertreter gerichtet werden (BGB)
Nach Probezeit:
Vergütung Ausbildung vs. normale Anstellung
Urlaub Ausbildung vs. reguläre Anstellung
Technischer Wandel
Definition: Entwicklung + Einführung neuer Technologien + Innovationen
Beispiele:
Automatisierung
Internet
künstliche Intelligenz
Mobiltechnologie
Sozialer Wandel
Transformation der sozialen Strukturen, kulturellen Muster, Wertvorstellungen + Verhaltensweisen innerhalb einer Gesellschaft über einen bestimmten Zeitraum
Beispiele für Veränderungen:
· Konsumverhalten
· Kommunikation
· Gesundheitsbewusstsein
· Arbeitswelt
· Gesellschaftliches Bewusstsein (z.B. Diversität, Nachhaltigkeit)
Wechselwirkung Sozialer und Technischer Wandel
Technischer Wandel ist oft ein Treiber für sozialen Wandel
Lebenslanges Lernen
Technologischer Wandel
Digitalisierung & Automatisierung: Neue Software, KI-Systeme, Maschinen und Produktionsverfahren ersetzen alte Methoden. Wer beruflich mithalten will, muss seine Kenntnisse regelmäßig aktualisieren.
Schneller Wissensfortschritt: Fachwissen veraltet heute oft in wenigen Jahren. Das, was man in Ausbildung oder Studium gelernt hat, reicht nicht mehr für ein ganzes Arbeitsleben.
Neue Berufsbilder: Viele Jobs verschwinden, gleichzeitig entstehen neue Tätigkeiten, die spezielles Wissen erfordern.
Demografischer Wandel: Ältere Arbeitnehmer bleiben länger im Berufsleben, müssen aber ihre Kompetenzen anpassen, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Veränderte Arbeitsformen: Projektarbeit, Teamarbeit, Homeoffice oder internationale Zusammenarbeit verlangen zusätzliche Soft Skills (Kommunikation, Selbstorganisation, interkulturelle Kompetenz).
Steigende Kundenerwartungen: Dienstleistungsorientierung, Nachhaltigkeit und individuelle Kundenwünsche machen es notwendig, ständig neue Arbeitsweisen zu lernen.
Persönliche Perspektive
Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit: Wer offen für Weiterbildung ist, hat bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Karriereentwicklung: Neue Kenntnisse eröffnen Möglichkeiten für Aufstieg, Spezialisierung oder Quereinstieg.
Selbstverwirklichung: Lernen fördert Motivation, Kreativität und persönliche Entwicklung.
Zusammengefasst: Durch den technischen und sozialen Wandel ändern sich Arbeitswelt, Berufsbilder und Anforderungen permanent. Um arbeitsfähig, wettbewerbsfähig und zukunftssicher zu bleiben, ist lebenslanges Lernen unverzichtbar.
Einflüsse auf die menschliche Arbeitsleistung
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