Recycling und Wiederverwertung
Ziel: Rohstoffe zurückgewinnen und wieder in den Produktionskreislauf einführen.
Spart Ressourcen und Energie.
Beispiele: Papier, Metall, Glas oder Kunststoffe recyceln statt neu produzieren
Unterscheidung:
Recycling: Stoffliche Wiederverwertung.
Wiederverwendung: Produkt wird direkt erneut genutzt (z. B. Mehrwegflaschen).
Energie- & Materialverwendung
Ziel: Effizienter Einsatz von Energie und Rohstoffen im Betrieb.
Maßnahmen:
Einsatz energieeffizienter Maschinen
Vermeidung von Materialverschwendung
Nutzung erneuerbarer Energien
Ergebnis: Kostenersparnis und geringere Umweltbelastung
Betriebsbedingte Umweltbelastungen
Umfassen alle negativen Umweltauswirkungen, die durch betriebliche Tätigkeiten entstehen:
Abgase, Abwasser, Lärm, Abfälle, Emissionen, Bodenverunreinigungen
Ziel: Belastungen vermeiden, vermindern oder kompensieren.
Wichtig: Regelmäßige Umweltüberwachung und Wartung von Anlagen.
Umweltrecht
Gesamtheit aller Gesetze zum Schutz der Umwelt (Luft, Wasser, Boden, Artenvielfalt). Betriebe sind verpflichtet, gesetzliche Grenzwerte einzuhalten und umweltrechtliche Auflagen zu erfüllen.
Kreislaufwirtschafts- & Abfallgesetz
Ziel: Abfälle vermeiden, verwerten und umweltgerecht beseitigen.
Grundprinzip: „Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung“.
Verpflichtet Betriebe zur:
Getrennten Sammlung von Abfällen
Dokumentation von Abfallmengen und -arten
Verantwortungsvollen Entsorgung
Betriebliches Abfallwirtschaftskonzept
Individuelles Konzept eines Betriebs zur systematischen Abfallvermeidung und -verwertung.
Enthält:
Art, Menge und Herkunft der Abfälle
Maßnahmen zur Vermeidung, Trennung, Verwertung, Entsorgung
Zuständigkeiten und Abläufe im Betrieb
Ziel: Gesetzeskonforme, effiziente und umweltschonende Abfallwirtschaft
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