Wozu ist ein Kaufmann verpflichtet?
Er ist dazu verpflichtet:
Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen
Die Buchführung so zu gestalten, dass sich ein sachverständiger Dritter (z.B.) Wirtschaftsprüfer innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage eines Unternehmens verschaffen kann
Die Geschäftsvorfälle müssen in der Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar und zurückverfolgbar sein
Wie hat ein Kaufmann seine Handelsbücher zu führen?
Er muss sich dabei einer “lebenden Sprache” bedienen, d.h. dass zum Beispiel Latein nicht zulässig ist.
Werden Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole verwendet, muss im Einzelfall deren Bedeutung eindeutig festgelegt und klar gekennzeichnet werden.
Alle Eintragungen in den Büchern und sonstige Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.
Eintragungen oder Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr erkennbar ist (z.B. durch radieren).
Außerdem dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie bereits ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.
Welche Unterlagen muss ein Kaufmann verpflichtend aufbewahren?
Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben abgesendeter Handelsbriefe, Buchungsbelege etc.
Warum führt der Kaufmann überhaupt Bücher?
Für sich selbst, um:
sich einen Überblick über Vermögen und Schulden zu verschaffen
Entscheidungen treffen zu können
Den Erfolg zu ermitteln (Gewinn & Verlust)
Zur Kontrolle
Für Außenstehende, um:
das Finanzamt zu informieren (Steuern)
zur Information für Banken (z.B. bei Kreditanfragen)
Wie sind die Aufbewahrungsfristen?
10 Jahre: Jahresabschlüsse (Bilanzen), Buchungsbelege, Inventare, Lohnunterlagen, Steuerunterlagen, Verträge (sofern buchungsrelevant) etc.
8 Jahre: Rechnungen, Kontoauszüge, Kassenzettel, Reisekostenabrechnungen, Lohnlisten etc.
6 Jahre: Handels- und Geschäftsbriefe, z.B. Angebote, Auftragsbestätigungen, Korrespondenzen etc.
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