Geschäftsfähigkeit
Definition
GF ist die Fähigkeit Rechtsgeschäfte selbstständig abzuschließen.
Stufen von Gescheftsunfähigen Personen
Gescheftsunfähig sind:
Natürliche Personen von Geburt bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres
Dauerhaft psychisch gestörte Personen, die unter Betreuung stehen
=> RG sind nichtig
Ausnahme: Botengänge (muttizettel)
Gescheftsfähigkein
Stufen von berschrenkte GF
Alter:
natürliche personen mit Vollendung des 7. lenbensjahres bis zur Vollendung des 18.
Rechtliche Wirkung:
RG sind schwebend unwirksam
RG sind nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gültig
Ausnahme:
im rahmen des Taschendeldpatagraphen (mit eigenen Mitteln)
Rechtliche Vorteile (Geschenke)
Dienst oder abeitsverhältnis (erlaubtes Arbeitsverhältnis)
Gescheftsfähigkeit
Shuffle volle GF
natürliche Personen, ab dem vollenden des 18. Lebensjahres
Juristische Personen
=> GR sind gültig
Was ist eine Juristische Person?
Kein Mensch sondern eine rechtliche Konstruktion
Firma, verein oder Stiftung
Z.B GmbH
Sie können:
Verträge abschließen
Eigentum besitzen
Klagen und verklagt werden
Vertragsarten einseitig
Nicht empfangsbedürftige RG
Privatrecht
(Bürgerliches- Zivilrecht)
Regelt die Rechtsbeziehung zwischen Bürgern untereinander.
(Ausnahme bei Gleichordnungsverhältnis zwischen privaten und Saat)
Stellung der Streitparteien
Streitparteien sind gleichgestellt (=> gleichordnungsverhältnis)
Zweck
Feststellung, Durchsetzung und Einhaltung privater Pflicheten.
Typisches handlungsinstrument
Vertrag
(Legitimation durch Willenserklärung) WE
Einleitung
Durch Erhebung einer privaten klage
Rechtsgebiete z.B.
Mietrecht
Arbeitsrecht
Erbrecht
Kaufrecht
Sachrecht
Familienrecht
A heiratet B
A kauft auto bei B
Öffentliches recht
Regelt die Rechtsbeziehung zwischen
Bürger + Staat
Staaten
Staatsorgane
Stellung der streitspartei
Staat als übergeordnete Streitparteien
(=über/unter geordnetes Verhältnis)
Feststellung der (Un-) schuld des beklagten sowie Schutz von leben, Gesundheit oder Eigentum durch den Staat
Verwaltungsakt
(Legitimation durch Gesetz)
Durch klage des Staatsanwalts bei begründeten Verdacht einer Straftat
Strafrecht
Verhaltungsrecht
Völkerrecht
Sozialrecht
Steuerrecht
Europarecht
Kirchrecht
Eigentum
Rechtliche Verfügungsgewalt über eine sache
Z.B. Herr s kauft ein Einfamilienhaus. Ein natrvertrag liegt vor. Herr s ist Eigentümer des Hauses
Besitz
Tatsächliche Verfügungsgewalt über eine sache.
Z.B. lisa leit Ben ein buch. Ben ist der Besitzer des buches.
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