Positive Einnahmen
Zinsen
Dividenden
Investmenterträge
Vereinnahmte Stückzinsen
Kursgewinne Verkauf Aktien/WP
Negative Einnahmen
gezahlte Stückzinsen
Kursverlust Verkauf Aktien/ WP
Einkommenssteuerschuld ist durch Abzug der Abgeltungssteuer abgegolten
& müssen somit nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden
KESt 25%
SolZ 5,5% der KESt
Ggf. Kirchensteuer 8-9% der KESt
(gekappt / abgerundet)
First-In-First-Out Methode
(zuerst gekaufte WP werden auch zuerst verkauft)
Möglichkeiten zur Verhinderung Steuerabzug
Höhe Sparer-Pauschbetrag
1000€ Alleinstehende
2000€ Verheiratete
befristet / unbefristet möglich
Rückwirkend zum 01.01 möglich
Befristung immer bis Jahresende möglich (auch Todesfall)
Aufteilbar auf verschiedene Institute
Verfall des nicht ausgeschöpften Teils zum Jahresende
Gesamteinkünfte des Anlegers > 9984€ EUR (2022) nicht übersteigen
3 Jahre gültig
Beantragung beim örtlichen Finanzamt
Kinder/ Rentner
Allgemein
=> Verluste können als negative Einnahmen angesetzt werden & haben eine steuerliche Wirkung
Verrechnung Aktienverlusttopf
Verrechnung allg. Verlustverrechnungstopf
Verrechnung mit FSA
Besteuerung verbleibender Betrag
Verluste führen zu Erstattung bereits gezahlter KESt
Wiederaufleben FSA
Einstellung in den jeweiligen Topf
Verlusten aus Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden
Verluste Aktienverkäufe nur in Aktienverlusttopf
=> keine Steuererstattung, FSA-Wiederaufleben oder Einstellung in allg. Verlustverrechnungstopf
Einstellung von Verlusten aus WP-Verkäufen & gezahlten Stückzinsen
=> können auch mit Aktiengewinnen verrechnet werden
Verlust Jahresende
=> Übertrag Verlust ins Folgejahr
oder
=> Bescheinigung über nicht ausgeglichene Verluste zur Geltendmachung in Steuererklärung
Kein Übertrag auf Folgejahr
NV-Bescheinigung
Beantragung Finanzamt
Befristet max. 3 Jahre
Keine Betragsbegrenzung
FSA
max 1000€ p.P. / 2000€ p. Ehepaar
Wird beim Institut erteilt
Befristet oder unbefristet erteilt
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