Prüfungsschema für den Vertragsabschluss
Anspruchsgrundlage (häufig 1061 ABGB)
Voraussetzungen für die Übergabe eines Kaufgegenstandes (§§861 ff ABGB)
wirksames Angebot (essentialia negotii, Zugang, Bindungswille, inhaltliche Bestimmtheit)
rechtzeitige Annahme des Angebots (Bindungswille des Empfängers, rechtzeitig)
Übereinstimmende Willenserklärung
Ergebnis
Was und für was ist Gewährleistung?
soll subjektives Äquivalenzverhältnis wiederherstellen
verschuldensunabhängig (aber Schadenersatz auch möglich —> längere Fristen)
für Mängel, die bereits bei Übergabe bestanden haben
Was ist ein Mangel?
Abweichung vom Vertraglich geschuldeten
gewöhnlich vorausgesetze Eigenschaften
bedungene (=vereinbarte) Eigenschaften
Welche primären Gewährleistungsbehelfe gibt es? - Wahlmöglichkeit?
Austausch & Verbesserung
Wahlmöglichkeit außer Aufwand unverhältnismäßig
Sekundäre Gewährleistungsbehelfe? - Wahrlmöglichkeit?
Was wenn jjegliche Gewährleistung abgeleht wird?
keine Wahlmöglichkeit bei geringfügigen Mängeln (immer Preisnachlass) sonst schon
Preisminderung & Vertragsauflösung (nicht möglich bei geringfügigen Mängeln)
wenn jegliche Gewährleistung abgelehnt wird —> Wahlrecht
(Beweislast)fristen bei Gewährleisung
ab Bereitstellung/Lieferung
bewegliche Güter - 2J, 1J Umkehr
unbewegliche Güter - 3J, 0,5J Umkehr
—> aber + 3 Monate um Mangel zu rügen
Prüfungsschma Gewährleistung
Welche Rechtsgrundlage?
Sachverhalt & Rechtslage
Tatbestandsmerkmale Gewährleistung (§§922 ff)
entgeltlicher Vertrag
Übergabe der Sache
Sachmangel liegt vor (bedungene/gewöhnlich vorausgesetze Eigenschaft)
vorhandensein bei der Übergabe
Rechtsfolgen (primär und sekundär)
Anspruch ja/nein
Bereicherungsrechtliche Rückabwickung (§1435)
Geltendmachung der Preisminderung hat zur Folge dass B ungerechtfertigt bereichert ist/dadruch fällt der Rechtsgrund für die 3000€ weg und können rückgefordert werden
Tatbestandsmerkmale
Erbrachte Leistung
Wegfall des Rechtgrundes
Wann VGG?
bewegliche Sachen
B2C
—> in §1 VGG geregelt
Irrtum Def.
liegt vor wenn eine Vertragspartei bei Vertragsabschluss unrichtige Vorstellungen der Wirklichkeit hatte (§871 ABGB)
Prüfungsschema Irrtum
Anspruchsgrundlage (kein Gestaltungsrecht)
Gültiger Kaufvertrag?? (nur kurz)
Liegt Irrtum vor?
Kausalität (Hätte A Vertrag bei Kenntnis der Wirklichkeit den Vertrag gar nicht/ zu anderen Bedingungen abgeschlossen?)
Beachtlichkeit
Geschäftsirrtum - wesentliche Eigenschaft der Ware liegt nicht vor
Erklärungsirrtum - Fehler in der Willenserklärung selbst, Versprechen, Verschreiben
der Irrende muss schutzwürdiger sein als der andere Vertragspartner
Voraussetzungen:
veranlasst
offenbar auffallen müssen
Irrtum rechtzeitig aufgeklärt
Rechtsfolgen
wesentlicher Irrtum (Vertrag wäre gar nicht zustande gekommen)
Vertrag kann als ganzer angefochten werden (§871 AGBG)
unwesentlicher Irrtum (Vertrag wäre unter anderen Bedingungen zustande gekommen)
Vertrag kann angepasst werden wenn hypothetischer Parteiwille vorhanden ist (niemand darf gezungen werden)
liegt nicht vor —> Auflösung und §877 ABGB (Rückerstattung wenn Rechtsgrund fehlt)
liegt vor —> §872 AGBG - Anpassung und für den Recht Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach §877 ABGB
Anspruch besteht ja nein?
Prüfungsschema Schadenersatz
Schaden - jeder Nachteil welcher jmd an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt wird (§1293 ABGB)
ex delicto / contracto
Kausalität / Adäquanz
War die Handlung/Unterlassen ursächlich für den Schadenseintritt —> kausal
denkt man sich nach der csqn Formel die verursachende Handlung weg, so wäre der Schaden nicht eingetreten
Folgen ungewöhnlich? entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass … eine Schaden verursacht —> Adäquanzzusammenhand liegt vor
Rechtswidrigkeit
1) Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht der Sorgfaltspflicht —> ex contractu
2) Verletzung der allgemeinen Pflicht zur Gefahrensabwehr - wer eine besondere Gefahrenquelle schafft, der ist verpflichtet, das Zumutbare zur Gefahrenabwehr zu leisten - jegliche Sicherheitsmaßnahmen zu unterlassen ist rechtswidrig
3) Bei der Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts (Eigentum, Freiheit, Leben, körperliche Unversehrtheit) ist die Rechtswidrigkeit iniziert und es besteht kein Rechtfertigungsgrund
Verschulden - hätte das gestzeswidrige Verhalten vermieden werden können (z.B durch Schutzmaßnahmen) —> fahrlässig
Beweislastumkehr
Mitverschulden
Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (§1323)
Welche Anknüpfungspunkte der Rechtswidrigkeit bei Schadenersatzforderungen gibt es?
Welche Sonderregelungen im Bereich des Schadenersatzes gibt es?
Sachverständigenhaftung - wenn jmd hinsichtlich seiner Tätigkeit als Sachverständiger gibt - muss er für jene Fähigkeiten einstehen, die für die Ausübung dieser Tätigkeitt gewöhnlich vorausgestzt wrden - §1299
Beweislastumkehr nach §1298 - wer behauptet, dass er ohne eigenes Verschulden seine Vertragspflicht nicht erfüllt hat, der muss dies beweisen
Wegehalterhaftung - Haftung nur wenn grob fahrlässig
Gehilfenhaftung nach §§1313 & 1315 ABGB
1) das Unternehmen/Arbeitgeber habftet für den Arbeitnehmer
2) Arbeitsnehmer muss dafür sorgen einen tüchtigen Arbeitnehmer zu beschäftigen
Gefährdungshaftung - speziell für Autos, Züge,…
Haftung ohne Verschulden … ohne Schuld keine Haftung außer
Sinnesverwirrung/Notlage durch eigenes Verschulden
bei Minderjährigen / geistig Kranken entscheidet ein Richter über das Ausmaß des Schadenersatzes
Was gibt es im Hinblick auf das Mitverschulden zu beachten?
Es muss der Normzweck gepürft werden und dann entschieden werden, ob ein Rechtswidrigkeitszusammenhang besteht oder nicht
Was ist das Eigentumsrecht?
Befugnis, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren und andere davon auszuschließen - §354 ABGB
Eigentümer darf eine Sach nach Willkühr benutzen, verändern - §362 ABGB
Welche Sachenrechlichen Verfahren gibt es und worauf zielen sie ab?
Eigentumsklage §366 - stärkster Anspruch
Eigentümer kann Sache vom Inhaber zurückfordern, wenn er ihm diese unberechtigt vorenthält
Eigentumsfreiheitsklage §523
für Störungen ohne Besitzentzug durch unberechtigte Dienstbarkeit —> Beseitigung der Störung
im Prinzip wie Besitzstörungsklage aber teuerer weil Eigentum bewiesen werden muss
Sonderfall Nachbarrecht §364 Abs 2 ABGB
Schutz vor Immissionen (Rauch, Lärm, Geruch, …)
—> Unterlassungsanspruch bis zum ortsüblichen Maß
Besitzschutz - Publizianische Klage §372
Schutz des besseren Besitzrechts
(ähnlich wie Eigentumsklage aber im Bezug auf Besitz - dringt gegen Eigentümer nicht durch)
Besitzstörungsklage
schützt nicht Eigentum sondern letzten Besitzstand
—> Beseitigung der Störung
schnelles einfaches Verfahren (30 Tage um zu klagen)
Prüfungsschema Eigentumsklage
x gegen y auf Herausgabe von … §366
Voraussetzungen
Anspruchssteller ist Eigentümer
Sache befindet sich bei Abspruchsgegner
Anspruchsgegner hat kein Recht auf Besitz
Anspruch besteht ja/nein
Welche Möglichkeiten gibt es Eigentum zu erwerben?
orignärer Eigentumserwerb - unabhängig vom Recht eines vorherigen Besitzers
Ersitzung
Neuschöpfung, Aneignung herrenloser Sachen, Vermischung
Gutgläubigen Erwerb §367 Abs 1 ABGB
beweglicher Sache
entgeltlicher Vertrag, der zum Eigentumserwerb geignet ist
gutgläubig - wusste nichts von z.B. Diebstahl
Art des Erwerbs
aus öffenticher Versteigerung
von Vertrauensperson des Eigentümers
von einem Unternehmer im Betrieb seines Unternehmens
derivativer Eigentumserwerb - Eigentumsrecht wird vom Voreigentümer abgeleitet
Titel & Modus (§380) müssen vorliegen
Erwerberkette
A —> B —> C
x T&M + T&M —> ohne gültigen Titel und Modus kann kein Eigentum übertragen werden und niemand kann mehr Recht übertragen als er selber hat (§422 ABGB)
Eigentumsfreiheitsklage
§523 auf Beseitigung der Störung
Sonderfall Nachbarrecht Prüfungsschema
Anspruchsgrundlage §364 Abs 2 ABGB
Einwirkung vom Nachbarsgrundstück
Störung des Eigentums
ortunübliche + wesentliche Beeinträchtigung
Unterlassungsanspruch bis zum ortsüblichen Maß
Besitz(-er) def.
tatsächliche Herrschaftsgewalr über eine Sache
Besitzer: Besitz + Besitzwille
Bestandteile des qualifizierten Besitzes
rechtmäßig - beruht auf gültigem Titel wie Schenkung oder Kaufvertrag
Redlich - Besitzer glaubt gutgläubig rechtmäßig zu besitzen
Echt - Besitz darf nicht mi Gewalt/List erlang, nicht heimlich, nicht nur bittweise erlangt werden
Publiziansiche Klage - Prüfungsschema/Voraussetzungen
Anspruchsgrundlage §372
Sachbesitz
qualifizierter Besitzer
rechtmäßig
redlich
echt
Ergebnis … Anspruch auf Herausgabe der Sache
Das Eigentumsrecht ist ein absolutes Herrschaftsrecht & geht de, Besitzrecht vor - Anprüche gegen den Eigentümer dringen nicht durch
Besitzstörungsklage - Prüfungsschema/Voraussetzungen
Anspruchsgrundlage §339
Anspruchsteller war Besitzer zum Zeitpunkt der Besitzentziehung (Besitz + Wille zum Behalten der Sache)
Besitzstörung
Eigenmacht - keine Berechtigung für Störung
innerhalb von 30 Tagen muss die Klage eingebracht werden —> dann schnelle Verfahren, es wird nciht entschieden, wem das Recht an der Sache zusteht
Wiederherstellung des Zustandes vor der Besitzstörung
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