Definition
Eine unrechtmäßige Bereicherung ist die Vermögensvermehrung mit dem Wissen, dass man keinen Anspruch darauf hat
die Beute befindet sich in einem besonders geschützten Raum oder Behältnis
der Täter dringt in dieses mit Überwindung eines Widerstandes ein
der Täter nimmt die Beute weg
Ein mit einer Liegenschaft verbundeses, durch Dach und Wände begrenztes Bauwerk, das den Zutritt von Menschen ermöglicht und dauerhaft besteht
des Wohnbesürfnisses zu dienen
→ muss nicht tatsächlich bewohnt sein
Raumgebilde, das zur Beförderung von Menschen oder Sachen dient.
Ist auch der Diebstahl eines Transportmittels qualifiziert?
ja
Umzäunte Orte, an denen erkennbar und längerfristig Güter aufbewahrt werden.
Ein umschlossener (≠ abgeschlossener) Raum, zB Keller, Schaufenster, Zimmer
Einsetzen nicht unerheblicher Kraft, um dadurch den Widerstand einer Umschließung zu überwinden
Benutzen einer nicht zum Betreten des Raumes bestimmte Raumöffnung oder einer Überklettern einer Absperrung
→ der Täter muss mit dem gesamten Körper in den geschützten Raum gelangen
Ein ohne Wissen und Willen des Berechtigten angefertigter Schlüssel
→ Diebstahlsabsicht beim nachmachen lassen nicht notwendig
Schlüssel, der dem Gewahrsamsinhaber abgenommen, abgenötigt oder herausgelockt wurde.
widerrechtliche Erlangung ≠ widerrechtlicher Gebrauch
Ist es ein Einbruchsdiebstahl, wenn der Täter zB einen Safe mitnimmt und ihn zuhause aufbohrt?
Nein - für den Einbruchsdiebstahl benötigt man zuerst den Einbruch und dann den Diebstahl
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