externen Informationsempfängerinnen der Finanzbuchhaltung
Aktionäre, Gläubiger, Finanzamt, Kreditinstitut, Lieferanten,
verschiedene Bücher der Finanzbuchhaltung
Grundbuch (auch Journal genannt): Sämtliche Geschäftsfälle werden mit einem Buchungssatz in zeitlicher (chronologischer) Reihenfolge fortlaufend aufgezeichnet (gebucht).
Hauptbuch: Alle Geschäftsfälle werden mit einem Buchungssatz in sachlicher (systematischer) Ordnung auf Sach- und Erfolgskonten erfasst (gebucht).
Nebenbücher: In einem Nebenbuch werden bestimmte Sachkonten näher erläutert, um wichtige Einzelheiten über diese bestimmten Sachkonten zu erfahren.
Beispiele für Nebenbücher
Kontokorrentbuchhaltung: Es werden alle Geschäftsvorgänge mit jeder einzelnen Kundin bzw. jedem einzelnen Kunden (Debitor/-in) sowie jedem einzelnen Lieferunternehmen (Kreditor) erfasst. Diese Konten ermöglichen eine laufende Kontrolle der Zahlungsein- und -ausgänge sowie eine Überwachung des Skontoabzugs.
Debitorenbuchhaltung: Forderungen gegenüber den einzelnen Kundinnen bzw. Kunden
Kreditorenbuchhaltung: Verbindlichkeiten gegenüber den einzelnen Lieferunternehmen
Lagerbuchhaltung: Jeder einzelne Artikel/jedes Bauteil wird im Regelfall über ein IT-gestütztes Warenwirtschaftssystem erfasst. Durch diese Erfassung der laufenden Zu- und Abgänge kann jederzeit der buchmäßige Lagerbestand festgestellt werden.
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung: Hier erfolgt die Führung eines Lohn- bzw. Gehaltskontos für jede Mitarbeiterin bzw. jeden Mitarbeiter des Unternehmens. Zu den wichtigsten Angaben eines solchen Kontos gehören Name, Steuerklasse, Bruttoverdienst, Steuerabzüge, Sozialversicherungsangaben, Auszahlungsbetrag.
Anlagenbuchhaltung: Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden einzeln aufgelistet. Um bei der Vielfalt der Anlagengüter einen genauen Überblick zu behalten und die bilanziellen Abschreibungen zum Ende des Geschäftsjahres richtig zu ermitteln, wird für jedes einzelne Anlagengut ein gesonderter Anlagenstammsatz geführt.
Kassenbuchhaltung: Das Kassenbuch erfasst alle baren Zahlungsvorgänge (Einzahlungen und Auszahlungen) und weist den aktuellen Kassenbestand aus. 2.1.1 Adressaten der Finanzbuchhaltung 2.1.3 Aufgaben der Finanzbuchhaltung
Jahresabschluss
Nach den Vorschriften des Handelsrechts i(§ 242 HGB).
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht dieser aus der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (§ 242 HGB), bei Kapitalgesellschaften kommt noch ein Anhang hinzu (§ 264 HGB).
Die wesentlichen Aufgaben des Jahresabschlusses sind:
Rechenschaftslegung und Information
Grundlage für die Gewinnverteilung
Grundlage der Steuerermittlung
Eltemente des Jahresabschlusses
Billanz: Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens darstellen Zeitpunktbetrachtung: zum Ende des Geschäftsjahres, meist zum 31.12. (Stichtagsbetrachtung)
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Aufwendungen und Erträge des Unternehmens gegenüberstellen, Ermittlung des Erfolgs (Gewinn bzw. Verlust) Zeitraumbetrachtung: bezogen auf das gesamte Geschäftsjahr, meist vom 01.01. bis zum 31.12.
Anhang (nur Kapitalgesellschaften): Erläuterungen zu den Einzelposten der Bilanz und der GuV, z. B. Darstellung der Bewertungs- und Abschreibungsmethoden und der Beteiligungsverhältnisse
Last changed7 days ago