Welche Besonderheiten bestehen beim Eröffnungsantrag durch das Finanzamt? Welcher Rechtsschutz besteht hiergegen?
Eröffnungsantrag ist kein Verwaltungsakt, da keine Rechtswirkung entfaltet
Rechtsschutz: Hauptsacheklage nach § 40 Abs. 1 FGO (Leistungsklage auf Unterlassen bzw. Rücknahme des Antrags) ist zulässig bis zur Eröffnung, weil die Behörde nur bis dahin den Antrag zurücknehmen kann.
Vorläufiger Rechtsschutz: Nur die einstweilige Anordnung nach § 114 FGO kommt in Betracht; nicht die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO bzw. § 69 Abs. 3 FGO.
Klageart: Eine Anfechtungsklage scheidet aus, weil kein Verwaltungsakt vorliegt.
Ermessen der Finanzbehörde: Die Behörde muss Abwägung zwischen Einziehungsinteresse und dem Schaden für den Schuldner vornehmen; ein Antrag ist nur bei nicht unerheblichen Steuerforderungen und fehlender realistischer Rückzahlungsoption zulässig.
Bestandskraft und Erlassantrag: Ein Antrag kann auch bei noch nicht bestandskräftiger Forderung gestellt werden, nicht jedoch bei ernstlichen Zweifeln an der Forderung oder bei einem nicht aussichtslosen Erlassantrag des Steuerpflichtigen.
Wann ist eine Steuerschuld eine Insolvenzforderung und wann eine
Masseforderung?
wenn Steuerschuld erst nach der Insolvenzeröffnung begründet wird -> Masseforderung
wenn Steuerschuld vor Insolvenzeröffnug begründet wird -> Insolvenzforderung
Wie werden Gläubiger im Insolvenzverfahren unterschieden?
Was ist eine Insolvenzforderung?
Was ist eine Masseforderung?
Insolvenzforderung:
Eine Insolvenzforderung ist eine Forderung, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.
Rechtsgrundlage: § 38 Insolvenzordnung (InsO)
Typische Beispiele:
unbezahlte Rechnungen
Darlehen, die schon vorher fällig waren
Löhne aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung
Diese Forderungen müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Sie werden nur anteilig (Quote) aus der Insolvenzmasse bezahlt, oft nicht vollständig.
Masseforderung: Eine Masseforderung entsteht nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch die Verwaltung der Insolvenzmasse.
Rechtsgrundlage: § 55 InsO
Kosten des Insolvenzverfahrens
Vergütung des Insolvenzverwalters
neue Verträge, die der Insolvenzverwalter abschließt
Löhne für Arbeitnehmer nach Insolvenzeröffnung
Diese Forderungen werden vorrangig und vollständig aus der Insolvenzmasse bezahlt (sofern Masse vorhanden ist).
Wie ist eine Steuerforderung als Insolvenzforderung verfahrensmäßig zu
behandeln?
können durch FA nur geltend gemacht gemacht werden, indem die Vollstreckungsstelle des FA diese beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmeldet.
Insolvenzforderung werden gleichgmäßig behandelt und anteilig befriedet (nach Quote)
Vollstreckungsverbot fürs FA gem. § 89 Abs. 1 InsO
Was passiert, wenn der Insolvenzverwalter der Anmeldung der Steuerforderung als Insolvenzforderung zur Tabelle widerspricht?
Unterscheidung:
Kein Steuerbescheid vor Insolvenzeröffnung: Die Steuerforderung wird per Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO gegenüber dem Insolvenzverwalter festgestellt; Einspruch und Klage sind möglich. Nach Bestandskraft erfolgt der Tabelleneintrag, eine Steuerfestsetzung nach § 155 AO entfällt.
Steuerbescheid bereits ergangen: Die Berechtigung der Forderung wird durch Fortführung des unterbrochenen Rechtsbehelfs- oder Klageverfahrens geklärt, nicht durch einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO.
Wie ist eine Steuerforderung als Masseforderung verfahrensmäßig zu
Steuerbescheid wird gegen den Insolvenzverwalter festgesetzt
Insolvenzverwalter erhält vom FA eine gesonderte Massesteuernummer
Vollstreckungsverbot gilt hier nicht
Was versteht man unter einer Insolvenzanfechtung?
ein Mittel, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte
Schmälerung der Masse zu korrigieren.
Zweck der insolvenzrechtlichen Anfechtung ist es also, sachlich nicht gerechtfertigte Vermögensverschiebungen, die die spätere Insolvenzmasse verkürzt haben, rückgängig zu machen
Warum gibt es die Insolvenzanfechtung?
Rechtshandlungen vor der Insolvenzeröffnung sind grundsätzlich wirksam und schützen das Vertrauen der Geschäftspartner. Haben solche Handlungen jedoch zur Benachteiligung der Gläubiger geführt – etwa durch Vermögensübertragungen, Verschleuderung von Vermögen oder bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger –, ermöglicht die Insolvenzordnung im Interesse aller Insolvenzgläubiger deren Anfechtung unter bestimmten Voraussetzungen (§§ 129–147 InsO). Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen und die verkürzte Insolvenzmasse wiederherzustellen.
Wann liegt eine „kongruente Deckungshandlung“ und wann eine „inkongruente Deckungshandlung“ vor?
kongruente Deckungshandlung § 130 InsO liegt vor, wenn ein Gläubiger genau das erhält, was ihm zusteht, wie und zu dem Zeitpunkt, zu dem er es beanspruchen kann
Eine inkongruente Deckung § 131 InsO liegt vor, wenn der Gläubiger etwas erhält, was ihm so nicht zusteht oder nicht zu diesem Zeitpunkt oder nicht auf diese Weise.
Welche Unterschiede ergeben sich für die Vorsatzanfechtung bei kongruenten und inkongruenten Deckungshandlungen?
Welche steuerrechtliche Stellung hat ein Insolvenzverwalter?
Handels- und steuerrechtliche Buchführungspflichten § 155 Abs. 1 S. 1 und 2 InsO
Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Schuldners; § 34 Abs. 1 und Abs. 3 AO
Auskunfts-, Anzeige- und Nachweispflichten.
Inwiefern haftet ein Insolvenzverwalter?
Für die Haftung des Insolvenzverwalters bestehen zwei verschiedene Rechtsgrundlagen:
insolvenzrechtliche Haftung: Nach § 60 InsO haftet der Insolvenzverwalter allen Beteiligten für die Erfüllung der ihm nach der InsO obliegenden Verpflichtungen.
steuerrechtliche Haftung: Nach § 69 AO + § 34 AO haftet der InsV für die Erfüllung der ihm auferlegten steuerlichen Pflichten.
Welche besonderen Insolvenz-Verfahrensarten gibt es?
Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO)
Verbraucherinsolvenz (§§ 304 ff. InsO)
Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO)
Was versteht man unter der Eigenverwaltung?
Die Eigenverwaltung ist eine Ausnahmeform des Insolvenzverfahrens, die nur auf Antrag des Schuldners möglich ist. Sie kommt in Betracht, wenn es Vorteile bringt, dass der Schuldner weiterhin selbst verwaltet, etwa weil seine Kenntnisse unverzichtbar sind oder die Insolvenz nicht in seinem Verantwortungsbereich entstanden ist. Die Aufsicht übernimmt dabei ein Sachwalter.
Zur Vorbereitung der Eigenverwaltung gibt es zwei Verfahren:
Vorläufige Eigenverwaltung (§§ 270b, 270c InsO)
Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO)
Beide sind Eröffnungsverfahren, die mit der eigentlichen Insolvenzeröffnung enden.
In der Eigenverwaltung übernimmt der Schuldner selbst Aufgaben, die sonst ein Insolvenzverwalter hätte – z. B. die Erstellung von Masseverzeichnis, Gläubigerverzeichnis und Vermögensübersicht sowie die Berichterstattung im Berichtstermin (§ 281 InsO).
Was versteht man unter dem Schutzschirmverfahren?
weck: Das Schutzschirmverfahren dient wie die vorläufige Eigenverwaltung der Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenssanierungen.
Wer kann es nutzen: Es kommt bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in Betracht, nicht aber bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit.
Ablauf und Frist: Der Schuldner arbeitet innerhalb von drei Monaten unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters (nicht Insolvenzverwalter) ein Sanierungskonzept aus und muss spätestens nach drei Monaten einen Insolvenzplan vorlegen (§ 270d InsO).
Rechte des Schuldners: Im Schutzschirmverfahren darf der Schuldner grundsätzlich seinen Sachwalter auswählen; das unterscheidet es von der vorläufigen Eigenverwaltung.
Praktische Hürde: Vor Beginn ist eine Bescheinigung erforderlich, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Diese Nachweispflicht und die damit verbundenen Kosten/Fristen führen häufig dazu, dass betroffene Unternehmen stattdessen die vorläufige Eigenverwaltung wählen.
Wie läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren ab?
Pflichtverfahren für natürliche Personen nach § 304 InsO (z. B. Erwerbslose, Arbeitnehmer).
Abgrenzung Selbständige: Bis 19 Gläubiger meist Verbraucherinsolvenz; ab 20 Gläubiger Regelinsolvenz.
Ablauf in Kürze: Nach gescheitertem außergerichtlichen Vergleich Einreichung von Vermögensverzeichnis und Schuldenbereinigungsplan; bei Scheitern folgen §§ 311 ff. InsO; Ziel ist die Restschuldbefreiung.
Steuern: Vor Entscheidung erhält der Schuldner Steuerbescheide; nach Eröffnung erhält der Treuhänder sie.
Wie kann eine Restschuldbefreiung erreicht werden?
Jede natürliche Person (Verbraucher und unternehmerisch Tätige) kann durch ein Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung erreichen.
Verfahrenswahl:
Verbraucherinsolvenz für Verbraucher (z. B. Arbeitnehmer, Rentner, ehem. Selbständige mit überschaubarem Vermögen).
Regelinsolvenz für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Unternehmer.
Wege zur Restschuldbefreiung: Erfüllung eines Insolvenzplans (§ 227 InsO); Schuldenbereinigungsplan im Verbraucherinsolvenzverfahren; oder das eigentliche Restschuldbefreiungsverfahren (§§ 286–303 InsO).
Voraussetzung: Restschuldbefreiung setzt in der Regel die Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens voraus; bei Nicht-Eröffnung mangels Masse oder Einstellung entfällt die Befreiung (Ausnahme: Vorschusszahlung oder Stundung der Verfahrenskosten).
Wie läuft ein Restschuldbefreiungsverfahren ab?
Kernpunkt: Antrag auf Restschuldbefreiung mit Abtretungserklärung für pfändbare Dienstbezüge bzw. ersetzende laufende Bezüge für die Dauer von drei Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Verfahrensablauf: Antrag kann frühestens mit dem Insolvenzeröffnungsantrag gestellt werden und muss spätestens zwei Wochen nach dem gerichtlichen Hinweis erfolgen; der konkrete Abtretungsempfänger (Treuhänder) kann zum Zeitpunkt der Antragstellung noch unbenannt sein.
Entscheidung und Rechtsmittel: Im Schlusstermin werden Insolvenzgläubiger und Insolvenzverwalter angehört; das Insolvenzgericht entscheidet über den Befreiungsantrag (mit möglichen Rechtsmitteln, z. B. sofortige Beschwerde) und kann anschließend das Insolvenzverfahren aufheben.
Wie kann ein Steuerberater die Insolvenzfestigkeit einer Honorarzahlung
erreichen?
Nutzung des Bargeschäftsprivileg gem. § 142 InsO (schließt die Anfechtung mit Ausnahme von § 133 InsO aus)
Vertragliche Verknüpfung zwischen Beratungsleistung und Honorar.
Gleichwertigkeit der Leistungen (Angemessenheit des Honorars).
Unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang: nach Rechtsprechung des BGH regelmäßig max. 30 Tage zwischen Leistung/Beginn der Tätigkeit und Zahlung.
Form: „bar“ ist nicht erforderlich; entscheidend ist der unmittelbare zeitliche Zusammenhang.
Zahlung durch Dritte
Wie kann ein Insolvenzverwalter vereinnahmte Honorare vom Steuerberater zurückholen?
Dem Insolvenzverwalter ist in den §§ 129 ff. InsO ein reiches Instrumentarium an Anfechtungstatbeständen mit an die Hand gegeben. Allein aufgrund unglücklicher Zeitumstände können daher vereinnahmte Honorare durch den späteren Insolvenzverwalter über das Vermögen eines
Mandanten angefochten und vom Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse zurückgefordert werden
(§ 143 InsO).
Wie kann sich ein Steuerberater gegen eine Insolvenzanfechtung nach § 130 InsO verteidigen?
Verteidigung: Möglich ist, fehlende Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit oder von einem gestellten Eröffnungsantrag darzulegen (§ 130 Abs. 1 InsO).
Praktische Lage: Steuerberater haben meist Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung (z. B. durch Bilanz) oder von Umständen, die darauf schließen lassen (§ 130 Abs. 2 InsO). Prüfpflichten sind durch BGH‑Rechtsprechung und § 102 StaRUG verschärft.
Konsequenz bei Kenntnis: Vereinnahmte Honorare in den letzten drei Monaten vor dem Eröffnungsantrag sind bei Kenntnis der Krise anfechtbar (§ 130 Abs. 1 S.1 Nr.1 InsO) und müssen vom Steuerberater zurückgezahlt werden.
Inwieweit besteht eine Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters im Insolvenzverfahren?
Vor Eröffnung: Der Steuerberater ist nur dem starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Auskunft verpflichtet. Dem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter muss er nur Auskunft geben, wenn der Schuldner ihn zuvor von der Verschwiegenheitspflicht entbunden hat.
Mit Eröffnung: Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs‑ und Verfügungsrecht des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). Der Steuerberater ist dann dem Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunft verpflichtet, und zwar in dem Umfang, wie er nach Beendigung des Mandatsvertrags dem Schuldner gegenüber auskunftspflichtig wäre.
Was bedeutet die Kündigungsspresse gem. § 112 gem. § 113 InsO?
§ 112 InsO: Ein vor dem Antrag eingegangenes Miet‑ oder Pachtverhältnis kann nach dem Antrag nicht gekündigt werden.
§ 113 InsO: (Arbeits-)Dienstverhältnisse, bei denen der Schuldner Dienstberechtigter ist, können vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil gekündigt werden, ohne Rücksicht auf vereinbarte Vertragsdauer oder Ausschluss ordentlicher Kündigun
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