Welche Haupt-Risikobereiche bestehen für den GmbH-Geschäftsführer?
Zentrale Risikobereiche:
Innenhaftung gegenüber der GmbH
Außenhaftung gegenüber Dritten
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Sozialversicherungs- und Steuerrecht
Arbeits- und dienstvertragliche Risiken
Grundlage:
Organstellung des Geschäftsführers
Persönliche Verantwortlichkeit trotz Haftungsbeschränkung der GmbH
Was regelt § 43 GmbHG und warum ist er zentral?
§ 43 GmbHG = Kernnorm der Geschäftsführerhaftung (Innenverhältnis)
§ 43 Abs. 1 GmbHG → Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes
§ 43 Abs. 2 GmbHG → Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung
§ 43 Abs. 3 GmbHG → Sonderhaftung (v. a. Kapitalerhaltung)
Wichtig:
Gilt unabhängig vom Anstellungsvertrag
Beginn: Annahme der Bestellung, NICHT Eintragung in HR
Ende: Verlust der Organstellung (Nachhaftung möglich)
Wer haftet nach § 43 GmbHG?
Haftungspflichtig sind:
Bestellte Geschäftsführer
Fehlerhaft bestellte Geschäftsführer
Faktische Geschäftsführer
Faktischer Geschäftsführer:
Tatsächliche Leitung ohne formelle Bestellung
Maßgeblich: Gesamterscheinungsbild
Unternehmenspolitik
Vertragsverhandlungen
Personalentscheidungen
Finanz- und Steuerentscheidungen
In Welchem Urteil wurde der faktische GF definiert? (KLAUSUR)
OLG Hamm 28.02.2024 - 20 U 224/23
Wann liegt ein faktischer Geschäftsführer vor (nach OLG Hamm 28.02.2024)? (KLAUSUR)
Keine formelle Bestellung, aber tatsächliche Unternehmensleitung
Maßgeblich: Gesamtbild der Tätigkeit
Eigenverantwortlich + dauerhaft + nach außen auftretend
Typische Indizien:
Bestimmt Unternehmenspolitik
Trifft wesentliche Entscheidungen
Auftreten gegenüber Dritten wie ein GF
Weisungen an Mitarbeiter
Abgrenzung: Keine bloße Beratung / Zuarbeit / Gesellschaftereinfluss
Rechtsfolge:
Haftung analog § 43 GmbHG (Innen & Außen)
Wann liegt kein faktischer Geschäftsführer vor? (KLAUSUR)
Kein faktischer GF, wenn nur:
Beratung oder Zuarbeit
Gesellschaftereinfluss ohne operative Leitung
Einzelentscheidungen ohne Gesamtverantwortung
Faktischer GF nur bei:
Durchgriff auf laufende Geschäftsführung
Leitungsfunktion im Alltag
Was sind die wichtigsten Organpflichten des Geschäftsführers?
Sorgfaltspflicht (§ 43 Abs. 1 GmbHG)
Legalitätspflicht (Gesetz & Satzung)
Leitungspflicht / Organisationspflicht
Überwachungspflicht
Treuepflicht
Compliance-Pflicht (aus § 43 Abs. 1 GmbHG abgeleitet)
Was bedeutet die Business Judgement Rule für GmbH-Geschäftsführer?
Gesetzlich geregelt in § 93 Abs. 1 S. 2 AktG
Nicht ausdrücklich im GmbHG, aber: → sinngemäße Anwendung im GmbH-Recht
Voraussetzungen:
Unternehmerische Entscheidung
Angemessene Informationsgrundlage
Handeln zum Wohl der Gesellschaft
Folge:
Keine Haftung bei vertretbarem Ermessen
Was umfasst die Compliance-Pflicht des Geschäftsführers?
Herleitung:
Aus § 43 Abs. 1 GmbHG (Organisations- & Sorgfaltspflicht)
Pflichtinhalte:
Einrichtung eines angemessenen Compliance-Systems
Eingreifen bei Verdachtsmomenten → „Aufklären – Abstellen – Ahnden“
Fortlaufende Überprüfung & Anpassung
Abhängigkeit:
Größe, Branche, Risikopotenzial der GmbH
Wann darf der Geschäftsführer Aufgaben delegieren?
Grundsatz: Delegation zulässig, aber: → Kernbereich der Geschäftsleitung nicht delegierbar
Folge der Delegation:
Keine vollständige Haftungsfreistellung, da Auswahlpflicht, Einweisungspflicht, Überwachungspflicht („Delegations-Trias“)
Rechtsgrundlage:
§ 43 Abs. 2 GmbHG
Was gilt für die Haftung in der Krise der GmbH?
Besondere Pflichten:
Zahlungsverbot bei Zahlungen die zu Zahlungsunfähigkeit führen (§ 15b InsO)
Verlustanzeige bei hälftigem Kapitalverlust → § 49 Abs. 3 GmbHG
Strafbarkeit bei Verstoß → § 84 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG
Amtsniederlegung in der Krise nicht zulässig
Was ist der Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers und wie verhält er sich zur Organstellung?
Grundsatz: Trennungsprinzip —> Organstellung ≠ Dienstvertrage
Dienstvertrag:
Schuldrechtlicher Vertrag
Freies Dienstverhältnis, §§ 611, 675 BGB
Kein Arbeitsverhältnis
Regelt v. a.: Vergütung, Laufzeit/Kündigung, Wettbewerbsverbot..-
Beendigung:
Abberufung (§ 38 GmbHG) → beendet nur Organstellung
Dienstvertrag bleibt grundsätzlich bestehen
Kündigung:
Ordentlich oder
Fristlos bei Pflichtverletzung (§ 626 BGB)
Wie und unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers?
§ 38 Abs. 1 GmbHG → jederzeit widerruflich
§ 38 Abs. 2 GmbHG → Satzung kann wichtigen Grund verlangen
Zuständigkeit:
Gesellschafterversammlung, § 46 Nr. 5 GmbHG
Mehrheit: einfache Mehrheit, sofern Satzung nichts anderes
Wirkung:
Beendet nur die Organstellung
Dienstvertrag bleibt bestehen (Trennungsprinzip!)
Wann haftet der Geschäftsführer trotz Delegation von Aufgaben? (KLAUSUR)
Kernaussage des BGH: Delegation befreit nicht von Verantwortung, sondern verlagert sie auf Auswahl-, Einweisungs- und Überwachungspflichten.
Zulässig delegierbar: Vorbereitende oder ausführende Tätigkeiten
Nicht delegierbar: Kernbereich der Geschäftsleitung, Organisations- und Kontrollverantwortung
Haftung des GF, wenn er:
ungeeignete Personen auswählt
unzureichend einweist
nicht angemessen überwacht
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 2 GmbHG
Welches BGH Urteil klärt die Haftung bei Aufgabendelegation? (KLAUSUR)
BGH, Urt. v. 13.03.2024 – III ZR 133/22
Woraus ergibt sich die Innenhaftung des GF?
“Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden”
Welche Pflichtverletzungen führen zur Innenhaftung des Geschäftsführers?
Welche Pflichtverletzungen führen zur Innenhaftung des Geschäftsführers nach OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.08.2022 - 4 U 198/21?
Erforderlich ist eine spezifisch organschaftliche Pflichtverletzung.
Vier Pflichtenkreise:
Legalitätspflicht (GmbH-Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung, allgemeines Strafrecht einhalten)
Sorgfaltspflicht in bezug auf organschaftliche Funktion (Leitung/Organisation/Kontrolle)
Überwachungspflicht (von Untergeordneten)
Compliance-Pflicht (Schutzvorkehrungen treffen)
Keine Haftung bei bloßen Alltagstätigkeiten (z. B. einfache Buchungsvorgänge)
Welches Urteil ist für die Innenhaftung eines GF wesentlich?
OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.08.2022 - 4 U 198/21
Haftet ein Geschäftsführer nach § 43 Abs. 2 GmbHG für Phishing-bedingte Fehlüberweisungen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.08.2022 - 4 U 198/21)?
Sachverhalt:
GF veranlasst Überweisungen aufgrund täuschend echter Phishing-E-Mails
Zahlungen erfolgen an Betrüger statt an Vertragspartner
Entscheidung: Keine Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG
Begründung:
Keine spezifisch organschaftliche Pflichtverletzung
Überweisung ist typische Buchhaltungstätigkeit
Nur leichte Fahrlässigkeit, kein Leitungs- oder Überwachungsversagen
Leitsatz: § 43 GmbHG erfasst nur Organpflichten, nicht jeden Geschäftsfehler.
Wann ist ein GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei nach BSG v. 13.03.2018?
Maßgeblich ist Rechtsmacht, nicht faktischer Einfluss
Entscheidend: Möglichkeit, unerwünschte Weisungen rechtlich zu verhindern
Sozialversicherungsfrei bei:
Mehrheitsbeteiligung
Oder: gesellschaftsvertraglich abgesicherte Sperrminorität
Ansonsten abhängig beschäftigt = Sozialversicherungspflicht
Nicht ausreichend ist die tatsächliche Machtstellung
Wie ist der Fremd-GF sozialversicherungsrechtlich nach BSG v. 13.03.2018 einzuordnen?
Fremd-Geschäftsführer:
Regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Weisungsabhängig von Gesellschafterversammlung
Kein maßgeblicher Einfluss auf Unternehmensentscheidungen
Ausnahme:
Tatsächliche unternehmerähnliche Stellung (selten)
Merksatz:
Fremd-GF = grundsätzlich sozialversicherungspflichtig
Welches Urteil ist für die Sozialversicherungspflicht eines GF relevant?
BSG v. 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R
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