Wo werden die Voraussetzungen unter denen eine KSt (Verein, Stiftung oder GmbH) als steuerbegünstigt anerkannt wird geregelt?
§§ 51 bis 68 AO -> Gemeinnnützigkeitsrecht
Welche Vereinsformen werden unterschieden?
Ist ein Verein eine juristische Person?
Ja!
Überblick über Vereinsbesteuerung
Steuerpflichtig gem. § 1 (1) Nr. 4 KStG
Steuerfrei gem. § 5 (1) Nr. 9 KStG
Steuerfrei GewSt gem. § 3 Nr. 6 GewStG
Ausnahme:
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
14 S. 1 AO
§ 64 (1) AO
Vermögensverwaltend durch Verein ist nicht steuerpflichtig, da kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb -> § 14 S. 3 AO
- § 64 (1) AO -> wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist steuerpflichtig, außer wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist Zweckbetrieb §§ 65-68 AO
- § 64 (3) AO -> kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt auch vor, wenn die Einnahmen inkl. UST aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt 45.000 (ab 2026 -> 50.000) EUR im Jahr nicht übersteigen
Wann gilt die Steuerbefreiung gem. § 5 Nr. 1 Nr. 9 KStG?
wenn eine Körperschaft nach ihrer Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
Wann ist die Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG ausgeschlossen?
Die Steuerbefreiung entfällt insoweit, wie die Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wGB) i. S. d. § 14 AO unterhält.
Das bedeutet:
Die Körperschaft bleibt insgesamt gemeinnützig,
aber der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird steuerpflichtig (KSt + GewSt).
Es handelt sich also nicht um einen vollständigen Verlust der Gemeinnützigkeit, sondern um eine Bereichsbesteuerung.
Wann sind Vereine begünstigt?
Wenn ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt werden.
Dies gilt nicht insoweit nicht für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 14 AO + § 64 AO
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist doch nicht stpfl. wenn Zweckbetrieb vorliegt. § 64 AO
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb die keine Zweckbetriebe sind, gilt die Steuerbefreiung auch dann, wenn Einnahman inkl. USt aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 45 TEUR nicht übersteigen ab 2026 -> 50.000)
Wann gilt die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 6 KStG?
Welche weiteren Steuerbefreiungen gelten für Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften, und wann greift eine Ausnahme?
Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften sind bei der Erbschaftsteuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 und 17 ErbStG sowie bei der Grundsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GrStG und § 4 Nr. 1 und 6 GrStG steuerbefreit. Die Steuerbefreiung entfällt jedoch bei Vermögensübertragungen in steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Dies ist insbesondere relevant, wenn Freunde oder Förderer einem Verein Gelder oder geldwerte Vorteile zukommen lassen, die einem solchen steuerpflichtigen Bereich zugeordnet werden.
Wie werden gemeinnützige Körperschaften umsatzsteuerlich behandelt?
Gemeinnützige Körperschaften gelten umsatzsteuerlich als Unternehmer, sobald sie nachhaltig Einnahmen erzielen – unabhängig von Gemeinnützigkeit oder wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbar und steuerpflichtig.
Sie können Vorsteuerabzug geltend machen; kleine Körperschaften dürfen die Vorsteuerpauschalierung (§ 23a UStG) nutzen.
Nicht umsatzsteuerbar sind Umsätze der nichtunternehmerischen Sphäre, z. B.
echte Mitgliedsbeiträge
Spenden
echte Zuschüsse → Ausnahme: Mitgliedsbeiträge mit Leistungsaustausch sind steuerbar.
Für gemeinnützige Körperschaften gilt regelmäßig der ermäßigte Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG), außer im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Der ermäßigte Steuersatz begünstigt insbesondere Umsätze aus Vermögensverwaltung und Zweckbetrieben.
Ist ein Verein rechtsfähig?
Was ist die Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinützigkeit?
Satzungsgemäßige Voraussetzungen:
ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke (gemeinnützige, mildtätige oder
kirchliche Zwecke) verfolgt,
selbstlos und nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig ist,
ihre Mittel nur für den in der Satzung festgelegten Zweck verwendet,
den Mitgliedern nichts zuwendet und auch sonst niemanden zweckfremd begünstigt
der Liquidator der Körperschaft das Vermögen im Fall der Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke steuerbegünstigt verwendet oder einem steuerbegünstigten Empfänger
zweckgebunden übergibt (Vermögensbindung).
Gibt es eine Mustersatzung?
Ja, Anlage 1 zu § 60 AO
Wo wird die Definition von gemeinnützige Zwecke geregelt?
§ 52 Abs. 1 AO
-> Eine Körperschaft verfolgt danach gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Welche Zwecke sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen?
§ 52 Abs. 2 AO
->
Förderung von Wissenschaft und Forschung
Förderung der Religion
Förderung der Jungend- und Altenhilfe
Förderung von Kunst und Kultur
ab 2026 -> E-Sport
Wann verfolgt eine Körperschaft mildtätige Zwecke?
wenn die Körperschaft
Personen selbstlos unterstützt, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind
oder deren Bezüge nicht höher als das 4fache des Regelsteuersatzes der Sozialhife sind
§ 53 AO
Warum ist die Unterscheidung zwischen mildtätige Zwecke und gemeinnützige ZWecke wichtig?
Die Abgrenzung zwischen mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken ist wichtig, weil nur bei mildtätigen Zwecken eine unmittelbare Unterstützung einzelner Personen zulässig ist. Zudem muss bei Mildtätigkeit nicht die Allgemeinheit gefördert werden – es dürfen auch kleine, klar abgegrenzte Personengruppen unterstützt werden.
Wann liegen kirchliche Zecke vor?
-> § 54 AO
-> Kirchliche Zwecke liegen vor, wenn die Tätigkeit einer Körperschaft darauf ausgerichtet ist, eine öffentlich‑rechtliche Religionsgemeinschaft selbstlos zu fördern. Dazu gehören insbesondere:
Bau und Erhalt von Gotteshäusern
Durchführung von Gottesdiensten
Erteilung von Religionsunterricht
Verwaltung des Kirchenvermögens
Besoldung von Kirchendienern
Wann liegt Selbstlostigkeit vor?
-> § 55 AO
Selbstlosigkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt, sondern ihre Mittel und Tätigkeiten ausschließlich für die steuerbegünstigten Zwecke einsetzt.
keine Gewinne zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken angestrebt werden
keine Personen begünstigt werden (z. B. Mitglieder, Vorstände, nahestehende Personen)
keine unangemessenen Vergütungen gezahlt werden
die Mittel nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden
bei Auflösung das Vermögen steuerbegünstigt gebunden bleibt (Vermögensbindung)
Dürfen Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Mitteln des steuerbegünstigten Bereich ausgeglichen werden?
Nein.
Dürfen Verluste aus Vermögensverwaltung mit Mitteln des steuerbegünstigten Bereich ausgeglichen werden?
NEIN
Wann liegt eine zeitnahe Mittelverwendung vor und wie lange ist die Frist?
Eine zeitnahe Mittelverwendung liegt vor, wenn die Körperschaft ihre Mittel spätestens innerhalb der zwei folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahre für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke einsetzt. Dazu zählt auch die Anschaffung von Vermögensgegenständen, die diesen Zwecken dienen (z. B. Sportgeräte). § 55Abs. 1 Nr. 5 AO
Wie ist die zeitnahe Mittelverwendung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen?
Der Nachweis erfolgt grundsätzlich durch eine Mittelverwendungsrechnung, die zusätzlich zur EÜR oder Bilanz erstellt wird. Ist aus der Jahresrechnung bereits ersichtlich, dass die Mittel fristgerecht verwendet wurden, ist eine gesonderte Mittelverwendungsrechnung nicht erforderlich.
Wann ist das Ausschließlichkeitsgebot (§ 56 AO) erfüllt und wann wird es verletzt?
Es ist erfüllt, wenn die Satzung nur steuerbegünstigte Zwecke enthält und nur diese verfolgt werden. Es wird verletzt, wenn nicht begünstigte Zwecke gefördert werden oder ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zum Selbstzweck wird.
Wann ist das Gebot der Unmittelbarkeit erfüllt und welche Rolle spielen Hilfspersonen?
-> § 57 Abs. 1 S. 2 AO
Die Unmittelbarkeit ist erfüllt, wenn die Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst verwirklicht oder sich einer Hilfsperson bedient, deren Tätigkeit wie eigenes Wirken gilt. Voraussetzung ist, dass die Hilfsperson weisungsgebunden handelt und die Körperschaft Inhalt und Umfang der Tätigkeit bestimmen kann.
Welche Bedeutung hat § 57 Abs. 4 AO für Holding- und Beteiligungsgesellschaften?
§ 57 Abs. 4 AO ermöglicht, dass eine Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke auch dann unmittelbar verfolgt, wenn sie ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften hält und verwaltet. Damit wird die Gemeinnützigkeit von Holdingstrukturen ermöglicht und konzernartige Organisationsformen erleichtert.
Was wird nach § 60a AO festgestellt und unter welcher Voraussetzung?
Nach § 60a AO wird die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen (§§ 51, 59, 60, 61 AO) gesondert festgestellt. Voraussetzung ist, dass die Satzung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht.
Welche Wirkung hat die Feststellung der Satzungsmäßigkeit und wie kann eine Ablehnung angefochten werden?
Die Feststellung ist bindend für die Besteuerung der Körperschaft und für Spender/Mitglieder. Eine Ablehnung kann die Körperschaft per Einspruch anfechten.
Wann wirkt eine Änderung der maßgeblichen Verhältnisse und wie lange gilt der Freistellungsbescheid?
Eine Änderung der Verhältnisse wirkt erst mit Eintragung ins Vereinsregister. Der Freistellungsbescheid gilt drei Jahre für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen und für Zwecke wie Kapitalertragsteuer-Abstandnahme oder Zuschussanträge.
Welche Bereiche einer steuerbegünstigten Körperschaft sind von der Körperschaftsteuer befreit?
Steuerbefreit sind ideeller Bereich, Vermögensverwaltung und Zweckbetriebe. Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag werden erstattet oder angerechnet.
Wann unterliegt eine gemeinnützige Körperschaft der Körperschaftsteuer?
Sobald sie einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Nur dieser Bereich ist steuerpflichtig, nicht die gesamte Körperschaft.
Welche Grenzen gelten für die Steuerpflicht wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe?
teuerpflicht entsteht erst, wenn
Jahresbruttoeinnahmen > 45.000 € und
Überschuss > 5.000 € sind. Der KSt-Satz beträgt 15 %, USt regelmäßig 19 %.
Ein Zweckbetrieb dient unmittelbar der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke und tritt nicht in übermäßigen Wettbewerb. Er ist steuerfrei, kann Dauerverluste haben und nutzt den ermäßigten USt-Satz von 7 %.
Was gilt beim vereinfachten Zuwendungsnachweis?
Bis 300 € genügt ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung oder ein Bareinzahlungsbeleg (§ 50 Abs. 4 EStDV).
Welche Bedeutung hat das neue Zuwendungsempfängerregister (§ 60b AO)?
Ab 2024 führt das BZSt ein öffentliches Register, das zeigt, welche Organisationen Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen. Daten kommen automatisch vom Finanzamt.
Wie werden Sachspenden bewertet?
Privatvermögen: gemeiner Wert (Verkehrswert inkl. USt)
Betriebsvermögen: Wahlrecht zwischen Teilwert + USt oder Buchwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) Nutzungsüberlassungen dürfen nicht bescheinigt werden.
Was ist der Übungsleiterfreibetrag und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Übungsleiterfreibetrag beträgt 3.000 € jährlich und gilt nur für
nebenberufliche Tätigkeiten,
im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts,
als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit.
Gesetz: § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG.
Was umfasst der Ehrenamtsfreibetrag und wie hoch ist er?
Der Ehrenamtsfreibetrag beträgt 840 € jährlich und gilt für jede nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Körperschaft, die nicht unter § 3 Nr. 26 EStG fällt (z. B. Vorstand, Verwaltung, Reinigung).
Gesetz: § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG.
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