Wer ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) grundsätzlich zur Buchführung verpflichtet?
Grundsätzlich ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen (§ 238 Abs. 1 HGB).
Die Buchführungspflicht umfasst die Führung von Büchern, die Aufstellung eines Inventars sowie die Erstellung einer Eröffnungsbilanz und eines Jahresabschlusses.
Unter welchen Bedingungen sind Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht und der Erstellung eines Inventars befreit?
(§ 241a HGB)
Wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als:
1. 800.000 Euro Umsatzerlöse UND
2. 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen.
Bei Neugründung gelten die Rechtsfolgen bereits am ersten Abschlussstichtag.
Erklären Sie den Unterschied zwischen der derivativen und der originären Buchführungspflicht nach der Abgabenordnung (AO).
◦ Derivative Pflicht (§ 140 AO): Wer nach anderen Gesetzen (z. B. HGB) buchführungspflichtig ist, muss diese Verpflichtung auch für die Besteuerung erfüllen.
◦ Originäre Pflicht (§ 141 AO): Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, die nicht unter § 140 AO fallen, werden steuerlich buchführungspflichtig, wenn sie Grenzen wie > 800.000 € Umsatz oder > 80.000 € Gewinn überschreiten
Definieren Sie „Inventur“ und „Inventar“ und nennen Sie die Bestandteile des Inventars.
Inventur: Die Tätigkeit der Bestandsaufnahme.
Inventar: Das mengen- und wertmäßige Verzeichnis aller Vermögensgegenstände (Anlage- und Umlaufvermögen) und Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) zu einem Stichtag.
Nennen und beschreiben Sie die vier Grundtypen der Bilanzveränderungen.
1. Aktivtausch: Erhöhung eines Aktivpostens = Verminderung eines anderen Aktivpostens.
2. Passivtausch: Erhöhung eines Passivpostens = Verminderung eines anderen Passivpostens.
3. Bilanzverlängerung: Gleichzeitige Erhöhung der Aktiv- und Passivseite.
4. Bilanzverkürzung: Gleichzeitige Verminderung der Aktiv- und Passivseite.
Welche drei Kaufmannsarten begründen laut HGB eine Buchführungspflicht?
◦ Istkaufmann (§ 1 HGB): Wer ein Handelsgewerbe betreibt, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
◦ Kannkaufmann (§§ 2, 3 HGB): Wer sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt.
◦ Formkaufmann (§ 6 HGB): Juristische Personen (z. B. AG, GmbH) sind allein aufgrund ihrer Rechtsform Kaufleute.
Wie werden Anlage- und Umlaufvermögen nach § 247 Abs. 2 HGB voneinander abgegrenzt?
◦ Anlagevermögen: Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
◦ Umlaufvermögen: Gegenstände, die nicht dauernd im Betrieb verbleiben (z. B. Vorräte, Forderungen, Kasse).
Definieren Sie Aufwand und Ertrag im Kontext des Eigenkapitals.
◦ Aufwand: Minderung des Eigenkapitals innerhalb einer Periode (Wertverzehr).
◦ Ertrag: Mehrung des Eigenkapitals innerhalb einer Periode (Wertzuwachs).
• Erfolg: Die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand ergibt den Gewinn (Erhöhung EK) oder Verlust (Minderung EK)
Was besagt das Maßgeblichkeitsprinzip für die Steuerbilanz?
Die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich.
Das Betriebsvermögen ist in der Steuerbilanz so anzusetzen, wie es nach den handelsrechtlichen GoB auszuweisen ist, sofern kein steuerliches Wahlrecht anders genutzt wird.
Welche drei Vereinfachungsverfahren zur Stichtagsinventur lässt das Gesetz zu?
1. Stichprobeninventur (§ 241 Abs. 1 HGB): Hochrechnen mittels statistischer Verfahren.
2. Permanente Inventur (§ 241 Abs. 2 HGB): Laufende Fortschreibung der Bestände.
3. Vor- oder nachgelagerte Inventur (§ 241 Abs. 3 HGB): Aufnahme innerhalb von 3 Monaten vor oder 2 Monaten nach dem Stichtag mit Fortschreibung/Rückrechnung.
Ist der Lagebericht Bestandteil des Jahresabschlusses? Nennen Sie die Rechtsgrundlage.
Nein, der Lagebericht ist kein Bestandteil des Jahresabschlusses. Kapitalgesellschaften müssen ihn jedoch neben dem Jahresabschluss gemäß §§ 289-289f HGB aufstellen.
Vergleichen Sie die Erfolgsermittlung per Distanzrechnung und GuV-Rechnung.
◦ Distanzrechnung: Vergleicht die Eigenkapitalbestände am Ende und Anfang der Periode (EKEnde./.EKAnfang).
◦ GuV-Rechnung: Stellt Erträge und Aufwendungen der Periode gegenüber.
◦ Zusammenhang: Systembedingt müssen beide zum selben Ergebnis führen, sofern keine erfolgsneutralen Eigenkapitaländerungen (Einlagen/Entnahmen) vorliegen.
Welche formalen Anforderungen stellt das Gesetz an die Sprache, Währung und Unterzeichnung des Abschlusses?
◦ Sprache: Deutsch (§ 244 HGB).
◦ Währung: Euro (€) (§ 244 HGB).
◦ Unterzeichnung: Der Abschluss muss vom Kaufmann unter Angabe des Datums persönlich unterzeichnet werden (§ 245 HGB).
Aus welchen Bestandteilen besteht der Jahresabschluss nach HGB je nach Rechtsform?
◦ Alle Kaufleute: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gemäß § 242 HGB.
◦ Kapitalgesellschaften: Bilanz, GuV und Anhang gemäß § 264 Abs. 1 HGB.
◦ Kapitalmarktorientierte Gesellschaften: Zusätzlich Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel.
• Wichtiger Hinweis: Der Lagebericht muss von bestimmten Gesellschaften zwar aufgestellt werden, ist aber rechtlich kein Bestandteil des Jahresabschlusses.
Welche drei Grundsätze müssen laut § 243 HGB bei der Aufstellung beachtet werden?
1. Aufstellung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) (Abs. 1).
2. Klarheit und Übersichtlichkeit (Abs. 2).
3. Aufstellung innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit (Abs. 3).
Welche Posten müssen in der Bilanz von Einzelkaufleuten und Personengesellschaften gesondert ausgewiesen werden?
Gemäß § 247 Abs. 1 HGB sind dies:
◦ Anlagevermögen (AV)
◦ Umlaufvermögen (UV)
◦ Eigenkapital (EK)
◦ Schulden (S)
◦ Rechnungsabgrenzungsposten (RAP).
Erklären Sie das Vollständigkeitsgebot und das Verrechnungsverbot gemäß § 246 HGB.
◦ Vollständigkeit: Alle Vermögensgegenstände, Schulden, RAP sowie alle Aufwendungen und Erträge müssen angesetzt werden, sofern kein Verbot/Wahlrecht besteht.
◦ Verrechnungsverbot: Posten der Aktivseite dürfen nicht mit der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet (saldiert) werden.
Was sind die zentralen Anforderungen an die Buchführung gemäß §§ 238 und 239 HGB?
lebende Sprache (klare Bedeutung von Abkürzungen/Symbolen)
vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet
Unveränderbarkeit
Belegkopien
Sachverständiger Dritter muss überblick haben
Erfolgswirksamkeit
wenn durch Geschäftsvorfall eine Veränderung des Eigenkapitals passiert (ansonsten erfolgsneutral)
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