Was sind Steuern und Gebühren
Steuern sind gem. § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die kein Entgelt für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden.
Eine Gebühr ist demgegenüber ein zu zahlendes Entgelt für eine in Anspruch genommene Dienstleistung, z.B. Straßenreinigungsgebühr, Abwassergebühr.
Was bedeutet Ermessen?
Eine Entscheidung liegt im Ermessen der Finanzbehörde, wenn das Gesetz eine Rechtsfolge nur ermöglicht – also die Behörde etwas tun kann. Nach § 5 AO muss das Ermessen zweckgerecht und innerhalb gesetzlicher Grenzen ausgeübt werden.
Dabei ist zu beachten:
Kann-Vorschriften → echter Ermessensspielraum
Soll-Vorschriften → grundsätzlich gebunden, Abweichung nur in atypischen Fällen
Muss-Vorschriften → keinerlei Abweichung zulässig
Es gibt zwei Arten von Ermessen:
Entschließungsermessen: Ob eine Maßnahme überhaupt ergriffen wird (z. B. „Soll ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden?“)
Auswahlermessen: Wie oder gegen wen die Maßnahme erfolgt (z. B. „Wie hoch soll der Zuschlag sein?“)
Was ist ein VA?
Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme: Jede Handlung der Behörde mit Regelungscharakter.
Behörde: Finanzbehörde oder andere zuständige Stelle.
Regelung eines Einzelfalls: Betrifft eine konkrete Person oder Sache.
Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts: Bezieht sich auf Steuer- und Abgabenrecht.
Unmittelbare Rechtswirkung nach außen: Wirkt sich direkt auf die Rechte und Pflichten des Bürgers aus
Was besagt das Steuergeheimnis und wo ist es geregelt?
Das Steuergeheimnis schützt alle im Steuerverfahren bekannt gewordenen Informationen über Steuerpflichtige und Dritte vor unbefugter Weitergabe oder Nutzung; ein Verstoß ist strafbar. Eine Offenbarung ist nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich in § 30 Abs. 4 ff. AO zugelassen ist.
Was ist der Unterschied zwischen einem Auskunftsanspruch nach DSGVO und einem Recht auf Akteneinsicht?
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gibt jeder Person das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert und zu welchem Zweck sie verarbeitet werden.
Das Akteneinsichtsrecht dient hingegen dazu, die Entscheidungsgrundlagen eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens nachvollziehen zu können, steht im Finanzamt aber nur im Ermessen der Behörde (§ 32d AO) und wird erst im finanzgerichtlichen Verfahren zum echten Anspruch. Ist eine Steuerfestsetzung bereits bestandskräftig, besteht kein Anspruch mehr auf Akteneinsicht, sondern nur noch der DSGVO‑Auskunftsanspruch über die gespeicherten personenbezogenen Daten.
Wer sind Angehörige und welche Sonderstellung kommt ihnen zu
Angehörige sind in § 15 AO gesetzlich definiert. Sie haben gegenüber Auskunftsersuchen der Finanzbehörde nach § 93 AO ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 101 AO, über das sie zwingend zu belehren sind. Unterbleibt diese Belehrung, dürfen die gewonnenen Informationen nach AEAO zu § 101 Nr. 2 nicht verwertet werden.
Welche Arten von Verwaltungsakten gibt es und warum?
Bei Verwaltungsakten ist zwischen Steuerbescheiden und diesen gleichgestellten Verwaltungsakten einerseits und sonstigen Verwaltungsakten andererseits zu unterscheiden. Für die Form gilt: Während sonstige Verwaltungsakte nach § 119 Abs. 2 AO grundsätzlich formfrei (auch mündlich) erlassen werden können, müssen Steuerbescheide und gleichgestellte Verwaltungsakte nach § 157 Abs. 1 Satz 1 AO zwingend schriftlich ergehen. Zwar sind beide Arten nach § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO gleichermaßen mit dem Einspruch anfechtbar, doch greifen bei bestandskräftigen Bescheiden ganz unterschiedliche Korrekturvorschriften; die einzige für alle Verwaltungsakte einsetzbare Generalkorrektur ist § 129 AO.
Was sind keine Verwaltungsakte?
BP Bericht
Schlussbesprechung
Nullmitteilung
Kontrollmitteilung
Mahnung
Rechtsauskunft
Was ist der Unterschied zwischen formeller und materieller Bestandskraft?
Formelle Bestandskraft tritt ein, wenn der Bescheid mit zulässigem Einspruch nicht mehr angefochten werden kann, d. h. mit Ablauf der Einspruchsfrist. Die materielle Bestandskraft tritt mit der Bekanntgabe des Bescheids ein, sofern die Festsetzung nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig erfolgte.
Der Eintritt der formellen Bestandskraft (=Unanfechtbarkeit) wird durch Einspruchseinlegung gehemmt; die materielle Bestandskraft wird durch Korrekturnormen durchbrochen.
Wie und wann wird ein Verwaltungsakt wirksam?
Was ist unter „DIVA“ zu verstehen?
DIVA („Digitaler Verwaltungsakt“) bezeichnet die rechtsverbindliche elektronische Zustellung von Steuerbescheiden als PDF über das ELSTER‑Postfach und ersetzt den Papierbescheid vollständig. Bis zum 31.12.2025 ist dafür ein „Opt‑in“ erforderlich, ab dem 01.01.2026 erfolgt die elektronische Bekanntgabe automatisch, sofern die Steuererklärung elektronisch eingereicht wird, wobei jederzeit ein „Opt‑out“ möglich ist. Für die Einspruchsfrist gilt der Bescheid als am vierten Tag nach Versand der Benachrichtigungs‑E‑Mail bekanntgegeben – unabhängig vom tatsächlichen Abruf oder Zugang der Nachricht.
Was ist unter RABE zu verstehen?
RABE („Referenzierung auf Belege“) ist ein digitales ELSTER‑Verfahren, bei dem Steuerpflichtige ihre Belege direkt beim Ausfüllen der Steuererklärung hochladen und den entsprechenden Feldern zuordnen können. Diese digitalen Verknüpfungen werden zusammen mit der Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt, wodurch die Bearbeitung schneller und medienbruchfrei erfolgt, da das Finanzamt sofort erkennt, welcher Beleg zu welcher Angabe gehört. Das Verfahren ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2023 verfügbar, funktioniert auch über Software wie DATEV und zeigt im ELSTER‑Konto an, wann die Belege vom Finanzamt abgerufen wurden.
Welche Muss-Inhalte muss ein Verwaltungsakt aufweisen?
Ein Verwaltungsakt muss, um nicht nichtig zu sein, gem. § 119 Abs. 1 AO zumindest inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Das bedeutet, dass er zumindest zum Ausdruck bringen muss, „wer - was - von wem - will“. Bei Steuerbescheiden und diesen gleichgestellten Verwaltungsakten müssen zusätzlich der Steuerschuldner, die Steuerart, der Steuerbetrag und ggfs. das Steuerjahr vorhanden sein (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO
Wann ist ein Steueranspruch fällig
Die Fälligkeit von Steueransprüchen bestimmt sich nach § 220 AO und richtet sich nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Grundsätzlich werden festgesetzte Steuerbeträge einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig, während Erstattungsansprüche sofort mit Bekanntgabe entstehen. Eine gesetzliche Abweichung besteht z. B. bei Umsatzsteuervorauszahlungen, die gemäß § 18 Abs. 1 UStG stets am 10. Tag des Folgemonats fällig sind – unabhängig davon, wann die Festsetzung erfolgt.
Welche Sanktionen gibt es bei Nicht-Zahlung einer festgesetzten Steuer?
Was bedeutet Stundung und was sind ihre Voraussetzungen
Wann tritt Zahlungsverjährung ein?
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zahlungsverjähren grds. 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig bzw. festgesetzt worden ist (§§ 228, 229 Abs. 1 AO). Wenn der Anspruch verjährt, erlischt er nach § 47 AO
Wann beginnt die Zahlungsverjährung?
Die Verjährung beginnt nach § 229 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Die Verjährung darf frühestens dann beginnen, wenn auch der entsprechende Steuerbescheid oder die Steueranmeldung wirksam geworden ist. Maßgeblich ist also der spätere der beiden Zeitpunkte – Fälligkeit oder wirksame Festsetzung. Wird der Steuerbescheid später aufgehoben, geändert oder berichtigt, beginnt die Verjährung für den gesamten Anspruch erneut, und zwar wieder am Ende des Kalenderjahres, in dem diese Änderung wirksam geworden ist.
Wie kann die Zahlungsverjährung gehemmt bzw. Unterbrochen werden?
Die Verjährung kann nach § 230 AO gehemmt und nach § 231 AO unterbrochen sein.
Gehemmt ist die Verjährung, solange der Steueranspruch wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten 6 Monate der Verjährungsfrist nicht verfolgt werden kann.
Nach § 231 Abs. 1 AO wird die Verjährung unterbrochen durch:
- Stundung, AdV
- Vollstreckungsmaßnahme
- Anmeldung im Insolvenzverfahrens
- Zahlungsaufschub
- schriftliche Geltendmachung des Anspruchs.
Die Unterbrechung hat die Wirkung, dass nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterbrechung geendet hat, eine neue Verjährungsfrist beginnt, § 231 Abs. 3 AO. Diese Wirkung kann das Finanzamt leicht herbeiführen. Immer dann, wenn es den Steuerpflichtigen schriftlich mahnt, beginnt mit Ende des Mahnjahres eine neue Verjährung.
Wann erlischt ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis
Zahlung (§ 224 AO)
Aufrechnung (§ 226 AO)
Erlass (§ 227 AO)
Festsetzungsverjährung (§§ 169–171 AO)
Zahlungsverjährung (§§ 228 ff. AO)
Was bedeutet Aufrechnung und wo ist sie geregelt?
Was ist der Unterschied zwischen Verspätungszuschlägen, Zinsen und Säumniszuschlägen?
Fallen an, wenn eine Steuererklärung verspätet abgegeben wird.
Ermessensspielraum nur bei geringfügiger Fristüberschreitung.
Regelfall: 0,25 % der festgesetzten Abschlusszahlung pro Monat, mindestens 25 €.
Absehen nur in den Fällen des § 152 Abs. 3 AO möglich.
Entstehen ab dem 15. Monat nach Entstehung des Steueranspruchs (§ 38 AO) bis zur wirksamen Festsetzung.
Derzeitiger Zinssatz: 0,15 % pro Monat, Anpassung nach § 238 Abs. 1c AO vorgesehen (rückwirkend ab 1.1.2024).
Fallen an, wenn eine Steuer nicht bis zur Fälligkeit gezahlt wird.
Höhe: 1 % pro angefangenem Monat der Säumnis.
Es gilt eine Schonfrist von 3 Tagen.
Welche Mitwirkungspflichten hat der Steuerpflichtige?
Erteilung von Auskünften – § 93 AO
Vorlage von Urkunden – § 97 AO
Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten – §§ 140 ff. AO
Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung
Berichtigungspflicht – § 153 AO
Welche Sanktionen gibt es bei Mitwirkungspflichtverletzungen?
Was ist der Unterschied zwischen Vorbehalt der Nachprüfung und einer vorläufigen Steuerfestsetzung?
Während der VdN den gesamten Steuerfall offen hält, greifen Vorläufigkeiten punktuell nur in dem Umfang, in dem er in dem Bescheid ausdrücklich bestimmt wurde. Außerdem entfällt der VdN mit Ablauf der regulären Festsetzungsfrist, während Vorläufigkeiten über eine eigene Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 8 AO) verfügen und somit sogar Jahrzehnte überdauern können.
Wann ist eine Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig zu erlassen?
Wenn Ungewissheit über das Bestehen oder den Umfang einer Steuerpflicht herrscht, weil:
Das Bundesverfassungsgericht oder ein oberster Gerichtshof (BFH, EuGH) über eine Rechtsfrage entscheidet, die für den Fall relevant ist.
Die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz geprüft wird.
Tatsächliche Ungewissheiten bestehen (z.B. bei der Frage der Gewinnerzielungsabsicht/Liebhaberei).
Was ist eine Steueranmeldung?
Bei Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer gibt der Steuerpflichtige keine normale Steuererklärung ab, sondern ermittelt die Steuer selbst und meldet sie über eine Steueranmeldung an, um das Verfahren zu beschleunigen. Mit Abgabe der Steueranmeldung gilt die Steuer gemäß § 168 Satz 1 AO als festgesetzt (unter Vorbehalt der Nachprüfung), sodass ein Steuerbescheid nur erforderlich wird, wenn das Finanzamt später nach § 164 Abs. 2 AO abweichen will. Wird jedoch eine Erstattung angemeldet, tritt die fingierte Festsetzung erst ein, wenn das Finanzamt zustimmt, etwa durch Auszahlung des angemeldeten Guthabens (§ 168 Satz 2 AO).
Wann ist ein Einspruch zulässig?
Wie wird über einen Einspruch entschieden?
Sofern dem Steuerpflichtigen in allen Punkten gefolgt wird, ergeht ein Abhilfebescheid. Anderenfalls kann das Verfahren nur durch Rücknahme des Einspruchs (§ 362 AO) oder durch Erlass einer Einspruchsentscheidung abgeschlossen werden (§ 367 Abs. 2 Satz 3, § 366 AO
Wie kann vorläufiger Rechtsschutz erlangt werden?
Trotz eines eingelegten Rechtsbehelfs muss ein Steuerpflichtiger den angefochtenen Steuerbetrag grundsätzlich zunächst zahlen, da der Verwaltungsakt weiter vollziehbar bleibt. Um dies zu vermeiden, kann eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO im Einspruchsverfahren bzw. nach § 69 FGO im Klageverfahren beantragt werden; sie ist zu gewähren, wenn bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen. Der Antrag ist immer zuerst an das Finanzamt zu richten, und nur unter bestimmten Voraussetzungen entscheidet das Finanzgericht. Bleibt der Rechtsbehelf endgültig erfolglos, sind die ausgesetzten Beträge mit 0,5 % pro vollem Monat zu verzinsen. Eine einstweilige Anordnung ist hingegen erforderlich, wenn vorläufiger Rechtsschutz vor einer Verpflichtungs‑, Leistungs‑ oder Feststellungsklage benötigt wird, etwa bei der Ablehnung eines Stundungsantrags.
Wer ist buchführungspflichtig?
Bei wem ist eine Außenprüfung zulässig?
Was darf im Rahmen einer Außenprüfung alles mitgeprüft werden?
Was ist bei einer Prüfungsanordnung (§ 196 AO) zu beachten?
Was ist bei Bekanntgabe einer PA zu beachten?
Was ist eine Nachschau und welche Arten gibt es?
Wer ist Amtsträger?
Nach der Abgabenordnung (AO) sind Amtsträger Personen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, also Beamte, Richter, Personen in öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnissen (z. B. Minister) oder andere, die bei Behörden öffentliche Verwaltungsaufgaben erledigen (z. B. Finanzamt-Sachbearbeiter) – maßgeblich ist das deutsche Recht und der Status als Beamter/Richter oder die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, nicht nur ein Mandat.
Welche rechtliche Wirkung hat eine eingereichte Steueranmeldung gemäß § 168 Satz 1 AO?
Eine Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) gleich.
Wann tritt die Wirkung einer Steuerfestsetzung bei einer Anmeldung ausnahmsweise nicht sofort mit Abgabe ein? (§ 168 Satz 2 AO)
Wenn die Anmeldung zu einer Steuervergütung (Guthaben) führt oder die Steuer herabgesetzt wird.
Rechtsfolge: In diesem Fall wirkt die Anmeldung erst dann als Steuerfestsetzung, wenn das Finanzamt zustimmt.
Praxis: Die Zustimmung erfolgt meist konkludent durch die Auszahlung des Geldes oder durch eine formlose Mitteilung.
Wann wird ein Verspätungszuschlag grundsätzlich festgesetzt?
-> § 152 AO
Wenn eine Steuererklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben wird.
Grundsatz: Es handelt sich um ein Druckmittel der Finanzbehörde, um die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen sicherzustellen.
Unterscheidung: Seit 2019 gibt es eine strikte Trennung zwischen Ermessensentscheidung und Pflichtfestsetzung.
In welchen Fällen muss das Finanzamt zwingend einen Verspätungszuschlag festsetzen?
in Verspätungszuschlag ist zwingend festzusetzen (§ 152 Abs. 2 AO), wenn:
Die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten/19 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben wurde.
Bei Vorabanforderungen durch das Finanzamt die dort genannte Frist verstrichen ist.
Die Steuer nicht auf 0 € oder einen Erstattungsbetrag festgesetzt wurde (mit Ausnahmen).
Wann liegt die Festsetzung von Verspätungszuschlägen gem. § 152 AO im Ermessen des Finanzamts?
Das Finanzamt kann (muss aber nicht) einen Zuschlag festsetzen, wenn:
Die Erklärung zwar nach Ablauf der gesetzlichen Frist, aber vor Ablauf der 14-Monats-Frist eingereicht wird.
Es sich um eine Nichtveranlagung handelt (Steuer = 0 € oder Erstattung), außer es wurde eine explizite Abgabefrist vom Finanzamt gesetzt.
Unter welchen Bedingungen wird kein Verspätungszuschlag erhoben?
Fristverlängerung: Die Erklärung wurde innerhalb einer bewilligten Fristverlängerung abgegeben.
Entschuldbarkeit: Das Versäumnis erscheint entschuldbar (z. B. schwere Krankheit, unverschuldete Unkenntnis – gilt nur im Ermessensbereich!).
Null- oder Erstattungsfälle: Wenn die Steuer auf 0 € festgesetzt wird oder eine Erstattung resultiert (außer bei verspäteter Abgabe nach Vorabanforderung).
Arbeitnehmer: Bei reinen Antragsveranlagungen (Lohnsteuerjahresausgleich), da hier keine gesetzliche Abgabepflicht besteht.
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag nach der Neuregelung?
Mindestbetrag: 25 € pro angefangenem Monat der Verspätung (bei Pflichtveranlagungen).
Regelsatz: $0,25\%$ der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerabzugsbeträge).
Höchstgrenze: Maximal 25.000 €.
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