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Ausbildungsdiagrammkarte

VM
by Valentina M.
  1. Aufbaustufe


Das Training verlagert sich von Übungsplätzen auf öffentliche Straßen mit geringer Verkehrs- und Regelungsdichte (z. B. ruhige Wohngebiete, überschaubare Hauptstraßen).


Die typischen Inhalte umfassen:

  • Geschwindigkeitsgestaltung: Anpassung des Tempos an Schilder, Straßenzustand und Übersichtlichkeit.

  • Fahrlinie halten: Korrektes Einhalten der Spur, Rechtsfahrgebot und richtiges Verhalten bei Kurven.

  • Einfache Kreuzungen: Herantasten an Kreuzungen mit der Regel „Rechts vor Links“ oder klaren Vorfahrtsschildern.

  • Abbiegen: Praktische Umsetzung der Abbiegevorgänge nach rechts und links inklusive lückenlosem Blickverhalten.

  • Begegnungsverkehr: Richtiges Verhalten und Einschätzen von Abständen bei Gegenverkehr auf normal breiten Straßen.


In dieser Stufe verlagert sich der Schwerpunkt vom rein motorischen Können hin zur Verkehrswahrnehmung und Regelanwendung.

  1. Verkehrsschilder und Vorfahrtsregeln im einfachen Verkehr rechtzeitig erkennen und richtig umsetzen.

    • Erklärung: Der Fahrschüler soll Vorfahrtsschilder oder die Regel „Rechts vor Links“ im fließenden Verkehr rechtzeitig wahrnehmen und seine Fahrweise (z. B. Bremsbereitschaft) selbstständig anpassen.

  2. Die Fahrgeschwindigkeit und den Gangwechsel flexibel an die jeweilige Verkehrssituation anpassen.

    • Erklärung: Der Schüler soll vorausschauend beschleunigen, herunterschalten und das Tempo so wählen, dass er weder den Verkehr behindert noch das Tempolimit überschreitet.

  3. Die Verkehrsbeobachtung (Spiegel- und Schulterblick) beim Abbiegen und Spurhalten lückenlos automatisieren.

    • Erklärung: Vor jedem Lenkvorgang oder Richtungswechsel muss das dreistufige Blickverhalten (Innenspiegel, Außenspiegel, Schulterblick) ohne Aufforderung durch den Fahrlehrer erfolgen.


  1. Leistungsstufe



Das Training findet jetzt primär in Ballungsräumen, Innenstädten oder zu Hauptverkehrszeiten statt, um maximale Anforderungen an die Konzentration zu stellen.

Die typischen Inhalte umfassen:

  • Komplexe Kreuzungen und Einmündungen: Befahren von großen, mehrspurigen Kreuzungen, Kreisverkehren und Kreuzungen mit komplexen Ampelschaltungen (z. B. separate Abbiegepfeile).

  • Mehrspuriges Fahren: Korrektes Einordnen, rechtzeitiges Wechseln der Fahrstreifen bei dichtem Verkehr und die Anwendung des Reißverschlussverfahrens.

  • Besondere Verkehrslagen: Verhalten in Baustellen, das Passieren von Engpässen mit Gegenverkehr und das Vorbeifahren an Hindernissen.

  • Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer: Intensives Achten auf Fußgänger an Zebrastreifen, Radfahrer auf Schutzstreifen und das Verhalten an Haltestellen von Omnibussen (§ 20 StVO).

  • Grundfahraufgaben: Systematisches Trainieren der prüfungsrelevanten Manöver wie rückwärts einparken, wenden oder die Gefahrenbremsung



3 Lernziele der Leistungsstufe

In dieser Stufe geht es vor allem um die Vorausschau, die Gefahrenwahrnehmung und die Kooperation mit anderen Verkehrsteilnehmern.

  1. Komplexe Verkehrssituationen selbstständig analysieren und vorausschauend meistern.

    • Erklärung: Der Fahrschüler soll unübersichtliche Verkehrslagen frühzeitig erfassen, potenzielle Gefahren (z. B. Fehler anderer) erahnen und seine Fahrweise proaktiv anpassen.

  2. Fahrstreifenwechsel und Einordnungen selbst in dichtem Verkehr sicher und kooperativ durchführen.

    • Erklärung: Der Schüler soll Lücken im fließenden Verkehr richtig einschätzen, die Absicht rechtzeitig anzeigen und den Spurwechsel unter Einhaltung aller Absicherungspflichten flüssig umsetzen.

  3. Die gesetzlich vorgeschriebenen Grundfahraufgaben präzise und fahrtechnisch einwandfrei beherrschen.

    • Erklärung: Die Manöver (z. B. Längs- oder Querparken) müssen ohne Gefährdung anderer, mit richtigem Blickverhalten und innerhalb der vorgegebenen Korrekturen gelingen.


  1. Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)


Gesetzlicher Umfang für die Klasse B (Pkw)

Insgesamt sind 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten zwingend vorgeschrieben. Diese teilen sich wie folgt auf:

  • 5 Fahrstunden Überlandfahrt: Fahrt auf Bundes- oder Landstraßen. Hierbei muss mindestens eine Fahrt als zusammenhängende Fahrt von mindestens zwei Fahrstunden (90 Minuten) durchgeführt werden.

  • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt: Fahrt auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (§ 18 StVO). Auch hier muss eine Fahrt mindestens 90 Minuten am Stück dauern.

  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt (Beleuchtungsfahrt): Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit (§ 17 StVO). Mindestens die Hälfte dieser Zeit muss auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften absolviert werden.


Inhalt der Besonderen Ausbildungsfahrten

Jede der drei Sonderfahrt-Arten bringt völlig neue fahrphysikalische und verkehrspsychologische Herausforderungen mit sich:

  • Überlandfahrt: Bewältigen von hohen Geschwindigkeiten, Fahren in engen Kurvenkombinationen, richtiges Einschätzen von Überholwegen, Umgang mit Wildwechselgefahren sowie das Verhalten an Kreuzungen auf Landstraßen.

  • Autobahnfahrt: Sicheres Einfädeln auf dem Beschleunigungsstreifen, Halten der Spur bei hohem Tempo (z. B. Richtgeschwindigkeit 130 km/h), korrektes Überholen, Einhalten des Sicherheitsabstands („halber Tacho“, § 4 StVO) und vorausschauendes Abfahren.

  • Nachtfahrt: Richtiger Einsatz der Fahrzeugbeleuchtung (Abblendlicht, Fernlicht, § 17 StVO), Erkennen von unbeleuchteten Hindernissen oder Fußgängern, Umgang mit Blendung durch den Gegenverkehr und das Einschätzen von Geschwindigkeiten im Dunkeln.



3 Lernziele der Besonderen Ausbildungsfahrten

In dieser Stufe geht es vor allem um das Meistern hoher Geschwindigkeiten und das völlig veränderte Seh- und Gefahrenbewusstsein.

  1. Fahrzeuge bei hohen Geschwindigkeiten spurtreu, sicher und fahrphysikalisch korrekt im Griff haben.

    • Erklärung: Der Fahrschüler soll Kurven auf Landstraßen richtig anbremsen und Fliehkräfte sowie Seitenwinde auf der Autobahn sicher ausgleichen können.

  2. Abstände, Geschwindigkeiten und Überholwege im Hochgeschwindigkeitsbereich fehlerfrei einschätzen.

    • Erklärung: Der Schüler muss lernen, dass sich der Bremsweg bei doppeltem Tempo vervierfacht, und darf Spurwechsel oder Überholmanöver nur bei absolut ausreichenden Lücken einleiten.

  3. Die Fahrzeugbeleuchtung den Sichtverhältnissen entsprechend perfekt bedienen und Gefahren bei Dunkelheit rechtzeitig erkennen.

    • Erklärung: Das rechtzeitige Auf- und Abblenden des Fernlichts ohne Blendung anderer (§ 17 StVO) sowie das visuelle Fixieren des rechten Fahrbahnrandes bei Blendung müssen fehlerfrei sitzen.


  1. Reife- und Teststufe


Das Training konzentriert sich auf das selbstständige und fehlerfreie Bewältigen von Prüfungsstrecken unter realen Prüfungsbedingungen.

Die typischen Inhalte umfassen:

  • Fahren nach Wegweisern: Der Fahrlehrer gibt keine direkten Abbiegeanweisungen mehr, sondern nennt nur noch ein Ziel (z. B. „Fahren Sie Richtung Autobahn“ oder „Folgen Sie der Beschilderung nach Stadtmitte“).

  • Selbstständiges Lösen von Verkehrssituationen: Der Fahrlehrer greift verbal überhaupt nicht mehr ein und verhält sich passiv wie ein Prüfer.

  • Prüfungssimulation: Es wird eine komplette praktische Fahrprüfung simuliert – inklusive der korrekten Zeitdauer (bei Klasse B aktuell 55 Minuten), der Abfrage der Grundfahraufgaben und der Abfrage von technischen Details am Fahrzeug (z. B. Reifen kontrollieren, Lichter prüfen).

  • Fehleranalyse: Nach der Testfahrt werden verbliebene Unsicherheiten in einem intensiven Auswertungsgespräch besprochen und gezielt nachgebessert.



3 Lernziele der Reife- und Teststufe

In dieser Endphase geht es vor allem um die psychische Stabilität, die absolute Selbstständigkeit und das Risikobewusstsein des Fahrschülers.

  1. Ein Kraftfahrzeug über die volle Dauer einer Fahrprüfung völlig selbstständig, sicher und regelkonform führen können.

    • Erklärung: Der Fahrschüler muss beweisen, dass er keinen „Co-Piloten“ mehr auf dem Beifahrersitz benötigt und alle Entscheidungen im Verkehr (z. B. Lücken nutzen, Vorfahrten beachten) allein und richtig trifft.

  2. Die vorgeschriebenen Grundfahraufgaben auch unter Prüfungsdruck fehlerfrei und sicher demonstrieren.

    • Erklärung: Die Manöver (z. B. Gefahrenbremsung oder Einparken) müssen im ersten oder maximal im erlaubten Korrekturversuch exakt sitzen, ohne das Umfeld zu gefährden.

  3. Ein realistisches Selbstbild bezüglich des eigenen Fahrkönnens und möglicher Risiken entwickeln.

    • Erklärung: Der Schüler soll lernen, seine eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen, defensiv zu agieren und sich nicht durch Prüfungsnervosität zu riskanten Manövern verleiten zu lassen


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Valentina M.

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