1 Welche Gerichtsarten gibt es?
1. Ordentliche Gerichte (lange bestehende Gesetze/Gerichte)
➔ Zivil- und Strafsachen
a. Amtsgericht
b. Landgericht
c. Oberlandesgericht
d. Bundesgerichtshof
Außerordentliche Gerichte (sind erst nach dem 2. WK entstanden)
e. Verwaltungsgericht
f. Arbeitsgericht
g. Sozialgericht
h. Finanzgericht
2 Bei welchem Gericht starten Prozesse?
• Amtsgericht: bis max. 5000€ Streitwert und Strafsache bei max. 4 Jahren
• Landgericht: über 5000€ und Strafsache über 4 Jahren
Beweisarten
• Z = Zeuge (Dritte Person, die Tatsachen erklärt)
• P = Parteibeweis („Zeuge in eigener Sache“)
• S = Sachverständiger/Gutachter
• A = Augenscheinbeweis (Bild/Zeichnung/Ortsbegehung)
• U = Urkunde (verkörperte Gedankenerklärung, die den Aussteller erkennen lässt; “zusammengesetzte Urkunde”!!!
3 !!Welche Instanzen gibt es?
Was sind Instanzen?
• Instanzen sind die aufeinanderfolgenden gerichtlichen Ebenen, auf denen ein Rechtsstreit überprüft wird.
• Jede Instanz hat eine eigene Aufgabe im Verfahren.
• Ziel ist. Erst entscheiden → dann überprüfen → dann rechtlich kontrollieren
1. Instanz – Erkenntnisverfahren
• Erste gerichtliche Entscheidung
• Gericht:
• ermittelt den Sachverhalt,
• erhebt Beweise,
• wendet das Recht an
• Hier wird der Fall inhaltlich vollständig verhandelt
2. Instanz – Berufung
• Überprüfung der Entscheidung der 1. Instanz
• Kontrolle:
• Sachverhaltsfeststellung
• Rechtsanwendung
• Teilweise können neue Tatsachen oder Beweise zugelassen werden
3. Instanz – Revision
• Reine Rechtskontrolle
• Keine neue Beweisaufnahme
• Prüfung:
• ob das Recht korrekt angewendet wurde
Warum gibt es Instanzen?
• Sicherung der Rechtsstaatlichkeit
• Fehlerkontrolle
• Einheitliche Rechtsanwendung
• Vertrauensschutz für die Beteiligten
Merksatz
• 1. Instanz = Tatsachen
• 2. Instanz = Überprüfung
• 3. Instanz = Recht
1 Wie werden Kosten in deutschen Gerichtsprozessen getragen?
Die Kostenverteilung richtet sich danach, ob es sich um ein Straf- oder Zivilverfahren handelt und wie das Verfahren ausgeht.
Strafrecht: Verurteilter zahlt, bei Freispruch zahlt der Staat (aber nur gesetzliche Anwaltskosten).
Zivilrecht: Wer verliert, zahlt alles – bei Teilerfolg anteilig. Private Zusatzhonorare werden nie erstattet.
1. Strafrecht
Im Strafrecht verfolgt der Staat Straftaten (z. B. Diebstahl, Körperverletzung).
Kostenverteilung:
• Bei Verurteilung: Der Verurteilte trägt die Verfahrenskosten (Gerichtskosten und notwendige Auslagen).
• Bei Freispruch: Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Welche Kosten werden erstattet?
• Erstattet werden nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
• Nicht erstattet werden private Honorarvereinbarungen oder zusätzliche Zahlungen an den Anwalt über die gesetzlichen Gebühren hinaus.
2. Zivilrecht
Im Zivilrecht geht es um Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen (z.B. Mietrecht, Kaufvertrag, Schadensersatz).
• Wer verliert, zahlt: Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten.
• Teilweises Obsiegen/Unterliegen: Die Kosten werden anteilig entsprechend dem Prozesserfolg verteilt.
• Gerichtskosten
• Gesetzliche Anwaltsgebühren der eigenen und der gegnerischen Seite
• Keine Erstattung von privaten Honorarvereinbarungen über die gesetzlichen Gebühren hinaus
1 Welchen Stellenwert haben die EU-Verträge im deutschen Recht?
• Grundgesetz steht über dem EU-Recht
• Als Sozialarbeiter orientiert man sich am deutschen Recht
• Ausnahme: FamR und ErbR, evtl. ausländische Recht
• Ebene der Bundesgesetze, aber unterhalb der Verfassung
2 Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Verträgen?
• Für Privatperson: Freiheiten, wie persönliche, bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte; Schutz durch gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
• Für Mitgliedsländer: stützt sich auf verbindliche Verträge, Verträge beinhalten Ziele und Regeln der EU-Institutionen und Entscheidungsprozesse → Primärrecht; Sekundärrecht baut auf Grundsätzen und Zielen der Verträge und beinhaltet Verordnungen, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen
3 Welche beiden wichtigen Handlungsarten lassen sich seitens der EU aus den Verträgen ableiten?
• EU-Verordnungen und EU-Richtlinien (Sekundärrecht)
• Verordnungen müssen in alle Mitgliedländern umgesetzt werden
• Bei Richtlinien müssen Mitgliedsländer die Inhalte innerhalb einer Frist umsetzen
4 Welche Organe hat die EU?
• Laut Art. 13 EUV zählen hierzu: europäisches Parlament, europäischer Rat, Rat der europäischen Union („Ministerrat“), EU-Kommission; Gerichtshof der EU, die EZB und der europäische Rechnungshof
Beispiel Instanzen:
• 1. Instanz: Amtsgericht entscheidet erstmals über den Fall und erhebt Beweise.
• 2. Instanz: Landgericht überprüft das Urteil in der Berufung.
• 3. Instanz: Bundesgerichtshof prüft in der Revision nur Rechtsfehler
Beispiel für Instanzen (Zivilrecht)
Ausgangssituation
• Person A fordert von Person B 3.000 € Schadensersatz.
• Zuständig in der 1. Instanz ist das Amtsgericht (Streitwert unter 5.000 €)
1. Instanz – Amtsgericht
• Das Gericht:
• hört beide Parteien an,
• vernimmt Zeugen,
• prüft Beweise.
• Urteil:
• Person B muss 1.500 € zahlen.
2. Instanz – Berufung (Landgericht)
• Person A ist unzufrieden und legt Berufung ein.
• Das Landgericht:
• überprüft den Sachverhalt,
• kontrolliert die Rechtsanwendung.
• Das Urteil wird geändert → 3.000 € werden zugesprochen.
3. Instanz – Revision (Bundesgerichtshof)
• Person B legt Revision ein.
• Der BGH:
• prüft nur, ob das Recht richtig angewendet wurde,
• nimmt keine neuen Beweise auf.
• Entscheidung:
• Das Urteil bleibt bestehen, weil kein Rechtsfehler vorliegt.
Kurzbeispiel Strafrecht
• 1. Instanz: Amtsgericht (Strafmaß bis 4 Jahre)
• 2. Instanz: Landgericht (Berufung)
• 3. Instanz: Oberlandesgericht / BGH (Revision, nur Rechtsprüfung)
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