!! Was ist eine Personengesellschaft?
Personengesellschaft
Definition:
•Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks
Typische Formen:
•GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
•OHG (Offene Handelsgesellschaft)
•KG (Kommanditgesellschaft)
Merkmale:
•Meist kleinere, persönlich geführte Unternehmen
•Gesellschafter stehen im Mittelpunkt, nicht das Kapital
•Einfache Gründung, in der Regel ohne Notar
Haftung:
•Grundsatz: Gesellschafter haften persönlich, unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen
•Besonderheit bei der KG:
➡️Komplementär haftet unbeschränkt
➡️Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage
Abgrenzung:
•Wird eine GbR kaufmännisch tätig, wird sie zur OHG
!! Was ist eine Kapitalgesellschaft?
Definition
Unternehmensform mit eigener juristischer Person
Rechtlich selbstständig und von den Gesellschaftern getrennt
Typische Formen
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
AG (Aktiengesellschaft)
Ltd. (Limited)
Merkmale
Kapital steht im Vordergrund, nicht die Person der Gesellschafter
Formelle Gründungsvoraussetzungen:
Notarielle Beurkundung, Gesellschaftsvertrag, Stamm- bzw. Grundkapital
Geschäftsführung durch bestellte Organe (z. B. Geschäftsführer, Vorstand)
Haftung
Grundsatz: Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen
Privatvermögen der Gesellschafter ist geschützt
Ausnahme: Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei Pflichtverletzungen
Abgrenzung
Keine persönliche Haftung der Gesellschafter
Gesellschaft ist selbst Rechtsträger, nicht die Gesellschafter
Unterschied Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft → persönliche Haftung der Gesellschafter (Privatvermögen)
Kapitalgesellschaft → Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen
Gründung:
Personengesellschaft → einfache, formlose Gründung
Kapitalgesellschaft → formelle Gründung mit Notar und Kapitalanforderungen
Rechtsstellung:
Personengesellschaft → Gesellschafter stehen im Vordergrund
Kapitalgesellschaft → Gesellschaft als eigenständige juristische Person
Merksatz
Personengesellschaft: persönliche Haftung, einfache Struktur
Kapitalgesellschaft: Haftungsbegrenzung, formelle Gründung
Ausgangsbeispiel
Zwei Personen, Anna und Ben, wollen gemeinsam ein kleines Café eröffnen. Sie haben 10.000 € Schulden bei einem Lieferanten. Jetzt schauen wir uns an, was passiert, je nachdem welche Gesellschaftsform sie wählen.
Beispiel 1: Personengesellschaft (z. B. GbR)
Gründung
• Anna und Ben sagen:
„Wir machen zusammen ein Café und teilen Gewinne und Kosten.“
• Keine besondere Form, kein Notar nötig → GbR entsteht
• Das Café kann die 10.000 € Schulden nicht zahlen
• Der Lieferant darf:
• an das Café gehen und
• direkt an Anna und Ben privat
➡️ Anna und Ben haften mit ihrem Privatvermögen
• Ersparnisse
• Auto
• Konto
Merksatz: 👉 Personengesellschaft = du haftest persönlich
⸻
Beispiel 2: Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH)
• Anna und Ben gründen eine GmbH
• Dafür nötig:
• Notar
• Gesellschaftsvertrag
• Stammkapital
• Eintragung ins Handelsregister
• Die GmbH hat 10.000 € Schulden
• Der Lieferant darf nur:
• auf das Vermögen der GmbH zugreifen
➡️ Anna und Ben bleiben privat geschützt
• Privatkonto bleibt sicher
• Privatauto bleibt sicher
Merksatz:👉 Kapitalgesellschaft = Haftung ist begrenzt
Rechtsstellung – warum ist das wichtig?
• Anna und Ben stehen im Vordergrund
• Verträge laufen faktisch „über die Personen“
• Persönliches Vertrauen wichtig
Kapitalgesellschaft
• Die GmbH ist eine eigene juristische Person
• Verträge laufen auf die GmbH
• Personen treten in den Hintergrund
!! Wie entstehen diese Gesellschaften (Willenerklärungen)
Grundsatz
Jede Gesellschaft entsteht durch Willenserklärungen.
Mindestens zwei Personen erklären:
dass sie zusammenarbeiten wollen,
welchen Zweck die Gesellschaft hat,
nach welchen Regeln sie handeln wollen.
Diese Einigung bildet den Gesellschaftsvertrag.
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
Gründung durch Gesellschaftsvertrag
Formfrei:
mündlich
schriftlich
oder konkludent (durch schlüssiges Verhalten)
Keine notarielle Beurkundung erforderlich
Gesellschaft entsteht rechtlich durch die Einigung
Merksatz: → Personengesellschaft = formfrei durch Einigung
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Ltd.)
Notarielle Beurkundung zwingend erforderlich
Eintragung ins Handelsregister notwendig
Erst danach entsteht die Gesellschaft rechtlich wirksam
Merksatz: → Kapitalgesellschaft = Einigung + Notar + Registereintrag
Was unterscheidet einen nicht rechtsfähigen Verein und eine GbR rechtlich?
• Nicht rechtsfähiger Verein (§55 BGB)
▪ 1. Bestand eines Vereins ist unabhängig von den Mitgliedern
▪ 2. Keine hauptsächliche Gewinnerziehlungsabsicht
• GbR (§705ff. BGB)
▪ 1. GbR ist abhängig von dem Bestand der Mitglieder
▪ 2. Gewinnerziehlungsabsicht ist hauptsächliches Ziel
Welche Vertretungsrechte ergeben sich für diese Gesellschaftsformen?
Personengesellschaftein
•GbR: Grundsätzlich Gesamtvertretung aller Gesellschafter (Abweichung vertraglich möglich)
• OHG: Jeder Gesellschafter einzelvertretungsberechtigt
• KG: ➔ Komplementär: vertretungsberechtigt
➔ Kommanditist: keine Vertretungsmacht
Kapitalgesellschaften
• GmbH: Vertretung durch Geschäftsführer (einzeln oder gemeinsam)
• AG: Vertretung durch den Vorstand
• Gesellschafter/Aktionäre nicht vertretungsberechtige
Vereine
• Eingetragener Verein: Vertretung durch den Vorstand (§ 26 BGB)
• Nicht rechtsfähiger Verein: Vertretung durch handelnde Personen (mit persönlicher Haftung)
Welche Haftungsgrundsätze ergeben sich daraus für den Handelnden bzw. den Gesellschafter?
• Eingetragener Verein (e. V.):
▪ Haftung nur mit dem Vereinsvermögen (§§ 21 ff. BGB)
▪ Keine persönliche Haftung der Mitglieder
▪ Handelnde Organe (z. B. Vorstand) haften nur bei Pflichtverletzungen
• Nicht eingetragener Verein:
▪ Persönliche und private Haftung der handelnden Mitglieder
▪ Keine Haftungsbeschränkung auf Vereinsvermögen
▪ Mitglieder können mit ihrem Privatvermögen hafte
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