Inhalt der Vorlesung und Übersicht des Themenbereichs
Diritto Ecclesiastico dello Stato = Staatskirchenrecht (Kirchliches Recht des Staates)
Einführung (Cap. I-II): Konzept, Begriff, Rechtssubjekte
Allgemeiner Teil (Cap. III-V):
Grundsätzliche Systeme der Staats-Kirchen-Beziehungen im staatlichen Verfassungsrecht (Offizielle Religion/ Kirche; System der distanzierten/ freunschaftlichen Trennung; Prinzip der Kooperation; Konvergenzen zwischen Systemen und spannungsreiche Verstrickungen und Konflikte mit der Mission der Kirche)
Prinzipien des Staatskirchenrechts unter der Prämisse des liberalen und säkularen Verfassungsstaates: Säkularität, Neutralität, Parität, Kooperation, Religionsfreiheit
Rechtsquellen des Staatskirchenrechts (staatliche bzw. gesetzliche Normen; Rechtssetzung durch Verträge; in staatliche Rechtsordnung inkorporiertes Religionsrecht)
Besonderer Teil (Cap. VI-XI):
Religionsfreiheit (historische Ursprünge, Funktionen und Grenzen, konkrete Ausgestaltungen in ausgewählten staatlichen und zwischen- bzw. überstaatlichen Systemen)
Rechtsstellung der Kirche und der Religionsgemeinschaften (Konzept der Konfession/ Religions und staatlicher Definitionskompetenz; Selbstbestimmungs- und Personenrecht; iura circa sacra)
Handlungssphären und Tätigkeitsfelder der Kiche und der Religionsgemeinschaften (Selbstbestimmung und Selbstverwaltung; Interne Organisation; Externe Aktivitäten; Präsenz bzw. Sichtbarkeit im öffentlichen Raum)
Mechanismen der kooperativen Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche bzw. Religionsgemeinschaften (Rechtsgrundlagen; Aktivitäten im kultur- und sozialstaatlichen Gefüge; komplementäre Freiheit zur Gründung privater Einrichtungen; Finanzierung der Kooperation/ Subventionswesen)
Finanzielle Verhältnisse der Kirche und der Religionsgemeinschaften (kirchliches Vermögensrecht; verschiedene Kooperationssysteme; Systeme der direkten und indirekten Staatsfinanzierung)
Schutz religiöser Interessen und Angelegenheiten (Heilige Orte, Strafrecht)
Konzept, Begriff und Gegenstand des Staatskirchenrechts
System der offiziellen Staatsreligion bzw. Staatskirche
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