Bei wem ist eine Außenprüfung zulässig?
-§ 193 Abs. 1 AO:
o Sie einen Gewerbebetrieb haben.
o Sie freiberuflich tätig sind.
o Sie besonders hohe Einkünfte erzielen.
o Sie Ihre steuerliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt haben.
o es sinnvoll ist, dass sich Ihr Finanzamt den Sachverhalt vor Ort anschaut.
o Sie andere Personen beschäftigen, für die Lohnsteuer abgeführt wird.
Wie lange ist die angemessene Vorlauffrist für eine Prüfungsanordnung?
In der Regel 2 Wochen (§ 197 Abs. 1 AO), bei Großbetrieben oft 4 Wochen.
Was ist ein "hinreichender Grund" für eine Verschiebung des Prüfungsbeginns?
Erkrankung des Steuerpflichtigen oder des Beraters, dringende betriebliche Gründe oder Umbauarbeiten (§ 197 Abs. 2 AO).
Welche Prüfungen sind ohne Vorankündigung möglich?
- Kassen-Nachschau § 146b AO
- Umsatzsteuer-Nachschau § 27b UStG
Welche Bedeutung hat die BpO rechtlich?
Die BpO ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift. Sie bindet die Finanzbehörden (Innenrecht), entfaltet aber über den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) eine Außenwirkung zugunsten des Steuerpflichtigen.
Wie werden Betriebe in der BpO klassifiziert? (§ 3 BpO)
Betriebe werden nach ihrer Größe in Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (Ks) eingeteilt. Die Einordnung erfolgt nach Umsatz und Gewinn (Stichtagsprinzip).
Wie viele Jahre können im Rahmen einer AP geprüft werden?
Der zeitliche Umfang einer Außenprüfung ist in § 4 der Betriebsprüfungsordnung (BpO) geregelt.
Regelfall: Üblicherweise umfasst ein Prüfungszeitraum drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume (Kalenderjahre).
Anschlussprüfung: Bei Großbetrieben schließt die neue Prüfung oft unmittelbar an den Zeitraum der vorangegangenen Prüfung an, sodass keine Lücken entstehen.
Kennen Sie übrigens besondere Formen der Außenprüfung?
Es gibt bspw. die abgekürzte Außenprüfung. In §§ 193 ff. AO wird zwischen der Außenprüfung als Vollprüfung und der abgekürzten Außenprüfung nach § 203 AOS. 804 unterschieden. Beide Prüfungen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Durchführung, sind aber in ihren Rechtswirkungen gleich. Eine abgekürzte Außenprüfung beschränkt sich auf die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen eines oder mehrerer Besteuerungszeiträume. Dies ergibt sich aus § 203 Abs. 1 Satz 2 AO und aus § 4 Abs. 5 Satz 2 BpO.
Wie ist das Verhältnis von Hinterziehungszinsen zur normalen Verzinsung?
Nach § 235 Abs. 4 AO sind Zinsen nach § 233a AO, die für denselben Zeitraum festgesetzt wurden, anzurechnen.
Welche Vorschriften wurden zum 1.1.2025 im Rahmen der Modernisierung der Außenprüfung erlassen?
Neue Maximalfrist bei der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO
Teilabschlussbescheide § 180 Abs. 1a AO
Zeitnahe Prüfungsanordnung § 197 Abs. 5 AO
Das qualifizierte Mitwirkungspflichten § 200a AO
Feststellung von Rahmenvereinbarungen § 199 Abs. 2 AO
Berichtigungspflicht gem. § 153 Abs. 4 AO
Unter welcher allgemeinen Bedingung ist die Finanzbehörde gemäß § 162 Abs. 1 AO zur Schätzung berechtigt und verpflichtet?
Wenn die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann.
Nenne drei konkrete Beispiele aus § 162 Abs. 2 AO, die eine Schätzung rechtfertigen.
1. Der Steuerpflichtige macht über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen.
2. Der Steuerpflichtige verweigert die Mitwirkung (z. B. Auskunft oder Vorlage von Belegen).
3. Die Buchführung oder Aufzeichnungen sind formell oder materiell so mangelhaft, dass sie nicht nach § 158 AO der Besteuerung zugrunde gelegt werden können.
Was regelt § 162 Abs. 3 AO im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen (Verrechnungspreise)?
Erhöhte Mitwirkungspflichten. Wenn ein Steuerpflichtiger seine Aufzeichnungspflichten über Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen im Ausland verletzt, wird widerlegbar vermutet, dass seine Einkünfte höher sind, als erklärt. Das Finanzamt kann dann den für den Steuerpflichtigen ungünstigsten Punkt innerhalb eines Schätzungsrahmens wählen.
Mit welchen Methoden schätzt das FA die Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO?
- Interne Betriebsvergleich
o Zeitreihenvergleich
o Nachkakulation
- Externe Betriebsvergleich
o Richtsatzsammlung
- Geldverkehrsrechnung
Was regelt § 163 AO und unter welcher Voraussetzung greift die Vorschrift?
(Billigkeitsmaßnahme) § 163 AO ermöglicht es der Finanzbehörde, Steuern niedriger festzusetzen oder Besteuerungsgrundlagen unberücksichtigt zu lassen, wenn die Erhebung der Steuer nach den Umständen des Einzelfalls unbillig wäre. Es ist das „Sicherheitsventil“ gegen sachliche oder persönliche Härten des Gesetzes.
Wann ist ein Steuerpflichtiger zur Berichtigung verpflichtet und was regelt der neue § 153 Absatz 4?
Ein Steuerpflichtiger muss eine Erklärung unverzüglich berichtigen, wenn er nachträglich erkennt, dass sie unrichtig oder unvollständig war und dies zu einer Steuerverkürzung führen kann (§ 153 Abs. 1). Der neue Abs. 4 verpflichtet zudem dazu, Feststellungen einer Außenprüfung aktiv auf noch nicht geprüfte Folgejahre zu übertragen ("Fortschreibungspflicht").
In welcher zentralen Norm ist das Steuergeheimnis geregelt und wer ist an dieses Geheimnis gebunden?
§ 30 der Abgabenordnung (AO).
Verpflichtete: Amtsträger (Finanzbeamte), ihnen gleichgestellte Personen (z. B. Helfer in Steuersachen) und Sachverständige.
Was genau wird durch das Steuergeheimnis geschützt?
Geschützt sind alle Informationen über eine Person (natürlich oder juristisch), die dem Amtsträger in einem Verwaltungsverfahren, einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit bekannt geworden sind.
Wann liegt eine Verletzung des Steuergeheimnisses vor?
Wenn ein Amtsträger geschützte Daten unbefugt offenbart (weitergibt) oder verwertet (für fachfremde Zwecke nutzt).
Wann ist die Offenbarung von Daten trotz Steuergeheimnis ausnahmsweise befugt? (§ 30 Abs. 4 AO)
1. Zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens (z. B. Amtshilfe).
2. Wenn es durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist.
3. Mit Zustimmung des Betroffenen.
4. Zur Abwendung von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses (z. B. Verfolgung schwerer Kriminalität).
Welche Konsequenzen drohen einem Amtsträger, der das Steuergeheimnis verletzt?
Strafrechtlich: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe nach § 355 StGB.
Dienstrechtlich: Disziplinarmaßnahmen (bis hin zur Entfernung aus dem Dienst).
Zivilrechtlich: Evtl. Schadensersatzansprüche des Betroffenen (Amtshaftung).
Auf welcher gesetzlichen Basis darf das Finanzamt Steuererklärungen vor Ablauf der allgemeinen Fristen verlangen?
Gemäß § 149 Abs. 4 AO. Diese Regelung betrifft vor allem Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten werden und daher eigentlich von der verlängerten Frist profitieren würden.
Inwiefern spielt das Verhalten des Steuerpflichtigen in den Vorjahren eine Rolle für die Vorabanforderung?
wenn Erklärungen im vorangegangenen Besteuerungszeitraum nicht oder verspätet abgegeben wurden
Vorauszahlungen für den Besteuerungszeitraum außerhalb einer Veranlagung herabgesetzt wurden
für eine Außenprüfung vorgesehen ist
der betroffene Steuerpflichtige im Besteuerungszeitraum einen Betrieb eröffnet oder eingestellt hat
Verluste festzustellen ist
auch per Zufall (In diesem Fall muss das Finanzamt im Schreiben darauf hinweisen, dass die Auswahl per Zufall erfolgte.)
Wann müssen Arbeitnehmer trotz Lohnsteuerabzug eine Erklärung abgeben? (Thema: Nebeneinkünfte)
Wenn Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld) über 410 € bezogen wurden.
Wenn Nebeneinkünfte (z. B. Miete, Honorare) ohne Steuerabzug über 410 € liegen.
Bei gleichzeitigem Bezug von Lohn von mehreren Arbeitgebern (Steuerklasse VI).
Wer darf die Auskunft aus persönlichen Gründen verweigern?
Gemäß § 101 AO haben Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) des Steuerpflichtigen ein Auskunftsverweigerungsrecht, um den familiären Frieden zu schützen. Sie müssen jedoch über dieses Recht belehrt werden.
Darf die Vorlage von Urkunden verweigert werden, wenn ein Auskunftsverweigerungsrecht besteht?
Ja. Gemäß § 104 Abs. 1 AO erstreckt sich das Recht zur Verweigerung der Auskunft auch auf die Vorlage von Urkunden und anderen Dokumenten. Wer nicht reden muss, muss auch nichts vorlegen.
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