Woraus besteht ein Jahresabschluss bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften?
Aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). (§ 242 Abs. 3 HGB)
Woraus besteht ein Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften?
: Aus Bilanz, GuV und Anhang. Diese Teile bilden eine Einheit. (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Was kommt bei großen Kapitalgesellschaften noch zum Jahresabschluss hinzu?
Ein Lagebericht – dieser ist jedoch kein Teil des Jahresabschlusses, sondern eine eigenständige Pflicht.
Welche Größenklassen für Kapitalgesellschaften gibt es?
kleinst, Klein, mittelgroß und groß. (§ 267 HGB)
Wo sind die Größenklassen geregelt?
A: In § 267 HGB (für Kapitalgesellschaften) und § 267a HGB (Kleinstkapitalgesellschaften).
Welche Kriterien bestimmen die Größenklasse?
A: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Mindestens 2 von 3 Merkmalen müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein. (§ 267 Abs. 1–3 HGB)
Wann treten die Rechtswirkungen der Größenklassen ein?
Wenn die Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. (§ 267 Abs. 4 HGB)
Was gilt für neu gegründete Gesellschaften bezüglich der Größenklassen?
m ersten Jahr gelten die Merkmale bereits nach einem einzigen Abschlussstichtag. (§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB)
Müssen kleine Kapitalgesellschaften einen Lagebericht erstellen?
Nein, sie sind davon befreit. (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)
Wann kann auf einen Anhang verzichtet werden?
Bei Kleinstkapitalgesellschaften, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden
Haftungsverhältnisse
Bürgschaftsverhältnisse, Eventuellverbindlichkeiten
Vorschüsse an Geschäftsführer). (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)
Vorschüse und Kredite an Organmitglieder
Welche Voraussetzungen müssen für den Verzicht auf den Anhang bei Kleinstgesellschaften erfüllt sein
Die Gesellschaft muss eine Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) sein, und bestimmte Pflichtangaben (z. B. Haftungsverhältnisse, Vorschüsse an Organmitglieder) müssen unter der Bilanz ausgewiesen werden. (§ 264 Abs. 1 Satz 5–6 HGB)
Was ist ein Anhang
Der Anhang ergänzt und erläutert Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben, die das Bild der Lage des Unternehmens vervollständigen. Er ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses. (§§ 284–288 HGB)
Was ist ein Lagebericht?
Der Lagebericht ist ein eigenständiges Berichtsinstrument, das den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft und voraussichtliche Entwicklungen darstellt. Er ergänzt den Jahresabschluss, gehört aber nicht zu ihm. (§ 289 HGB)
Was ist der Unterschied zwischen „Offenlegung" und „Hinterlegung"?
Bei der Offenlegung wird der Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht (öffentlich einsehbar). Bei der Hinterlegung wird er lediglich beim Bundesanzeiger eingereicht – er ist nur auf Antrag zugänglich, nicht frei einsehbar. (§§ 325, 326 HGB)
Welche Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss offenlegen?
Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) sowie gleichgestellte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG). (§ 325 HGB)
Welche Fristen gelten für die Offenlegung?
Kleine und mittelgroße Gesellschaften: innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag; große Gesellschaften: innerhalb von 4 Monaten. (§ 325 Abs. 1a, 1b HGB)
Wo ist die Offenlegung geregelt?
§ 325 ff. HGB
Welche Erleichterungen bei der Offenlegung haben kleine Kapitalgesellschaften?
Sie müssen nur die Bilanz und den Anhang einreichen – nicht die GuV. (§ 326 Abs. 1 HGB)
Welche Erleichterungen haben Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung?
Sie können statt der Offenlegung lediglich die Bilanz hinterlegen und müssen weder GuV noch Anhang veröffentlichen. (§ 326 Abs. 2 HGB)
Was gilt für die GmbH & Co. KG beim Jahresabschluss?
Die GmbH & Co. KG ist einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt und muss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften bilanzieren und offenlegen, wenn keine natürliche Person vollhaftend beteiligt ist. (§ 264a HGB)
Wer ist zur Aufstellung des Jahresabschlusses verpflichtet?
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft (z. B. Geschäftsführer der GmbH) – und zwar in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres (kleine Gesellschaften: sechs Monate). (§ 264 Abs. 1 Satz 2–3 HGB)
Wer muss den Jahresabschluss prüfen?
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss von einem Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) prüfen lassen. Kleine sind befreit. (§ 316 HGB)
Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?
Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Kapitalstruktur zu einem Stichtag. Die GuV zeigt Aufwendungen und Erträge eines Zeitraums (Geschäftsjahres) und deren Saldo (Gewinn/Verlust). (§§ 242, 275 HGB)
Welche zwei Gliederungsformen gibt es für die GuV?
Das Gesamtkostenverfahren (GKV) und das Umsatzkostenverfahren (UKV). Kapitalgesellschaften haben ein Wahlrecht. (§ 275 Abs. 1 HGB)
Was passiert, wenn eine Kapitalgesellschaft die Offenlegungsfrist versäumt?
Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 € bis max. 25.000 €. (§ 335 HGB)
Welche größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung hat eine Kleinstkapitalgesellschaft?
Verkürzte Bilanz
vereinfachte GuV
kein Anhang (wenn Angaben unter der Bilanz),
kein Lagebericht, keine Pflichtprüfung. (§ 264 Abs. 1 Satz 4–5, § 266 Abs. 1 Satz 4, § 275 Abs. 5 HGB, § 316 HGB Umkehrschluss)
Welche Erleichterungen bei der Bilanzierung hat eine Kleinstkapitalgesellschaft?
Kein Ansatz von latenten Steuern, keine Pflicht zu Rechnungsabgrenzungsposten unter 250 €, keine Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung jenseits 3 Monate, kein Ausweis von Entwicklungskosten. (§ 274a Nr. 1, 3, 4, 5 HGB)
Was ist der größte Unterschied zwischen den Erleichterungen für Kleinstkapital- und kleine Kapitalgesellschaften?
Die Kleinstkapitalgesellschaft darf ihren Abschluss lediglich hinterlegen und benötigt keinen Anhang. Die kleine Kapitalgesellschaft muss hingegen offenlegen und einen (verkürzten) Anhang erstellen. (§ 326 Abs. 1 u. 2 HGB)
Welche Schwellenwerte müssen für eine Kleinstkapitalgesellschaft erfüllt sein?
Mindestens 2 von 3 Merkmalen dürfen nicht überschritten werden: Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatzerlöse ≤ 700.000 €, Arbeitnehmer ≤ 10. (§ 267a Abs. 1 HGB)
Welche Gesellschaften sind ausdrücklich von der Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft ausgeschlossen?
§ 267a
Investmentgesellschaft § 1 Abs. 11 KAGV
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