Welche Arten der Einkommensteuerpflicht gibt es im Überblick?
Art
Norm
Voraussetzung
Besteuerungsumfang
Unbeschränkte ESt-Pflicht
§ 1 Abs. 1 EStG
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
Welteinkommensprinzip
Erweiterte unbeschränkte ESt-Pflicht
§ 1 Abs. 2 EStG
Deutsche Staatsangehörigkeit + öffentl. Dienstverhältnis
Fiktive unbeschränkte ESt-Pflicht
§ 1 Abs. 3 EStG
Antrag + 90%-Regel oder Grundfreibetrag
Nur inländische Einkünfte (§ 49 EStG)
Beschränkte ESt-Pflicht
§ 1 Abs. 4 EStG
Kein Wohnsitz/Aufenthalt im Inland + inl. Einkünfte
Was sind die Voraussetzungen der erweiterten unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG?
Voraussetzungen (kumulativ):
Deutsche Staatsangehörigkeit
Im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt
Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts
Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse
Im Ausland nur beschränkt einkommensteuerpflichtig
Rechtsfolge:
Besteuerung des Welteinkommens (wie § 1 Abs. 1 EStG)
Unerheblich, ob Tätigkeit im In- oder Ausland ausgeübt wird
Typischer Anwendungsfall: Konsularbeamte, Botschaftsmitarbeiter
Was sind die Voraussetzungen der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG?
Natürliche Person ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
Bezug inländischer Einkünfte i.S.d. § 49 EStG
Antrag des Steuerpflichtigen
Eine der beiden Einkunftsgrenzen muss erfüllt sein:
Einkünfte unterliegen zu mindestens 90 % der deutschen ESt, oder
Nicht der deutschen ESt unterliegende Einkünfte übersteigen nicht den Grundfreibetrag (2024: 11.604 €)
Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte
Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger
Zugang zu Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen etc.
Aber: keine Besteuerung der Welteinkünfte – nur inländische Einkünfte werden erfasst
Was regelt § 1a EStG und welche Voraussetzungen gelten?
Zweck: Ermöglicht EU-/EWR-Bürgern familienbezogene Steuervergünstigungen, auch wenn Angehörige im EU/EWR-Ausland leben.
Voraussetzungen:
EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit des StPfl.
StPfl. ist nach § 1 Abs. 1 oder § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
Ehegatte/Lebenspartner hat Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU/EWR-Mitgliedstaat
Ehegatten leben nicht dauernd getrennt
Rechtsfolge – familienbezogene Vergünstigungen:
Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG) für Unterhaltsleistungen an geschiedenen Ehegatten
Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen und Versorgungsausgleich
Zusammenveranlagung mit Splittingtarif (§§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG)
Typischer Anwendungsfall: Grenzpendler, der familienbezogene Steuerentlastungen in Anspruch nimmt
⚠️ Für Ehegatten mit Wohnsitz außerhalb EU/EWR ist eine Zusammenveranlagung ausgeschlossen!
Was ist das Wirtschaftsjahr und wann kann es vom Kalenderjahr abweichen?
Grundsatz: Das Wirtschaftsjahr umfasst in der Regel 12 Monate und dient als Gewinnermittlungszeitraum bei Gewinneinkünften (§ 4a Abs. 1 S. 1 EStG).
Übersicht nach Einkunftsarten:
Einkunftsart
Ermittlungszeitraum
Land- und Forstwirtschaft
Grundsätzlich 01.07.–30.06. (abweichend)
§ 4a Abs. 1 Nr. 1 EStG
Gewerbebetrieb (HR-eingetragen)
Zeitraum der regelmäßigen Abschlüsse
§ 4a Abs. 1 Nr. 2 EStG
Gewerbebetrieb (nicht HR-eingetragen)
Kalenderjahr
§ 4a Abs. 1 Nr. 3 EStG
Freiberufler und übrige Einkünfte
–
⚠️ Für Freiberufler ist ein abweichendes Wirtschaftsjahr ausgeschlossen!
Fundstelle: § 4a EStG; § 8b EStDV
Was ist ein Rumpfwirtschaftsjahr und wann ist es zulässig?
Definition: Ein Rumpfwirtschaftsjahr ist ein Wirtschaftsjahr, das kürzer als 12 Monate ist. Ein längeres Wirtschaftsjahr ist niemals zulässig.
Zulässige Fälle (§ 8b S. 2 EStDV):
Betriebseröffnung, -erwerb oder -aufgabe
Betriebsveräußerung
Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Zeitraum
Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht (z. B. Tod, Wegzug ins Ausland)
Wann ist für die Umstellung des Wirtschaftsjahres die Zustimmung des Finanzamts erforderlich?
Situation
Zustimmung des FA erforderlich?
Betriebseröffnung → abweichendes WJ wählen
❌ Nein
Abweichendes WJ → Umstellung auf Kalenderjahr
Kalenderjahr → abweichendes WJ (laufender Betrieb)
✅ Ja
Erwerb eines weiteren Betriebs → Umstellung für diesen
⚠️ Wird die Umstellung ohne erforderliche Zustimmung vorgenommen, ist sie steuerlich unwirksam!
Fundstelle: § 4a Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG
Wie wird der Gewinn bei abweichendem Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr zugerechnet?
Die Zurechnung ist je nach Einkunftsart unterschiedlich:
Land- und Forstwirtschaft (§ 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG):
Gewinn wird zeitanteilig auf die beiden Kalenderjahre aufgeteilt, in die das Wirtschaftsjahr fällt
Veräußerungsgewinne werden voll dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem sie entstanden sind
Gewerbebetrieb (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG):
Gewinn gilt insgesamt als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet
Keine zeitanteilige Aufteilung!
Was regelt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG?
Grundsatz:
Einnahmen sind in dem Kalenderjahr zu erfassen, in dem sie dem StPfl. zufließen (§ 11 Abs. 1 S. 1 EStG)
Ausgaben sind in dem Kalenderjahr zu erfassen, in dem sie geleistet werden (§ 11 Abs. 2 S. 1 EStG)
Geltungsbereich:
Vorrangig bei Überschusseinkünften (§§ 19–23 EStG)
Zusätzlich bei Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), Sonderausgaben (§§ 10–10b EStG) und agB (§§ 33–33b EStG)
Abgrenzung zu Gewinneinkünften:
Bei Gewinneinkünften gilt das Realisationsprinzip (periodengerechte Zuordnung), nicht § 11 EStG
Fundstelle: § 11 Abs. 1 u. 2 EStG
Welche drei Ausnahmen vom Zufluss-/Abflussprinzip gibt es?
Ausnahme 1 – Wiederkehrende Zahlungen (§ 11 Abs. 1 S. 2 EStG):
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach dem Jahresende fällig und geleistet werden, sind dem wirtschaftlich zugehörigen Kalenderjahr zuzurechnen
„Kurze Zeit" = bis zu 10 Tagen (H 11 EStH)
Zahlung muss in diesem Zeitraum fällig und tatsächlich geleistet worden sein
Ausnahme 2 – Nutzungsüberlassung > 5 Jahre (§ 11 Abs. 1 S. 3 EStG):
Vorauszahlungen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren können gleichmäßig auf den Vorauszahlungszeitraum verteilt werden
Gilt für Einnahmen und Ausgaben
Kein Disagio/Damnum bei marktüblichen Konditionen
Ausnahme 3 – Laufender Arbeitslohn (§ 11 Abs. 1 S. 4 EStG):
Laufender Arbeitslohn gilt als in dem Kalenderjahr zugeflossen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet (Verweis auf § 38a Abs. 1 S. 2, 3 EStG)
Diese Regelung geht als lex specialis der 10-Tage-Regel vor
Nicht laufender Arbeitslohn (z. B. Tantieme) folgt der Grundregel des § 11 Abs. 1 S. 1 EStG
Was regelt § 12 EStG grundsätzlich?
12 EStG normiert ein Abzugsverbot für
Kosten der Lebenshaltung
Freiwillige Zuwendungen
Personensteuern
Geldstrafen
Fallen Ordnungsgelder und Verwarngelder unter § 12 Nr. 4 EStG?
Nein! Diese fallen nicht unter § 12 Nr. 4 EStG, sondern unter § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG. Auch Säumnis- und Verspätungszuschläge fallen nicht unter § 12 Nr. 4 EStG.
Bis zu welchem Betrag sind Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG)
Bis zu 50 € pro Empfänger im Veranlagungszeitraum (Freigrenze). Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig.
Was sind gemischte Aufwendungen und wie werden sie behandelt?
Aufwendungen, die teils beruflich, teils privat veranlasst sind. Sie können in einen abzugsfähigen (beruflich) und einen nicht abzugsfähigen (privat) Teil aufgeteilt werden. Liegt der berufliche oder private Anteil unter 10 %, wird kein Abzug bzw. ein vollständiger Abzug vorgenommen.
Welche zwei Möglichkeiten gibt es ab 2023 für das häusliche Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt?
: 1. Abzug der tatsächlich angefallenen Kosten in unbegrenzter Höhe, oder 2. Jahrespauschale von 1.260 € (monatlich zu kürzen, wenn die Voraussetzungen nicht das ganze Jahr vorlagen).
Wie hoch ist die Homeoffice-Tagespauschale und wann kann sie genutzt werden?
6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr. Sie kann genutzt werden, wenn die berufliche Arbeit hauptsächlich (mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit) in der häuslichen Wohnung verrichtet wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Erstausbildungskosten und Fortbildungskosten steuerlich?
Erstausbildungskosten (z. B. Erststudium) sind nur als Sonderausgaben bis max. 6.000 € (Einzelveranlagung) abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Fortbildungskosten sind unbegrenzt als Werbungskosten/Betriebsausgaben abzugsfähig und können zu einem vortragsfähigen Verlust führen.
Wie erfolgt die Besteuerung bei der Steuerklassenkombination 3 und 5?
In Steuerklasse 3 wird der Arbeitnehmer so besteuert, als ob er den doppelten Grundfreibetrag (2024: 2 × 11.604 €) sowie den doppelten Arbeitnehmer-Pauschbetrag nutzen darf. Das führt zu einem sehr niedrigen Lohnsteuerabzug.
In Steuerklasse 5 hingegen wird kein Grundfreibetrag gewährt, da dieser bereits vollständig in Klasse 3 berücksichtigt wurde. Der Lohnsteuerabzug ist hier entsprechend sehr hoch.
Wie war die Rechtslage für Photovoltaikanlagen vor dem 1. Januar 2022?
Betrieb von PV-Anlagen war grundsätzlich nicht steuerfrei. Es bestand jedoch die Möglichkeit, auf Antrag eine steuerlich irrelevante Liebhaberei geltend zu machen (BMF-Schreiben vom 9.10.2021), wenn:
Gesamtleistung bis 10,0 kW/kWp
Strom ausschließlich privat oder ins Netz eingespeist wurde
Ohne Antrag und bei Gewinnerzielungsabsicht → gewerbliche Einkünfte mit Gefahr der gewerblichen Infektion.
Welche zwei Grenzen müssen für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG n.F. ab dem 1.1.2025 kumulativ eingehalten werden?
Gebäudebezogene Freigrenze (1.1.2025 gilt einheitlich 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten.
Subjektbezogene Freigrenze von 100 kWp je Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft
Was besagt § 3c Abs. 1 EStG im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen?
Betriebsausgaben, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb einer steuerbefreiten Photovoltaikanlage stehen, sind nicht abzugsfähig. Das umfasst AfA, Wartung, Versicherungen, Schuldzinsen etc.
Wann liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb bei PV-Anlagen (PV + anderer Betrieb) vor?
enn ein organisatorischer, wirtschaftlicher und finanzieller Zusammenhang besteht. Die Finanzverwaltung sieht einen wirtschaftlichen Zusammenhang als gegeben an, wenn mehr als 50 % des erzeugten Stroms im anderen Betrieb verbraucht werden.
Ist die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) für steuerbefreite PV-Anlagen möglich?
Nein. Da keine Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG erfolgt, scheidet ein IAB nach § 7g EStG aus (BMF-Schreiben Rz. 19).
In welchen Fällen bleibt § 7g EStG für PV-Anlagen anwendbar?
Wenn die PV-Anlage nicht die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 EStG erfüllt (z. B. Freiflächenanlagen, zu große Anlagen) oder wenn die PV-Anlage Betriebsvermögen eines gemischten Betriebs (einheitlicher Gewerbebetrieb) ist.
Nach welchen Kriterien wird geprüft, ob PV-Anlage und anderer Betrieb einen einheitlichen Gewerbebetrieb bilden?
Es müssen drei Arten von Zusammenhängen vorliegen: organisatorisch (gleiche Räume, Arbeitskräfte), finanziell (gemeinsame Konten, Buchführung) und wirtschaftlich (Betriebe stützen und ergänzen sich gegenseitig). Alle drei müssen zusammenkommen – wobei der wirtschaftliche Zusammenhang in der Praxis am schwierigsten nachzuweisen ist.
Was regelt § 3 Nr. 72 Satz 3 EStG und warum ist er wichtig?
Satz 3 schließt die Anwendung der Abfärberegelung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) aus. Ohne diese Regelung würde der Betrieb einer steuerfreien PV-Anlage durch eine Personengesellschaft dazu führen, dass alle anderen Einkünfte der Gesellschaft als gewerblich gelten. Satz 3 verhindert diese ungewollte „Infizierung" der übrigen Einkünfte.
Wann gilt das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG?
Bei natürlichen Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen für Gewinne und Einnahmen aus Körperschaften (z.B. GmbH-Anteile):
Veräußerungsgewinne (§§ 16, 17 EStG),
Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und ähnliche Bezüge sind zu 40 % steuerfrei, zu 60 % steuerpflichtig.
Ausnahmen gelten für Handelsbestände von Kreditinstituten und Anteile an Unterstützungskassen.
Wann entsteht die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (§ 38 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Bis wann muss die Lohnsteuer abgeführt werden und was ist der Regelanmeldezeitraum?
Die Lohnsteuer muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums abgeführt werden. Der Regelanmeldezeitraum ist der Kalendermonat. Bei einer jährlichen Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 € kann es auch ein Kalendervierteljahr sein.
Welche Wirkung hat die einbehaltene Lohnsteuer bei der Einkommensteuerveranlagung?
Sie wird auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet und hat damit die Wirkung einer Vorauszahlung (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Mit welchem Pauschalsteuersatz wird die Lohnsteuer bei Minijobs erhoben und was ist darin enthalten?
2 % des Arbeitsentgelts – dieser Satz umfasst auch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag (§ 40a Abs. 2 EStG).
Welche Voraussetzungen gelten für die Pauschalierung bei kurzfristigen Beschäftigungen (§ 40a Abs. 1 EStG)?
Die Beschäftigung darf höchstens 18 Tage zusammenhängend dauern, der Arbeitslohn darf 150 € pro Arbeitstag im Durchschnitt nicht übersteigen, der Stundenlohn darf 19 € nicht überschreiten, und der Arbeitnehmer darf keinen weiteren regulär besteuerten Lohn vom selben Arbeitgeber beziehen. Der Pauschalsteuersatz beträgt 25 %.
Was regelt § 37a EStG und wie hoch ist der Pauschsteuersatz?
37a EStG ermöglicht die pauschale Einkommensteuer für Sachprämien (z. B. aus Kundenbindungsprogrammen wie „Miles & More"). Der Pauschsteuersatz beträgt 2,25 % auf den gesamten Prämienswert. Ein Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt ist erforderlich.
Mit welchem Steuersatz werden Sachzuwendungen nach § 37b EStG pauschal besteuert und bis zu welcher Grenze ist die Pauschalierung möglich?
Der Pauschalsteuersatz beträgt 30 %. Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder für die einzelne Zuwendung 10.000 € übersteigen.
Was sind die Rechtsfolgen der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG für den Empfänger?
Die Zuwendungen bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung des Empfängers außer Ansatz – der geldwerte Vorteil ist vollständig abgegolten. Der Empfänger muss die Zuwendung nicht in seiner Steuererklärung angeben.
Was ist die Bauabzugsteuer und wie hoch ist der Steuersatz?
Die Bauabzugsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Bauleistungen (§§ 48–48d EStG). Der Leistungsempfänger muss 15 % der Gegenleistung (inkl. Umsatzsteuer) einbehalten und abführen.
Welche Bagatellgrenzen gelten bei der Bauabzugsteuer?
Für Leistungsempfänger, die ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG ausführen (z. B. Vermieter): 15.000 €. Für alle anderen Leistungsempfänger: 5.000 € (jeweils bezogen auf alle Bauleistungen desselben Empfängers im Kalenderjahr).
Wann entfällt die Bauabzugsteuer trotz grundsätzlicher Pflicht?
Wenn der leistende Unternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt. Außerdem sind Leistungsempfänger ausgenommen, die nicht mehr als zwei Wohnungen vermieten, sofern die Bauleistungen diese Wohnungen betreffen.
Welche Leistungen sind nicht von der Bauabzugsteuer erfasst?
Nicht erfasst sind: Planungs- und Beratungsleistungen (z. B. Architekten), Materiallieferungen, reine Reinigungsarbeiten und Arbeitnehmerüberlassung.
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