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ESt 04

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by ismail B.

Was ist die Mobilitätsprämie, wer ist anspruchsberechtigt und wie wird sie berechnet?


Hier ist die Zusammenfassung zur Mobilitätsprämie im gewünschten Frage-Antwort-Format:

Steckbrief: Die Mobilitätsprämie

Was ist die Mobilitätsprämie? Die Mobilitätsprämie ist eine staatliche Steuervergütung für Geringverdiener mit langem Arbeitsweg. Da Pendler, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, keine Einkommensteuer zahlen, profitieren sie nicht von der steuerlichen Absetzbarkeit der Pendlerpauschale. Die Prämie gleicht diesen Nachteil direkt aus.

  • Gesetzesfundstelle: § 101 Satz 1 EStG

Wer hat Anspruch darauf? Anspruchsberechtigt sind Personen, die:

  1. Einen einfachen Arbeitsweg von mindestens 21 Kilometern haben.

  2. Deren zu versteuerndes Einkommen (zvE) unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt (2024: ca. 11.604 €, 2026: ca. 12.348 €).

  3. Deren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) überschreiten.

  • Gesetzesfundstelle: § 102 EStG

Wie hoch ist die Prämie und wie wird sie berechnet? Die Prämie beträgt 14 % (Eingangssteuersatz) der Bemessungsgrundlage.

  • Bemessungsgrundlage: Die Summe der Entfernungspauschalen ab dem 21. Kilometer (0,38 €/km), soweit diese den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

  • Deckelung: Die Bemessungsgrundlage ist begrenzt auf den Betrag, um den das zvE den Grundfreibetrag unterschreitet.

  • Gesetzesfundstelle: § 101 Satz 2 bis 4 EStG

Wie wird sie beantragt? Die Mobilitätsprämie muss aktiv mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Hierfür gibt es das separate Formular "Anlage Mobilitätsprämie". Eine Auszahlung erfolgt erst ab einem Mindestbetrag von 10 Euro.

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ismail B.

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