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Neutralitätsgebot & Beutelsbacher Konsens

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by jonas W.

Beutelsbacher Konsens

Der Beutelsbacher Konsens regelt die Grundsätze der schulischen politischen Bildung/politischer Diskurse in Schule. Er besteht aus…

  1. dem Überwältigungs/Indoktrinationsverbot: Es ist nicht erlaubt einen Schüler mit einer Meinung zu überrumpeln bzw. eine Meinung als “richtige” zu deklarieren und SuS somit klar zu beeinflussen. Aus politischer Bildung wird dann nämlich Indoktrination. Die Rolle eines Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft ist es vielmehr, zur Bildung eines selbstständigen Urteils anzuregen (sofern mit der demokratischen Grundordnung vereinbar) und Mündigkeit zu fördern. Es muss den SuS also klar sein, dass eine Positionierung einer Lehrkraft eine unter vielen möglichen ist.

  2. dem Kontroversitätsgebot: Dinge, die in Gesellschaft, Politik und Wissenschaft kontrovers diskutiert werden, müssen auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Dieser Aspekt ist auch eng mit dem Überwältigungs/Indoktrinationsverbot verknüpft, da eine klare Beeinflussung besteht, wenn andere Positionen, Standpunkte und alternative Betrachtungsweisen unter den Tisch fallen. Im Zuge der didaktischen Reduktion ist jedoch auch klar, dass nicht jede mögliche Positionierung/Stellungnahme betrachtet werden kann. Der Rahmen legitimer Positionierungen bildet die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

    Um Kontroversität zu gewährleisten ist es auch förderlich, wenn Lehrer eine Korrekturfunktion haben und Standpunkte/Sichtweisen besonders herausstellen, die der Klasse aufgrund ihrer sozialen/politischen Prägung eher fremd sind.

  3. der Schülerorientierung/dem Subjektivitätsprinzip: die SuS sollen zu politisch handlungsfähigen Subjekten erzogen werden. Das heißt eine politische Situation analysieren zu können, sich über eigene Interessen bewusst werden und eine vorgefundene politische Lage im Sinne eigener Interessen beeinflussen können.


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jonas W.

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