Wann ist eine KapG vorteilhaft, wann nicht?
Nennen‚ Sie ein Beispiel für eine Ertragsteuer und ein Beispiel für eine Substanzsteuer.
Ertragsteuer: Einkommensteuer (besteuert den Ertrag/Gewinn natürlicher Personen). Substanzsteuer: Grundsteuer (besteuert das Vermögen/die Substanz unabhängig vom Ertrag).
Nennen Sie die Ertragsteuerart für die in Deutschland kein Verlustrücktrag möglich ist.
Die Gewerbesteuer. Für die Gewerbesteuer ist nach § 10a GewStG kein Verlustrücktrag vorgesehen, sondern nur ein Verlustvortrag.
Welche Gebietskörperschaften haben die Steuerertagshoheit nach Art. 106 GG für die folgenden Steuerarten:
a) Versicherungssteuer
b) Grundsteuer
c) Erbschaftssteuer
d) Kraftfahrzeugsteuer
a) Versicherungssteuer → Bund (Art. 106 Abs. 1 GG)
b) Grundsteuer → Gemeinden (Art. 106 Abs. 6 GG)
c) Erbschaftsteuer → Länder (Art. 106 Abs. 2 GG)
d) Kraftfahrzeugsteuer → Bund (Art. 106 Abs. 1 GG, seit 2009 vom Bund vereinnahmt)
4. Erläutern Sie die Begrenzung des Verlustvortrags aufgrund der interperiodische Mindestbesteuerung nach §10d Abs. 2 EstG.
Der Verlustvortrag ist betragsmäßig begrenzt: Verluste aus Vorjahren können im laufenden Veranlagungszeitraum nur bis zu einem Betrag von 1 Mio. € (bei Zusammenveranlagung 2 Mio. €) unbeschränkt mit positiven Einkünften verrechnet werden. Darüber hinausgehende positive Einkünfte können nur zu 60 % mit verbleibenden Verlustvorträgen verrechnet werden. Die restlichen 40 % unterliegen damit in jedem Fall der Besteuerung – daher der Begriff „Mindestbesteuerung". Nicht verrechnete Verluste werden als verbleibender Verlustvortrag in die Folgejahre fortgeschrieben.
5. Nennen Sie zwei steuerliche Teilziele i.R.d. wertorientierten Unternehmensführung?
Steuerbarwertminimierung (Minimierung des Barwerts der Steuerbelastung über den Planungszeitraum)
Steuersatzsenkung / Minimierung der effektiven Steuerquote (z. B. Senkung der laufenden Steuerbelastung zur Erhöhung des Unternehmenswertes)
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